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NSDAP

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Anfänge: Gegründet am 5.1.1919 als Deutsche Arbeiterpartei in München, die erst mit dem Wirken A. Hitlers (ab September 1919) bekannt wurde. Am 24.2.1920 gab die in NSDAP umbenannte Partei ihr vom Gründer A. Drexler und von Hitler zusammengestelltes 25-Punkte-Programm bekannt; es verlor später seine Verbindlichkeit zugunsten von Hitlers Vorstellungen (v.a. in „Mein Kampf“, 1924/25, und in seinem „Zweiten Buch“, 1928, dargelegt). Die NSDAP sah sich als politische Bewegung mit militärischem Charakter, die programmatisch und organisatorisch ganz auf die Person Hitlers als „Führer“ ausgerichtet war („Führerpartei“). Nach dem Scheitern des Hitlerputsches (November 1923) wurde die NSDAP verboten und zerfiel.

Struktur und Organisation: Nach der Neugründung (27.2.1925) der NSDAP und ihrer Entwicklung zur Massenpartei (Ende 1925 27 000, September 1929 150 000, Januar 1933 1,4 Mio., 1945 rund 8,5 Mio. Mitglieder) sowie dem rasanten Anstieg ihrer Wählerstimmen während des Zerfallsprozesses der Weimarer Republik (Mai 1928 2,6%, September 1930 18,3%, Juli 1932 37,8%) entstand in mehreren Stufen über den Regierungsantritt Hitlers (Januar 1933) hinaus folgende Struktur: An oberster Stelle stand der „Führer“ mit der „Kanzlei des Führers“. Außer dem „Stellvertreter des Führers“ bestand, unterhalb dieser Spitze, die „Reichsleitung“; die Reichsleiter waren allein Hitler verantwortlich. Nach 1933 dienten die Reichsparteitage der ideologischen und politischen Selbstdarstellung der Partei. Auf der mittleren Ebene gliederte sich die NSDAP in Gaue (Gauleiter), auf der unteren in Kreise (Kreisleiter) und Blöcke (Blockleiter). Gliederungen besonderer Art innerhalb der Partei waren die SA, die SS, das Nationalsozialistische Kraftfahrer-Korps (NSKK), die Hitler-Jugend, die Nationalsozialistische Frauenschaft und der Nationalsozialistische Studentenbund (NSDStB). Der NSDAP „angeschlossene“ Verbände (und von Dienststellen der NSDAP geführte) Organisationen waren u. a. der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund, der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund, der Nationalsozialistische Lehrerbund, die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, der Nationalsozialistische Bund Deutscher Technik, der Reichsarbeitsdienst (Arbeitsdienst) und der Reichsnährstand.

Volkspartei und Symbole: Der Anspruch der NSDAP, eine „Volkspartei“ zu sein, war insgesamt nicht unzutreffend; Anhänger fand sie v. a. im alten und neuen Mittelstand. Meist kleinere selbstständige Kaufleute und Handwerker sowie mittlere und kleine Beamte und Angestellte, v. a. aus Städten und Kleinstädten, stellten den Hauptteil der Mitglieder, Funktionäre und Wähler. Die 1928 einsetzende Agrarkrise führte zu erhöhter Resonanz der NSDAP unter der ländlichen Bevölkerung. Der Anteil der Arbeiter unter den Mitgliedern stieg nach 1930 auf bis zu 30% an (überwiegend gewerkschaftlich nicht organisierte Facharbeiter und Handwerksgesellen in Klein- und Mittelbetrieben). ? Das Parteiabzeichen war das von einem Eichenkranz umzogene und einem stilisierten Adler in die Fänge gegebene Hakenkreuz. Flaggen und Fahnen der NSDAP waren Hakenkreuzflaggen, gegebenenfalls mit Beizeichen. Auszeichnungen der NSDAP waren u. a. das „Goldene Parteiabzeichen“.

Aufgaben und Einfluss: Die SS konnte tief in den Verwaltungsapparat eindringen und sich die Polizeifunktionen aneignen, ohne ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Die NSDAP wurde durch das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ (1.12.1933) als „Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staate unlösbar verbunden“ gegenüber dem Staatsapparat aufgewertet, doch entsprach dem keine eindeutige institutionelle Zuordnung. Das beschränkte die Funktion der Partei im Dritten Reich weitgehend auf propagandistische Indoktrination und politisch-ideologische Kontrolle der Bevölkerung im Privat- und Kommunalbereich durch das Block- und Zellensystem und die ständischen Organisationen, die Schulung der Parteimitglieder und die Übernahme sozialer Betreuungsaufgaben (Volkswohlfahrt, Kriegsopferversorgung, Deutsche Arbeitsfront). Einfluss auf die Reichspolitik nahm die Partei v. a. durch den Stellvertreter des Führers (seit 21.4.1933), R. Heß (und seinen Stabsleiter M. Bormann), der am 27.7.1934 durch Führererlass in den Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess aller Reichsressorts verbindlich eingeschaltet wurde. Während des Zweiten Weltkrieges wuchs insbesondere dem Leiter der nach Heß‘ Englandflug sogenannten Parteikanzlei (seit 29.5.1941) und Sekretär des Führers (seit 12.4.1943), M. Bormann, und den im Herbst 1942 zu Reichsverteidigungskommissaren ernannten Gauleitern zusätzliche Macht gegenüber staatlichen Hoheitsträgern zu.

Auflösung: Nach der bedingungslosen Kapitulation und der militärischen Besetzung Deutschlands (Mai 1945) wurde die NSDAP aufgrund des Gesetzes Nummer 2 des Alliierten Kontrollrats vom 10.10.1945 aufgelöst und mit allen ihren Neben- und Sonderorganisationen verboten.

Quelle: Meyers Lexikon online

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