„Das Urteil ist ein Skandal“, kommentiert Michalina Boulgarides das Urteil gegen Eminger im Gespräch mit Belltower.News. Boulgarides ist die Tochter von Theodoros Boulgarides, der im Juni 2005 im Alter von 41 Jahren von Mitgliedern des NSU in München erschossen wurde. Sie hat die Urteilsverkündung im zweiten NSU-Prozess verfolgt und steht nun vor dem Gerichtsgebäude. Boulgarides kritisiert die mangelnde Aufklärung des NSU-Komplexes und fragt: „Wann kriegen denn die Opfer ihre Gerechtigkeit?“

Das Gericht hat Eminger in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und sieht es als bewiesen an, dass sie der verurteilten NSU-Mörderin Zschäpe eine Bahncard und eine Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellt hat, damit sich Zschäpe behelfsweise ausweisen und damit ihre Identität schützen konnte. Außerdem hat Eminger die NSU-Mitglieder Zschäpe und Böhnhardt zur Anmietung von dem Wohnmobil gefahren, das der NSU für seinen letzten – und schließlich missglückten – Banküberfall auf eine Sparkasse in Eisenach am 4. November 2011 nutzte. Während Emingers Verteidiger argumentiert hatten, ihre Mandantin habe nichts vom NSU und seinen Taten gewusst, hatte das Gericht keinen Zweifel: Eminger wusste, dass es sich um eine terroristische Vereinigung handelte, die nicht ausschließlich Raubüberfälle, sondern auch Morde und Anschläge beging.
Bei der Verlesung des Urteils betonte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger das enge Freundschafts- und Vertrauensverhältnis zwischen Zschäpe und Eminger. Auch gab es ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Susann Eminger und ihrem Ehemann André auf der einen Seite und Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt auf der anderen. Susann und André Eminger sind seit 2005 verheiratet. André Eminger wurde im ersten NSU-Prozess in München wegen Unterstützung des NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Herberger führt aus, dass Susann und André Eminger zu den wenigen Personen gehörten, die Zutritt zu der Wohnung des NSU-Kerntrios hatten. Dort lagerten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sichtbar Waffen und Sprengstoff. Auch spreche die Reaktion der Emingers nach Öffentlichwerden des NSU für ihr Wissen um den NSU und dessen Taten. Bei einer Hausdurchsuchung 2013 fanden die zuständigen Beamt*innen an einer prominenten Stelle im Wohnzimmer der Emingers eine Zeichnung, die Böhnhardt und Mundlos darstellte, und bei der das Wort „Unvergessen“ stand. 2015 nannten sie ihren dritten Sohn mit drittem Namen „Uwe“ – und gaben ihm damit den Namen der NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
Für Eminger endet das Dresdener Verfahren mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Die Bundesanwaltschaft hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Laut Boulgarides gleicht das Urteil einem Freispruch. Auch Caro Keller von der zivilgesellschaftlichen Initiative NSU-Watch spricht auf der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude von einem „Gefühl des Freispruchs“. Laut Barbara John, der Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU, fehlt dem Urteil Eindeutigkeit.
Reduzierung der Strafe – Entpolitisierung der Unterstützung
Die Vorsitzende Richterin führte in der Verlesung des Urteils aus, dass das Strafmaß aus verschiedenen Gründen gesenkt wurde. Dazu gehört die lange Dauer des Verfahrens, das bereits 2011 eröffnet wurde. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass Emingers Vermieter ihre Wohnung gekündigt habe und die Presse bis zu ihrer Haustür gekommen sei. Zudem habe die „Initiative“ bei Emingers Ehemann gelegen und ihre Freundschaft zu Zschäpe sei „handlungsleitend“ gewesen. Während Eminger in allen Anklagepunkten schuldiggesprochen wurde, wird mit dieser Argumentation nicht nur die Dauer der Strafe gesenkt. Die Richterin erweckt den Eindruck, Emingers folgenreiche Unterstützung des NSU zu relativieren. Der Verweis auf die „Initiative“ ihres Ehemanns lässt Eminger als fremdbestimmte und abhängige Frau wirken. Die Betonung ihrer Freundschaft zu Zschäpe entpolitisiert Eminger und ihre Unterstützungsleistungen, denn die Frauen waren nicht nur durch eine Freundschaft verbunden, sondern durch eine geteilte nationalsozialistische, rassistische Ideologie.
Dass die Richterin Eminger und ihre Unterstützungsleistungen relativiert, passt zur Präsentation der Angeklagten vor Gericht. Auf früheren Fotos zeigt sie ihre tätowierten Arme. Auf Pressefotos aus dem aktuellen Verfahren, verdeckte sie ihr Gesicht. Im Prozess bedeckte sie sich und versuchte durch ein biederes Auftreten in Kleidungsstil und Frisur einen bürgerlichen Eindruck zu erwecken.
Dass zwar Emingers Schuld festgestellt wurde, ihre Strafe aber vergleichsweise niedrig ist und zudem zur Bewährung ausgesetzt wird, passt zu Johns „Eindruck, dass wir in einem Land leben, in dem es mehr Verständnis für die Täter als Mitgefühl für die Opfer gibt“. So äußerte sich die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU nach dem Urteil gegenüber Belltower.News. Hierzu passt auch, dass die vorsitzende Richterin deutlich erkennbar nicht darauf vorbereitet war, die Namen der Mordopfer vorzulesen – und fast alle Namen falsch aussprach.
Eine verpasste Chance zur Aufklärung
Der Prozess gegen Eminger hätte die Möglichkeit geboten, offene Fragen im NSU-Komplex zu klären. Sowohl die Angeklagte, die durchgehend schwieg, als auch die als Zeugin vernommene Zschäpe hätten zur Aufklärung beitragen können. Zschäpe war im ersten NSU-Prozess in München als gleichberechtigtes Mitglied des NSU verurteilt worden. Als solche hätte sie etwa zur konkreten Auswahl der Opfer und zu weiteren Unterstützer*innen an den Tatorten Auskunft geben können. Doch sie entschied sich für eine strategische Aussage: Sie erzählte detailreich irrelevante Begebenheiten aus ihrem gemeinsamen Alltag. Sobald es um eine relevante Frage ging, gab sie an, sich nicht zu erinnern.
Doch dass weder Eminger noch Zschäpe zur Aufklärung beitrugen, ist vor dem Hintergrund ihrer Ideologie und ihrer Taten wenig verwunderlich. Das Gericht hätte jedoch durch gezielte Fragen und Vorhalte Druck aufbauen können. Zwar zitierte die Vorsitzende Richterin wiederholt aus früheren Aussagen Zschäpes, die aktuellen Aussagen widersprachen. Das Gericht zeigte sich jedoch vorsichtig und teils schlecht informiert.
Auch die Konstruktion des Verfahrens ermöglichte Leerstellen. Dadurch, dass ausschließlich der Zeitraum von 2007 bis 2011 betrachtet wurde, konnte Serkan Yıldırım weder als Nebenkläger noch als Zeuge auftreten. Yıldırım hat den ersten Anschlag des NSU in Nürnberg überlebt. Dieser Anschlag hatte jedoch bereits 1999 stattgefunden, d. h., vor dem Zeitraum, den das Gericht für das Verfahren gegen Eminger festgelegt hatte. Dabei gibt es einen deutlichen Hinweis auf die Tatbeteiligung von Eminger: Yıldırım hatte sie bei polizeilichen Ermittlungen auf einem Foto erkannt. Laut Vernehmungsprotokoll sagte Yıldırım: „Ich bin mir sicher. Ich weiß nicht, woher ich sie kenne, aber ich kenne sie.“
History is a work in progress
Es ist möglich, dass die juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes mit dem Urteil gegen Eminger abgeschlossen ist. Doch gibt es noch so viele offene Fragen im NSU-Komplex. Dazu gehört, wie die Mordopfer konkret ausgewählt wurden. Auch sind Verstrickungen mit dem Verfassungsschutz noch nicht ausreichend aufgeklärt. Immer noch fehlt Wissen über weitere Unterstützer*innen des NSU, insbesondere über solche an den Tatorten.
Die Aufklärung ist nicht abgeschlossen. Hinzu kämen „Erinnerungslücken“, wenn es um den NSU gehe, sagte Ombudsfrau John im Gespräch mit Belltower.News. Es ist eine Aufgabe in dieser und der kommenden Zeit, solchen „Erinnerungslücken“ entgegenzuwirken.
Charlie Kaufhold hat für die Amadeu Antonio Stiftung die NSU-Prozesse in München und Dresden aus geschlechterreflektierender Perspektive beobachtet. Im Juni 2026 ist Charlie Kaufholds Buch „Die Dominanzgesellschaft und der NSU-Komplex. Eine tiefenhermeneutische Untersuchung“ im Verlag Barbara Budrich (Open Access) erschienen.


