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Reichsbürgerbewegung

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfahlen zur Reichsbürgerbewegung.

 

Regierungen für das „Deutsche Reich“

Vorgeschichte

Seit Mitte der 80iger Jahre treten Gruppen auf mit dem Anspruch, das untergegangene Deutsche Reich als ‚Reichsregierung‘ zu vertreten. Damals wurde die erste ‚Kommissarische Reichsregierung des Deutschen Reiches‘ bekannt. Ein ehemaliger Reichsbahnbeamter aus Berlin gründete diese Organisation. Er selbst bezeichnete sich als „Reichskanzler des Staates Deutsches Reich“. Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne Mitglieder mit diesem „Kanzler“ und seiner „Regierung“ und bildeten neue Reichsregierungen, deren Funktionäre sich selbst zu „Komissarischen Reichtagspräsidenten“ und „Reichsministern“ ernennen. Es werden „Reichstage“, „Reichsbehörden“ und sogar „Reichsgerichte“ eingerichtet.
Die derzeit aktivste Gruppierung dürfte die ‚Exilregierung des Deutschen Reiches‘ sein.

Zielsetzung

Die ‚Reichsregierungen‘ sprechen der Bundesrepublik Deutschland trotz des Deutschlandvertrages von 1955 und des Vertrages von 1990 die völkerrechtliche Souveränität ab. Sie zweifeln die Legitimität des Grundgesetzes an. Hierbei handele es sich nach ihrer Auffassung nicht um eine Verfassung, da das deutsche Volk nicht darüber abgestimmt habe. Quasi als Übergangsverfassung wird von ihnen die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 angesehen.

In ihren Thesenpapieren fordern sie die Wiederherstellung der Grenzen von 1937, vertreten die Auffassung, dass das Deutsche Reich juristisch nicht untergegangen sei und stellen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Verfassung in Frage. Nach ihrer Ansicht besteht das Deutsche Reich fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe, selbst nicht handlungsfähig. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland sei nicht ein neuer deutscher Staat gegründet, sondern lediglich ein Teil Deutschlands neu organisiert worden.

Aktivitäten

Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten werden von Mitgliedern/Sympathisanten als „Reichssteuern“ bezeichnete Beiträge erhoben. Neben dieser Einnahmequelle werden diverse „offizielle“ Papiere gegen Gebühr ausgegeben, wie etwa „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“, „Reichspersonalausweise“. Dabei handelt es sich jedoch um reine Phantasiepapiere.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln leitete in der Vergangenheit über 300 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen missbräuchlicher Verwendung des Bundesadlers gegen Personen, die derartige „Ausweise“ bei offiziellen Stellen vorlegten, ein. Aber auch Strafverfahren wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) und Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§ 132 a StGB) wurden eingeleitet.

Mit der Nichtanerkennung der aktuellen deutschen Grenzen und der Forderung der Grenzen von 1937 verfolgen diese Gruppen einen sogenannten Gebiets- oder geographischen Revisionismus. Hierbei handelt es sich um ein verbindendes Ideologieelement des gesamten rechtsextremistischen Spektrums, daher gehört es zum gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, auch derartige Bestrebungen aufmerksam zu betrachten.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfahlen

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