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Angsträume in Berlin

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Im Juni 1991 erscheint in der „Vordersten Front“, der Zeitschrift des Nationaldemokratischen Hochschulbundes, eines der wichtigsten Strategiepapiere der rechten Szene: „Schafft befreite Zonen!“. Hier werden erstmals „National Befreite Zonen“ erwähnt.

Im Kontext der hohen Zahl rechtsextremer Gewaltstraftaten und angesichts der Feststellung, dass sich Migrant/innen und Andersdenkende in bestimmten Gebieten Ostdeutschlands nicht mehr gefahrlos bewegen können, entwickelte sich der Begriff im Laufe der 90er Jahre vom internen Code zum öffentlichkeitswirksamen, vieldiskutierten Schlagwort.

Das Konzept der „National Befreiten Zonen“…

In besagtem Strategiepapier wird (vor allem in Ostdeutschland) die Schaffung von „Freiräumen“ gefordert, „in denen wir faktisch die Macht ausüben, in denen wir sanktionsfähig sind, d.h. wir bestrafen Abweichler und Feinde … „. Diese Gebiete sollen „sowohl Aufmarsch- als auch Rückzugsgebiete für die Nationalisten Deutschlands“ sein. Gemeint sind Jugendzentren wie Stadtviertel oder auch ganze Dörfer.

In „befreiten Zonen“, sollen Rechtsextreme das Sagen haben, Andersdenkende und „Ausländer“ nicht geduldet werden. Über „nationale Jugendarbeit“, soziales Engagement und vorbildliches Verhalten rechtsextremer Funktionäre soll die Akzeptanz und Sympathie der von ihnen als deutsch definierten Bevölkerung erarbeitet werden. Wichtiger Bestandteil des Konzepts ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit der „Kameraden“, die durch ein dichtes Netz eigener Firmen und Geschäfte in diesen Gebieten erreicht werden soll.

Als politische Gesamtstrategie wurden „National Befreite Zonen“ bisher nirgends in Deutschland verwirklicht; dennoch gibt es in manchen Gebieten Ostdeutschlands Anzeichen für die Umsetzung von Elementen des Konzepts, so z.B. in der Sächsischen Schweiz, wo die „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) als kriminelle Vereinigung ihr Unwesen trieben.

… und die Realität der Angsträume

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin (MBR) stellt in ihrer Arbeit in den verschiedenen Berliner Bezirken fest, dass es Bereiche des öffentlichen und halböffentlichen Raumes gibt, in denen Rechtsextrem(-orientiert)e das soziale Klima dominieren, und die aus der Perspektive potenzieller Opfer als „Angsträume“ bezeichnet werden können: Aus rechtsextremer Alltagsdominanz und einem Klima rechtsextremer Gewalttätigkeit und Einschüchterung entstehen „Angsträume“, die von potenziellen Opfern gemieden werden. Von „No-go-Areas“ spricht die MBR u.a. deshalb nicht, weil der Umgang mit Angsträumen und -situationen sehr verschieden ist: Manche Minderheitenangehörige können oder wollen bestimmte Räume nicht komplett meiden, für sie gibt es die Vermeidungsoption nicht. Daher leben in vielen Gegenden Berlins Betroffene mit alltäglicher Angst.

Was sind Angsträume?

Angsträume sind Orte des (halb-)öffentlichen Raumes, an denen potenzielle Opfer von Rechtsextremen Angst vor Bedrohung oder Gewalt haben müssen, und die deshalb gar nicht oder mit Vorsicht und Angst betreten werden. Sie können über längere Zeit existieren oder situativ und temporär sein. Ein Angstraum kann zum Beispiel ein bekannter Treffpunkt Rechtsextrem(-orientert)er sein, ein Jugendclub, ein Fußballstadion oder das Umfeld eines bestimmten Imbissstandes. Ein Angstraum kann auch ein von Menschen stark frequentierter Ort sein, an dem eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, auf Rechtsextreme zu treffen; z.B. ein Bahnhof o.ä.. Verfestigte Angsträume mit rechtsextremem Hintergrund sind in Berlin, neben Knotenpunkten des ÖPNV, vor allem Gegenden, in denen rechtsextreme Aktivisten wohnen und Kneipen, Restaurants und Läden existieren, die von Rechtsextremen frequentiert oder betrieben werden. Minderheitenangehörige sind dort der erhöhten Gefahr ausgesetzt, auf (potenzielle) Täter zu treffen.

Häufig bezieht sich die Angst auch auf Situationen: Das Zusammentreffen mit Personen, die aufgrund ihres Outfits als rechtsextrem(-orientiert) eingestuft werden. So kann jeder Ort in einem Sozialraum zum Angstraum werden: die Straße, der Park oder die öffentlichen Verkehrsmittel.

Für die Entstehung eines Angstraumes genügen ein auslösendes Bedrohungs- oder Gewalterlebnis und dessen Kommuni? kation an andere potenzielle Opfer. Die Präsenz einer provokativ auftretenden, als rechtsextrem(-orientiert) wahrgenommenen Clique reicht oft schon aus, um das Betreten eines solchen Ortes als Risiko zu empfinden.

Das gesellschaftliche Klima in einem Sozialraum, das Alltagsbewusstsein der Mehrheitsbevölkerung sowie die Reaktionen öffentlicher Institutionen haben entscheidenden Einfluss darauf, ob ein Angstraum über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt. Eine spürbare Ablehnung von Migrant/innen und gesellschaftlichen Minderheiten im Sozialraum oder die Einschätzung Betroffener, in Bedrohungssituationen keine Hilfe von Umstehenden zu erhalten, begünstigen die Entstehung und Verfestigung von Angsträumen.

Was tun gegen Angsträume in Berlin?

Angsträume im öffentlichen Raum schränken die Bewegungsfreiheit der Betroffenen erheblich ein. Diese Einschränkung von Grundrechten, die latente oder offene Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit von Minderheiten in Teilen des öffentlichen Raumes sind in einer demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar. Insofern kann der Umgang mit Angsträumen als ein Gradmesser lokaler demokratischer Kultur gesehen werden.

Allein mit polizeilichen Mitteln lässt sich das Problem von Angsträumen nicht in den Griff bekommen. Denn zwischen der Etablierung eines Ortes als Angstraum und von Rechtsextremist/innen verübten Straftaten besteht kein notwendiger Zusammenhang; die Übergriffe, Beleidigungen, Beschimpf? ungen sind nicht immer strafrechtlich verfolgbar. Um den öffentlichen Raum für alle Mitglieder der Gesellschaft angstfrei begehbar zu machen, ist ein offensiver Umgang und die gezielte Anstrengung der lokalen Zivilgesellschaft und Politik notwendig.

Konzepte der MBR zu Angsträumen

Seit über drei Jahren entwickelt die MBR gemeinsam mit engagierten Menschen vor Ort in verschiedenen Bezirken Berlins erste Handlungsansätze für den Umgang mit Angst? räumen. Im Mittelpunkt der Arbeit der MBR steht die Unter? stützung der direkt Betroffenen und die Sensibilisierung der Nicht-Betroffenen, da weite Teile der Gesamtbevölkerung die bestehenden Angsträume nach wie vor nicht wahrnehmen.

Um den öffentlichen Raum demokratisch zurückzugewinnen, werden Konzepte entwickelt, die Aspekte der Sicherheit und der symbolhaften Positionierung beinhalten. Dazu werden Gewerbetreibende, Passanten, lokale Bündnisse, Polizei, Vertreter/innen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Kommunalpolitik in die problemorientierte Entwicklung von Konzepten und Aktivitäten miteinbezogen.

Ziel ist es, die Perspektive der Opfer nachhaltig innerhalb der gesellschaftlichen Diskussion zu verankern und das Engage? ment von Bürger/innen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie dahingehend zu stärken, dass die Freizügigkeit in der Stadt oder Region für alle Minderheiten?angehörigen zu jeder Zeit und an jedem Ort gewährleistet sein wird.

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