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Lassen sich NPD-Mitglieder als Volkszähler ausschließen?

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Die NPD bereitet ihre »Mitarbeit« an der nächsten Volkszählung vor und hat damit für Unruhe gesorgt. Die Ankündigung des sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) allerdings, NPD-Mitglieder und -Sympathisanten von der Mitarbeit beim Zensus 2011 auszuschließen, scheint nicht so leicht umsetzbar, wie von ihm erhofft. Die NPD freut sich, beim Statistischen Landesamt in Sachsen hätte man sich mehr Zurückhaltung vom Minister erhofft. Dass die NPD aus der Volkszählung herausgehalten werden kann, sei möglich, heißt es. Aber nicht so.

Von der sächsischen NPD ging am Montag der Aufruf an Mitglieder und Sympathisanten, sich bei der 2011 anstehenden Volkszählung zu beteiligen, schnell verbreitete er sich bundesweit. Man solle sich bei den kommunalen Erhebungsstellen der statistischen Landesämter melden, als freiwilliger Volkszähler, so lautet die Aufforderung. Der Aufruf erschreckte die Verantwortlichen beim Landesamt und in der Staatskanzlei vor allem wegen der zentralen Aussage: »Der besondere Reiz solcher Haushaltsbefragungen liegt darin, dass man auch Eindrücke von den persönlichen Lebensverhältnissen des einen oder anderen ?Antifaschisten? bekommen kann.« Die unverhohlene Drohung, politische Gegner auszuspionieren.

Die Reaktion des Innenministers kam prompt. So erklärte er im Interview mit der »Sächsischen Zeitung«, dass davon auszugehen sei, dass NPD-Leute die Volkszählung missbrauchen werden, also »gegen das gesetzlich fixierte Verwendungs- und Verwertungsverbot« verstoßen. Dem Ministerium bekannte NPD-Mitglieder und -Sympathisanten würden nicht als Zähler eingesetzt. Am Donnerstag bekräftigte Ulbig: Es seien schon NPD-Mitglieder als Zähler abgelehnt worden in den einzelnen Erhebungsstellen. Über weitere rechtliche Schritte werde nachgedacht.

Die ostsächsische Stadt Zittau kann der Innenminister mit seinen Ausführungen nicht gemeint haben. Der örtliche NPD-Kreisverband war einer der ersten, der dem Aufruf folgte. So bewarb sich die NPD-Stadträtin Antje Hiekisch als Zählerin, ebenso ihr Ehemann Torsten. Fast höhnisch klingt der Hinweis in dem Bewerberschreiben beider, dass die »geforderte Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit für diese ehrenamtliche Tätigkeit« gegeben sei. Im Übrigen werde die Aufwandspauschale gespendet. Bekannte NPD-Rhetorik, durchschaubar, aber eben auch ungeeignet, die Bewerber vom Zensus auszuschließen.

Juristisch anfechtbar?

So sieht es jedenfalls Edgar Juschkeit, er ist Erhebungsbeauftragter in Zittau. Mit Kritik am Innenminister hält er sich zurück, zeigt aber deutlich, dass er dessen Ideen nicht recht nachvollziehen kann. Juschkeit glaubt nicht, dass Ulbigs Aussagen »rechtlich gedeckt« sind und fürchtet, dass die Staatskanzlei der NPD Vorwände zu klagen frei Haus liefert. Der NPDLandtagsabgeordnete Jürgen Gansel erklärte auch bereits auf Anfrage, dass er Ulbigs Aussagen für »juristisch anfechtbar« halte.

Die Bewerbungen des Ehepaars Hiekisch hat Juschkeit nun auf dem Tisch, ablehnen kann er erst mal nicht, auch wenn er es zu gerne täte. Auch von der obligatorischen Volkszählerschulung können die beiden nach Juschkeits Auffassung kaum ausgeschlossen werden. In den Landesämtern, so ist zu hören, will man jetzt einen weniger riskanten Weg gehen. Finde man mehr als die für Sachsen nötigen 6000 ehrenamtlichen Zähler, bliebe gar nichts anderes übrig, als Bewerber abzulehnen. Eine juristische Begründung wäre dann überflüssig.

Innenminister Ulbig kündigte unterdessen an, sich mit der Bundesregierung über ein mögliches Vorgehen zu beraten. Ergebnisse konnte das Ministerium auf Anfrage noch nicht vermelden.

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