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Hamburger Sturm

Die Neonazi-Organisation „Hamburger Sturm“ und die gleichnamige Publikation wurden am 10. August 2000 von der Hamburger Innenbehörde verboten. Der Kern des als „Kameradschaft“ agierenden „Hamburger Sturm“ umfasste nach Einschätzung der Behörde etwa 20 Personen.

 

Der „Hamburger Sturm“ war dem Personenkreis um die einflussreichen Neonazis Christian Worch und Thomas Wulff (heute NPD-Bundesvorstandsmitglied) zuzurechnen, die einst unter der 1995 verbotenen Organisation „Nationale Liste“ firmierten. Die „Nationale Liste“ war Bestandteil der illegalen Gesinnungsgemeinschaft der „Neuen Front“, einem harten Kern von Neonazis um den 1991 verstorbenen Anführer Michael Kühnen.

Die „Kameradschaft“ trat als „Hamburger Sturm“ oder „Hamburger Sturm 18“ (Chiffre für A und H = Adolf Hitler) öffentlich in Erscheinung. Verbindungen bestanden zu den „Kameradschaften“ „Pinneberg“ und „Elmshorn“. Für die Innenbehörde sah sich der „Hamburger Sturm“ in der Tradition des Nationalsozialismus und verherrlichte diesen, vertrat rassistische und ausländerfeindliche Inhalte, äußerte sich verächtlich über die demokratische Staatsform und wies eine aktiv kämpferische aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Gesellschaftsordnung auf, die bis zur konkreten Bedrohung des politischen Gegners reichte. So war in mehreren Ausgaben des „Sturm“ eine „Anti-Antifa-Seite“ enthalten, die neben Steckbriefen von für die Neonazis missliebigen Personen und Einrichtungen indirekte Aufforderungen zur Gewalt enthielt.

Dieser Text stammt aus dem Online-Dossier zum Thema Rechtsextremismus der Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de/rechtsextremismus

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