43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt, 15,9 Prozent in Niedersachsen für die AfD. Wer nur diese beiden Zahlen nebeneinanderstellt, könnte nach der niedersächsischen Kommunalwahl, am 13. September 2026, erleichtert sein. Das wäre ein Fehler. In Niedersachsen wurde die CDU nach vorläufigen Ergebnissen mit 27,2 Prozent stärkste Kraft, knapp vor der SPD mit 24,6 Prozent. Niedersachsen ist damit weit von den Mehrheitsverhältnissen entfernt, die wir in Sachsen-Anhalt erleben. Aber auch in Niedersachsen wird die AfD in Zukunft stärker zum kommunalen Alltag gehören. Bei der Kommunalwahl 2021 lag sie noch bei 4,6 Prozent. Fünf Jahre später hat sie ihren Stimmenanteil mehr als verdreifacht. Bemerkenswert ist dabei der Vergleich mit der Bundestagswahl. Dort hatte die AfD in Niedersachsen 2025 bereits 17,8 Prozent erreicht. Das Wählendenpotenzial war also längst vorhanden. Neu ist, dass sich diese Stärke jetzt in kommunale Mandate, größere Fraktionen und mehr Ausschusssitze übersetzt.
Sachsen-Anhalt Analyse: Das sind die Gründe für den Wahlerfolg der AfD
Die AfD kommt in der kommunalen Fläche an
Der Landesdurchschnitt erzählt nur einen Teil der Geschichte. Die AfD ist regional sehr unterschiedlich stark: In Universitätsstädten und einigen größeren Städten bleibt sie begrenzt. In Teilen Süd- und Ostniedersachsens sowie in wirtschaftlich und demografisch unter Druck stehenden Regionen sieht es anders aus. Besonders auffällig ist Salzgitter. AfD-Kandidatin Patricia Mair erreicht bei der Oberbürgermeisterwahl 25,67 Prozent und kommt in die Stichwahl. CDU-Amtsinhaber Frank Klingebiel liegt mit 45,61 Prozent deutlich vor ihr. Salzgitter ist interessant, weil hier vieles zusammenkommt, was die AfD für ihre Politik nutzt: Sorgen um Industriearbeitsplätze, überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit und eine belastete kommunale Infrastruktur. Ende 2025 sorgte der Stadtrat auch bundesweit für Aufmerksamkeit, als er eine Arbeitspflicht für Asylbewerber*innen prüfen lassen wollte.
Gleichzeitig stößt die AfD bei Personenwahlen zumindest im Westen noch an Grenzen. Ein Kreuz bei der AfD ist für viele Wählende offenbar etwas anderes, als der AfD das Rathaus zu überlassen. In Wolfsburg gewann CDU-Amtsinhaber Dennis Weilmann direkt. In Hannover liegt der grüne Amtsinhaber Belit Onay vorne. Die größere Veränderung findet vorerst in den Räten und Kreistagen statt. Dort werden nun erheblich mehr AfD-Abgeordnete sitzen. Sie stimmen über Jugendclubs und Kulturförderung ab, über Flüchtlingsunterkünfte, kommunale Immobilien, Gleichstellung, CSDs und Zuschüsse für Vereine. Für demokratische Initiativen kann eine veränderte Zusammensetzung eines Jugendhilfe- oder Kulturausschusses sehr konkrete Folgen haben.
Normalisierung beginnt dort häufig unspektakulär: Ein AfD-Antrag bekommt Stimmen aus anderen Fraktionen. Ein Antrag der CDU erreicht mit der AfD eine Mehrheit. Eine Wählergemeinschaft übernimmt eine Forderung, die wenige Jahre zuvor noch eindeutig Rechtsextremen zugeordnet worden wäre. Dafür braucht es keine Koalition.

Niedersachsens Demokratie ist wehrhafter
Vier AfD-Politiker durften gar nicht erst für ein kommunales Spitzenamt kandidieren: Thorsten Moriße in Wilhelmshaven, Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg, Martin Sichert in Friesland und Justin Vogel in Herzberg am Harz. Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde wegen seiner Nähe zur Reichsbürger-Szene nicht zugelassen. Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind in Niedersachsen direkt gewählt. Gleichzeitig sind sie hauptamtliche Beamt*innen auf Zeit. Sie führen eine Verwaltung, üben Dienstaufsicht aus, treffen Personalentscheidungen und vollziehen staatliches Recht. Für sie gilt deshalb eine Voraussetzung, die für ein gewöhnliches Ratsmandat nicht gilt: Sie müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen das Verfahren dafür geschärft. Bestehen konkrete Zweifel an der Verfassungstreue einer Bewerber*in, kann die Kommunalaufsicht eine Prüfung veranlassen. Berücksichtigt werden können öffentlich zugängliche Äußerungen, politische Aktivitäten und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Wahlausschuss.
Eine AfD-Mitgliedschaft reicht für einen Ausschluss gerade nicht aus. Die ausgeschlossenen AfD-Politiker*innen haben versucht, ihre Kandidaturen gerichtlich durchzusetzen. Im Eilverfahren hatten sie keinen Erfolg. Das niedersächsische Verfahren ist auch deshalb interessant, weil sich mit den Wahlerfolgen der AfD die Machtfrage verändert. Wer diese staatliche Macht ausüben will, muss zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das ist keine Sonderregel gegen die AfD. Es gehört zum deutschen Beamtenrecht. Andere Bundesländer sollten deshalb genau prüfen, was sie aus dem niedersächsischen Modell übernehmen können.


