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23.01.2013 … Presseschau

Nach den Rechten sehen: Streit um NPD-Verbot geht weiter +++ Attacke in Dortmund: Neonazi-Größe Sven K. zu Haftstrafe verurteilt +++ NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern: CSU-Freibrief für Verfassungsschutz.

Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de

Streit um NPD-Verbot geht weiter

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für ihre Ablehnung eines neuerlichen NPD-Verbotsverfahren kritisiert. Die Ministerin hatte das schwache Abschneiden der NPD bei der niedersächsischen Landtagswahl mit 0,8 Prozent der Stimmen als Beleg für die angebliche Sinnlosigkeit eines Verbotsverfahrens gewertet. (Der Westen, NDR.de) Unterdessen drängt die SPD im Bundestag weiter auf das Verfahren. An den Gründen für ein Verbotsverfahren habe sich durch die Wahl nichts geändert, sagte der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD). (Welt Online) Unterstützung für ein Verbot kommt von  Michael Bertrams, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs: In einem Interview bezeichnete er das NPD-Verbotsverfahren als „dringend notwendig“. (Kölner Stadt-Anzeiger)

Attacke in Dortmund: Neonazi-Größe Sven K. zu Haftstrafe verurteilt

Einer der berüchtigtsten Neonazis Nordrhein-Westfalens ist vom Landgericht Dortmund verurteilt worden: Für den Angriff auf zwei türkischstämmige Jugendliche muss der vorbestrafte Sven K. ein Jahr und neun Monate in Haft. Eine rechtsextreme Gesinnung konnte das Gericht jedoch nicht feststellen. (Spiegel Online) Die beiden Jugendlichen waren am 26. November 2011 einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort“, so der Vorsitzende Richter Ulf Pennig. Dass Neonazi Sven K. sie ohne jeglichen Grund mit der Faust niederschlug und zwei seiner Kumpanen auf die wehrlos am Boden liegenden Jungen eintraten, sei jedoch mitnichten ein Ausdruck „fremdenfeindlicher Gesinnung“. (Der Westen)

NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern: CSU-Freibrief für Verfassungsschutz

Jahrelang hat der bayerische Verfassungsschutz erfolglos zur Mordserie an Migranten ermittelt – dennoch müssen sich die Verfassungsschützer aus Sicht der CSU keine Fehler vorwerfen lassen. Diese Zwischenbilanz zogen die Christsozialen vor einer weiteren Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses. (BR-Online) Damit erntete die CSU sofort den Widerspruch des Ausschuss-Vorsitzenden Franz Schindler (SPD). „Die heute vorgetragene Zwischenbilanz der CSU stellt einen politisch zwar verständlichen, von den Fakten aber nicht getragenen Versuch dar, das Versagen bayerischer Behörden im Zusammenhang mit den NSU-Morden zu beschönigen“, kritisierte Schindler. „Es war jahrelang Praxis der CSU und auch des Verfassungsschutzes, die Machenschaften der rechtsextremen Szene in Bayern zu verharmlosen.“ (Mittelbayerische Zeitung)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Braunes Patchwork

Kinder brauchen eben auch ihren Vater, selbst wenn die Ehe in Trümmern liegt. Irgendwas in dieser Art wird sich das Oberlandesgericht Dresden gedacht haben, als es im Juli 2012 eine Familienzusammenführung der besonderen Art verfügte. Einmal im Monat, immer samstags, sollte der Vater seine drei Kinder besuchen dürfen, die er seit der Trennung vor sieben Jahren nicht mehr gesehen hatte. Klingt eigentlich vernünftig. Nur ist der Vater ein Neonazi. Und die Mutter eine Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene. Womit die Aussichten auf eine fröhliche Patchworkfamilie eher ungünstig waren. Darf ein Neonazi seine Kinder noch sehen, obwohl die Mutter ausgestiegen ist und eine neue Identität hat? Ein BVG-Urteil. (Sueddeutsche.de)

Thüringen: NPD-Mitglied bekommt eingezogene Waffen nicht zurück

Ein Thüringer Sportschütze, der wegen seiner NPD-Mitgliedschaft seine Waffen abgeben musste, bekommt diese vorerst nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte das Vorgehen des Kreises Weimarer Land. Der hatte dem Mann im Juli 2012 seine zwei Waffenbesitzkarten entzogen, weil der Schütze – so die Begründung – als NPD-Mitglied nicht mehr die laut Waffenrecht notwendige Zuverlässigkeit habe. Das öffentliche Interesse am sofortigen Einzug der Waffen wiege schwerer als das Interesse des Sportschützen, diese zumindest bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung behalten zu dürfen, erklärte das Verwaltungsgericht am Dienstag. (Welt Online) Die „Thüringer Allgemeine“ nannte das Urteil in einem Kommentar eine „juristische Platzpatrone“: Mit derlei scharfen Gerichtsbeschlüssen bekomme die Partei eine öffentliche Plattform, die sie sonst nicht hätte. Der NPD-Aktivist könne Rechtsmittel gegen die Weimarer Eilentscheidung einlegen. Im äußersten Fall gelange die Klage bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Thüringer Allgemeine)

Thüringer Neonazi in Bayern: Unbehelligt von der Polizei

In Thüringen war der Rechtsextremist als V-Mann registriert. Und in Bayern half er mit, die Neonazi-Szene aufzubauen. Die Polizei ließ Tino Brandt gewähren – auch, nachdem der Zoll an ihn adressierte Bücher mit der Anleitung zum Bau von Rohrbomben gestoppt hatte. (Sueddeutsche.de)

Experten warnen: NPD könnte bei den Brandenburger Kommunalwahlen 2014 im Landkreis antreten

Auf Bundesebene wird seit Monaten über ein Verbotsverfahren der rechtsextremen NPD diskutiert. Doch unabhängig davon muss sich die Kreispolitik wohl darauf einstellen, dass Rechtsextreme bei den Kommunalwahlen 2014 im Landkreis für den Kreistag kandidieren werden – entweder als Mitglieder der NPD oder einer anderen rechtsextremen Partei. Davon gehen Gabriele Schlamann und Nico Scuteri vom Mobilen Beratungsteam (MBT) aus. Das MBT versucht seit 1992, über die Gefahren des Rechtsextremismus aufzuklären und das Engagement für eine demokratische Zivilgesellschaft zu fördern. (Märkische Allgemeine)

Der Ku-Klux-Klan und die Terrorzelle

Als einer der ältesten rassistischen Geheimbünde der Welt hetzt der Ku-Klux-Klan auch in Deutschland gegen Minderheiten. Und offenbar gibt es Verbindungen zur Terrorzelle NSU, wie Recherchen der BR-Politikmagazine „Kontrovers“ und „report MÜNCHEN“ zeigen. (BR-Online, Report München)

Google entfernt rassistische Apps: Statement gegen Stereotype

Protest wirkt: Google hat als rassistisch kritisierte Foto-Apps aus seinem Play-Store entfernt. Damit wurde die Forderung einer Online-Petition laut. (taz)

Gaming: Den Endsieg erleben

In der Rolle des Nazi-Generals den Überfall auf Polen nachspielen, nach Russland vorstoßen und den Endsieg erleben – zumindest virtuell. Wie problematisch ist das? In der Gamer-Community wurde diese Frage durchaus kontrovers diskutiert. Doch Kritiker werden auch persönlich attackiert, beispielsweise eine Feministin, die das sexistische Frauenbild in vielen Spielen anprangerte. (Publikative.org)

Verfassungsschutz: Die Linke nicht länger am Pranger

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ordnete an: Nicht mehr die ganze Linke wird vom Verfassungsschutz beobachtet, sondern nur noch als besonders radikal geltende Zirkel der Partei. Der Linkspartei reicht das nicht. Sie will weiter klagen. (taz)

Prozesse gegen Neonazi-Gegner in München: Schlappe für die Staatsanwälte

Vor einem Jahr haben linke Aktivisten eine rechte Demonstration auf der Sonnenstraße blockiert. Zahlreiche Neonazi-Gegner wurden daraufhin angeklagt. In zwei Verfahren haben die Richter die Staatsanwaltschaft nun aber böse auflaufen lassen. (Sueddeutsche.de)

Glinde zeigt sich kämpferisch: Protest gegen Thor Steinar geht unvermindert weiter

Die Glinder Zivilgesellschaft lässt sich nicht entmutigen. Obwohl zuletzt die Betreiber des lokalen Thor Steinar-Ladens der örtlichen Bürgerinitiative juristisch zugesetzt hatten, beweisen die Aktivisten einen langen Atem. Beim „Neujahrsempfang“ wurden sogar schon Pläne für die kommenden Monate geschmiedet. (Endstation Rechts)

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