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Neonazis vor Gericht – Oktober 2014

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24.10.2014

Karlsruhe urteilt über NPD-Klage gegen Schwesig am 16. Dezember

Das Bundesverfassungsgericht wird am 16. Dezember darüber urteilen, ob Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Rechte der NPD durch ein Interview verletzt hat. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die rechtsextreme Partei hatte wegen Passagen in dem Interview der „Thüringischen Landeszeitung“ geklagt (Focus).

23.10.2014

NPD gegen Sozialministerin Heike Taubert: Im Prozess geht es um „wehrhafte Demokratie“ als Prinzip

Wie weit reichen die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im Meinungswettbewerb der politischen Parteien? Diese Frage stand im Vordergrund der mündlichen Verhandlung einer NPD-Organklage gegen Sozialministerin Heike Taubert vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof. Offenbar haben die Richter Bedenken, ob der Aufruf gegen die NPD von Taubert zulässig war. Der Prozess könnte so ein Präzedenzfall werden. Ein Urteil wird am 3. Dezember erwartet (Blick nach rechts).

„Skandalprozess“ gegen bayerischen Antifaschisten

Ein 27-jähriger Antifaschist soll einen bekannten Neonazi ins Gesicht geschlagen haben. Die einzige Belastungszeugin kommt ebenfalls aus der rechten Szene. Das angebliche Opfer soll des Öfteren Linke angezeigt haben, um an deren Daten zu kommen. Dass die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Verfahren eröffnete und es nun zum Prozess kam, stieß bei antifaschistischen Gruppen auf große Kritik am Vorgehen der Justiz. Der Antifaschist wurde trotzdem verurteilt, aber nicht wegen Körperverletzung (StörungsmelderNordbayern.de).

NPD scheitert mit Klage gegen Geraer OB-Wahl

Der Ausschluss des NPD-Kandidaten bei der Geraer Oberbürgermeisterwahl war rechtens. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar wies eine Klage des Kreisvorsitzenden der rechtsextremen Partei, Gordon Richter, gegen die Wahl ab. Er war nicht zu der Wahl im April 2012 zugelassen worden. Auch wenn die Parzei nicht verboten ist, kann dem Kandidaten die Verfassungstreue fehlen. Der Wahlausschuss hatte entschieden, dass der NPD-Funktionär nicht über die persönliche Eignung verfüge, um in das Beamtenverhältnis in Thüringen berufen zu werden. Ihm fehle die Verfassungstreue. Mit seiner Klage war Richter bereits zuvor vor dem Verwaltungsgericht gescheitert (mdr).

22.10.2014

Erfurt: Ein Verfahren zu rechtsextremer Attacke auf Kunsthaus eingestellt

Im Prozess um die rechtsextremistische Attacke im Erfurter Kunsthaus 2012 ist das Verfahren gegen einen Angeklagten eingestellt worden. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Erfurt steht zwar fest, dass der aus Südthüringen stammende 29-Jährige Besucher des Kunsthauses mit rechtsradikalen Äußerungen provoziert hat. Jedoch habe ihn kein Zeuge als Beteiligten der anschließenden Schlägerei identifiziert, hieß es am Dienstag. Für den Angriff müssen sich sechs Männer und eine Frau vor dem Erfurter Amtsgericht verantworten. Ihnen werden gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Bei dem Angriff waren sechs Menschen verletzt worden (inSuedthueringen.de).

17.10.2014

Gegen Flüchtlingsunterkunft gehetzt: Leipziger wegen Auschwitz-Äußerung zu Freiheitsstrafe verurteilt

Die hitzige Debatte über die Unterbringung von Flüchtlingen in einem ehemaligen Gymnasium in Leipzig-Schönefeld ist abgeebbt, die Notunterkunft seit Ende März wieder geschlossen. Die Nachwehen standen am Donnerstag im Leipziger Amtsgericht auf dem Sitzungsplan. Ein 37-Jähriger musste sich wegen Volksverhetzung verantworten (l-iz).

Landtag macht Weg für Anklage gegen NPD-Politiker Petereit frei

Der Landtag hat am Mittwoch den Weg für die Erhebung einer Anklage gegen den NPD-Abgeordneten David Petereit freigemacht. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft ihm Volksverhetzung vor. Er soll im Juli 2013 über einen von ihm betriebenen Onlinehandel eine CD angeboten haben, auf der zum Hass und zur Gewalt gegen Menschen mit pädophilen Neigungen aufgerufen wird. Pädophilie ist laut Staatsanwaltshaft eine psychische Störung. Damit richte sich der Gewaltaufruf gegen eine psychisch kranke und dringend behandlungsbedürftige Bevölkerungsgruppe, teilte ein Sprecher mit (Welt)

15.10.2014 

Trillfinger Fasnetsschlägerei erneut vor Gericht

Die Showtanz-Schlägerei zwischen Trillfinger Jugendlichen und Neonazis hat noch ein Nachspiel: Heute beginnt die Berufungsverhandlung. Langwierige und umfangreich war die Beweisaufnahme, bevor im November das Urteil am Amtsgericht Hechingen im Trillfinger Showtanz-Prozess fiel. Eine Gruppe Jugendlicher aus dem Ort war in der Nacht zum 8. Januar 2013 nach einer Showtanzveranstaltung mit einer Gruppe Neonazis auf offener Straße vor der Mehrzweckhalle in einen handfesten Streit geraten. Für die vier Angeklagten, drei aus der „Trillfinger Gruppe“ und einen aus der Skinheadgruppe, gab es drei hohe Bewährungsstrafen und einen Freispruch. Das Geschehen in jener Nacht rekonstruierte das Gericht so: Auf der Fasnetsveranstaltung tauchte eine Gruppe fremder Jugendlicher auf, die wegen ihrer Kleidung der Skinhead-Szene zugeordnet wurde. Sie geriet offenbar kurz mit einem Besucher von dunkler Hautfarbe aneinander. Aber erst Stunden später kam es zu einer Art „Racheaktion“: Eine 15- bis 30-köpfige Gruppe Einheimischer wollte die „Nazis“ für deren Verhalten zur Rechenschaft ziehen. Einer der Skins wurde niedergeschlagen. Die Prügel waren, so der Richter, von „erheblicher Brutalität und Dauer“. Die Schlägerei löste sich erst auf, als der 24-Jährige mit dem Auto auf die Menge zufuhr (swp.de)

08.10.2014

Augsburg: Kung-Fu-Attacke im Hauptbahnhof

Es war spätnachts im Oktober 2013, als in der Schalterhalle des Hauptbahnhofes zufällig drei Männer völlig unterschiedlicher Herkunft und Natur aufeinandertrafen: Ein im Gesicht, auf dem Kopf und an den Händen tätowierter Maler, 26, aus dem Raum Donauwörth, ein Student der Psychologie, 23, aus München und ein 24-Jähriger aus Neu-Ulm, der wie ein „Punk“ aussah und ein T-Shirt mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz trug, was ihn als Nazi-Gegner offenbarte. Alle drei hatten etwas gemeinsam: Sie waren mehr oder weniger stark betrunken und warteten auf den nächsten Zug, der sie nach Hause brachte. Wie aus dem Nichts eskalierte ein zunächst harmloser Wortwechsel zu einem Gewaltexzess. Mit den Worten „Scheiß Punks“ trat der Tätowierte, der Stiefel trug, mit den Füßen zuerst gegen den Mann mit dem Anti-Nazi-Shirt, der aber ausweichen konnte. Dann richtete sich sein ganzer Zorn gegen den am Boden sitzenden Studenten, den er in Kung-Fu-Manier heftig attackierte. Das Opfer konnte die Tritte ins Gesicht zwar mit beiden Armen abwehren, schlug dabei aber mit dem Hinterkopf gegen die Wand. Zum Glück überstand der Student die Attacke ohne schwerwiegende Verletzungen. Der Schläger, dem nun vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Christoph Dössinger der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gemacht wird, ist der Justiz nicht unbekannt. Sein Strafregister summiert sich auf acht Einträge, zumeist Gewaltdelikte. Und, was das Gericht aufhorchen lässt, zwei frühere Verurteilungen wegen Nazi-Propagandadelikten, bei denen es um verbotene Tattoos ging (Augsburger Allgemeine).

06.10.2014

750 Euro Strafe wegen Beleidigung für Nazi

Wo beginnt die Meinungsfreiheit und wo hört sie auf? Rechtlichen Nachhilfeunterricht in dieser Frage erhielt am Donnerstag ein 29 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Kronach vom Strafrichter des Amtsgerichts, Markus Läger. Die Unterrichtsstunde der etwas anderen Art kostet den Arbeiter nun 750 Euro. Diese Strafe muss er wegen Beleidigung zahlen. Interessanterweise nicht dafür, dass er eine Arbeitskollegin offenbar monatelang mit rassistischen Sprüchen einschüchterte und bedrohte, sondern dafür, dass er sie als „arrogant, eingebildet und hochnäsig“ bezeichnete. Verrückte Welt (Neue Presse).

02.10.2014

Oranienburg: Gedenkstättenleiter in NPD-Prozess gehört

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Unterstützer der NPD wegen Störung der Totenruhe in der Gedenkstätte Sachsenhausen vor dem Amtsgericht Oranienburg ist am Mittwoch der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Professor Dr. Günter Morsch, gehört worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 5. Juni 2013 ein Mitteilungsblatt der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern in der Gedenkstätte verteilt zu haben. In dem Pamphlet werden Sinti und Roma Asylbetrug und Sozialmissbrauch vorgeworfen. Der Text an sich sei zwar nicht strafbar, die Verteilung des Infoblatts in Sachsenhausen erfülle nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber den Tatbestand des beschimpfenden Unfugs in einer öffentlichen Gedenkstätte und der Störung der Totenruhe. Schließlich seien im früheren Konzentrationslager Sachsenhausen tausende Sinti und Roma interniert, gequält und ermordet worden (moz.de).

Justiz will nach 100 Nazi-Schmierereien in Salzwedel Anklage erheben

Die Staatsanwaltschaft Stendal will noch im Oktober Anklage gegen die vier mutmaßlichen Täter der Nazi-Schmierereien in Salzwedel vor einem Jahr erheben. Die vier Beschuldigten sollen am 3. Oktober 2013 an Dutzenden Stellen in Salzwedel mehr als 100 Hakenkreuze und Naziparolen an Hauswände, Autos und Buden geschmiert haben. Auch eine jüdische Gedenktafel wurde geschändet. Die Tat am Tag der Deutschen Einheit hatte auch bundesweites Entsetzen ausgelöst. Den Beschuldigten droht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (Welt online).

Schleswig: Letzte Chance für vorbestraften Ex-Neonazi

Der Täter zeigte sich reumütig, die Opfer widersprüchlich: Zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das Urteil – allerdings mit einer Bewährungsfrist von stattlichen vier Jahren und einer ganzen Palette an Auflagen. Denn die Vorwürfe gegen den 28-jährigen Schleswiger wogen schwer. Im Mai letzten Jahres hatte er in der Mozartstraße einen Mann (45) durch einen Tritt gegen dessen Brust erheblich verletzt. Zuvor waren beide in Streit geraten, nachdem sich der Angeklagte während eines nachmittäglichen Saufgelages über einen Gartenzaun auf das Grundstück des Nachbarn übergeben hatte. Dieser hatte neben der Körperverletzung eine weitere Straftat angezeigt. So soll der Angeklagte, bevor er zum Angriff ansetzte und über den Zaun sprang, seinen Oberarm entblößt und – offenbar als Warnung – ein darauf tätowiertes Hakenkreuz gezeigt haben. Damit aber nicht genug: Einen Monat später ging bei der Polizei eine weitere Anzeige gegen den 28-Jährigen ein. Diesmal sollte er an der Schleistraße ein Paar, das dort mit einem zehnjährigen Kind spazieren ging, aus einem fahrenden Auto heraus übelst beleidigt und mit einer Bierdose beworfen haben (shz.de).

Antifaschistisch statt linksextremistisch

Die Klage läuft bereits seit 2010, nun startet der Prozess in München: Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes will nicht als linksextremistisch bezeichnet werden. Sie beruft sich auf einen Schwur, den befreite NS-Häftlinge noch im Konzentrationslager abgelegt haben sollen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht als linksextremistisch eingestuft. Deshalb klagt der Landesverband Bayern der VVN-BdA gegen die bayerische Staatsregierung. „Wir wollen erreichen, dass die Nennung beendet wird“, sagt Guido Hoyer, Landesgeschäftsführer der VVN-BdA Bayern. Der Prozess findet Donnerstagvormittag am Verwaltungsgericht in München statt (sueddeutsche.de).

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