Urteil des Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister.
Künftig muss es neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister geben. Die Karlsruher Richter gaben einer intersexuellen Klägerin recht.
Dies fand die AfD nicht so gut.
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