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„Ich will aus einer rechtsextremen Gruppe aussteigen“ Hilfen und Beratungsangebote

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Immer wieder steigen Menschen aus der rechtsextremen Szene aus: Dabei helfen Beratungsorganisationen. (Quelle: flickr.com // cc // Karl Baron)

In der Regel vermitteln sämtliche Polizeidienststellen, Justizbehörden und Institutionen der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik Kontakte zu den Trägern von Beratungs- und Unterstützungsangeboten fpr Ausstiegswillige. Außerdem kann Kontakt über Selbsthilfegruppen betroffener Elternteile aufgenommen werden. Allen Interessierten ist hier die diskrete Bearbeitung ihrer Anfragen gewiss.

Unterschiedliche Angebote und Konzepte

Die Anlaufstellen unterscheiden sich nicht nur in der Trägerschaft, sondern auch in ihren Konzepten und Angeboten mitunter deutlich voneinander. Es ist jedoch zunehmend Konsens unter den Programmen, dass neben der rein juristischen Sichtweise ein sozialpädagogisch geprägtes Angebot gemacht werden muss. Nur wenige Ausstiegshilfen bieten aufsuchende Ansprache.

Voraussetzungen für die Hilfen zum Ausstieg

Um Hilfe zum Ausstieg aus der rechten Szene zu bekommen, ist es bei den meisten der Ausstiegshilfen erforderlich, ein eindeutiges Signal von der betroffenen Person zu erhalten: Es geht um die Bereitschaft, sich von antidemokratischen Strömungen, Einstellungen und Gruppierungen abwenden zu wollen. Darüber hinaus muss es eine eine glaubwürdige Versicherung geben, auf Gewaltanwendung zu verzichten.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwärter auf Ausstiegshilfen fest in neonazistische und/oder rechtsextremistische Hierarchien eingebunden ist oder es in der jüngeren Vergangenheit war. In letzterem Fall können die weiter unten ausgeführten Hilfen gewährt werden, wenn von der rechten Szene eine aktuelle Bedrohung den Betroffenen ausgeht. Mit dieser Anforderung wird in der Regel ausgeschlossen, dass sich Trittbrettfahrer oder Mitläufer der rechtsextremen Szene auf Kosten des Beratungsprojekts eine Arbeitsstelle, Wohnung oder finanzielle Vorteile verschaffen und somit Ressourcen binden, deren Nutzung ihnen nicht zusteht. Denn für sogenannte „Mitläufer? gibt es in der Regel ergänzend zu den Hilfen zum Ausstieg Präventionsprogramme und alternative Angebote der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik.

Was passiert bei den Ausstiegshilfen?

Am Anfang jeder Beratung steht die Analyse der Situation, in der sich der Ausstiegswillige befindet. Denn bevor ein individueller Hilfeplan erstellt oder der Ausstieg aus dem rechtsextremistischen Milieu und die Zukunftsplanung des jeweils Ratsuchenden konkretisiert werden können, gilt es einige wichtige Dinge abzufragen:

? In vielen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass eine Störung des Verhältnisses in der Familie vorliegt und auch weitere szenefremde Sozialkontakte nicht mehr bestehen. Deshalb muss analysiert werden, wie weit die Verquickung des Klienten mit der rechtsextremen Szene reicht.
? Sind gegen den Anwärter auf Ausstiegshilfen Verfahren anhängig oder muss er Bewährungsauflagen erfüllen ?
? Da es in der Mehrzahl der Fälle um Ausstiegshilfen für vorbestrafte Klienten gehen wird, muss abgeklärt werden, auf welche Summen sich eventuelle Verpflichtungen aus Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen und Verfahrenskosten belaufen und ob es sonstige Schulden gibt.
? Auf welche Schulbildung kann der Ausstiegsbereite zurückgreifen oder geht er gar noch zur Schule? Ist es ratsam die Schule zu wechseln?
? Besteht bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder wird sie gerade absolviert?
? Erscheint ein Wechsel der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle notwendig?
? Ist es aufgrund möglicher Angriffe von ehemaligen „Kameraden“ oder anderen Aktivisten der Neonaziszene ratsam, die Wohnung oder den Wohnort zu wechseln ?
? Hat der Ausstiegswillige strafrechtlich relevantes Insiderwissen und käme aus diesem Grund eine Unterbringung im Zeugenschutzprogramm in Frage?
? Bestehen erkennbare Sozialisationsdefizite oder psychische Erkrankungen und ? für den Fall, dass dem so ist ? existiert eine Dokumentation des Krankheits- beziehungsweise Störungsverlaufes?
? Leidet der Klient an Alkohol- oder Drogenmissbrauch?

Wie kann ein Hilfeplan aussehen?

Auf der Grundlage der Analyse wird für den Ratsuchenden ein individueller Hilfeplan erstellt, der die Basis für den Ausstieg aus der rechtsextremen Szene bildet. Der Plan wird mit dem Betreffenden erarbeitet beziehungsweise abgesprochen. Erst wenn er dem Hilfeplan zustimmt und ihn in vollem Maße akzeptiert, kann das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden.

Die folgenden Maßnahmen und Hilfen können den Ausstiegswilligen angeboten werden und haben sich in der Praxis als sinnvoll und effektiv erwiesen:

? Teilnahme an sozialen Trainingskursen, um die sozialen Kompetenzen zu stärken
? therapeutischen Hilfen,
? an Anti-Aggressivitäts-Trainings teilzunehmen
? eine weiterführenden Schule zu besuchen oder einen Schulabschlusses nachzuholen
? eine Berufsausbildung zu machen beziehungsweise zu beenden
? bei einem Träger der Erwachsenenbildung eine andere Möglichkeit der politischen Sozialisation zu schaffen
? Umzugshilfen in anonymisierter Form zu organisieren
? Integration in neue soziale Strukturen (Wohnort, Schule, Arbeit, Vereine, Freunde etc.)

Auskunftssperren, Umzüge oder Schuldnerberatung

Zu den zentralen Unterstützungsangeboten gehört es unter Umständen auch:

? eine Auskunftssperre/ Telefoneintragssperre zu beantragen
? Anträge zur Berufsausbildungsbeihilfe, Hilfen zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Geheimtelefonnummer u.a. gemeinsam zu bearbeiten und auszufüllen
? eine Stelle einzurichten oder zu vermitteln an eine Institution, wo der Aussteigswillige gemeinnützige Arbeit verrichten kann an Stelle von einer Geldstrafe
? für spezifische Problemstellungen an andere Beratungsstellen weiter zu vermitteln
? eine ständige Kontaktperson für den Klienten bereit zu stellen für die Nachbetreuung bis zu dessen vollständigen Integration in die Gesellschaft
? eine Notfall-Hotline anzubieten
? Überbrückungsgelder für Umzug etc. zu gewähren

? in spezifischen Fällen die Unterbringung im jeweiligen Zeugenschutzprogramm und Bereitstellen einer neuen Identität,
? psychologische Beratung, um Krisen bei Annahme einer neuen Identität zu vermeiden oder zumindest zu mindern
? Schuldnerberatung mit anschließender Erstellung eines Entschuldungsplanes und Organisieren von zinsgünstigen Darlehen (beispielsweise Deutsche Ausgleichsbank), damit Vergleiche geschlossen werden können
? für den Fall, dass Vergleichsverhandlungen scheitern, ein Insolvenzverfahrens zu beantragen
? einen Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben
? eingeschlafene Kontakte zur Familie und zu alten Freunden, die nicht zur rechtsextremen Szene gehören, zu „reanimieren“
? Vermittlung in eine Alkohol- oder Drogenentzugstherapie.

Das Ideal in der Umsetzung des Hilfeplanes ist immer eine Kooperation aller beteiligten Institutionen und Behörden zu Gunsten des Ratsuchenden.

Auseinandersetzung mit der Ideologie

Zu einem erfolgreichen Ausstiegskonzept gehört vor allem auch die „Abarbeitung? der rechtsextremen Ideologie. Dies ist ein zum Teil langwieriger Prozess: mit Diskussionen, Auseinandersetzung mit anderen Weltbildern und Anschauungen, Informationen zu vermitteln und neue Erfahrungen demokratischer Teilhabe zu schaffen.

Grundsätzlich gilt: Aus der rechtsextremen Szene auszusteigen – sei es aus einer so genannten „Kameradschaft“ oder der NPD und anderen neonazistischen Organisation ist ein langer und anstrengender Weg, der sich lohnt und vor allem eines verdient: Respekt.

Reinhard Koch leitet die Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG) in Braunschweig (Niedersachsen), die unter anderem Ausstiegswillige aus der rechtsextremen Szene sowie Eltern und Angehörige berät.

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