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2014 gab es 45 Angriffe auf Moscheen – doch das Ausmaß islamfeindlicher Straftaten bleibt im Dunkeln

Schwerpunkt März 2015: Im März stellte die Fraktion der Linken im Bundestag eine kleine Anfrage zu Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Straftaten im Jahr 2014. Die kürzlich veröffentlichte Antwort der Bundesregierung ist jedoch nicht sehr aufschlussreich. Denn Straftaten mit antimuslimischem Hintergrund werden  in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)  nicht gesondert erfasst, sondern unter dem Übergriff „Hasskriminalität“ und Unterthemen wie „Religion“ oder „fremdenfeindlich“ aufgeführt. Das veranlasste die Fraktion DIE LINKE dazu, eine genauere Kennzeichnung islamfeindlich und antisemitisch motivierter Straftaten zu fordern.

 
Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (LINKE) im Februar 2015. Jelpke ist innenpolitische Sprecherin der Linken und stellt regelmäßig kleine Anfragen an die Bundesregierung zum Thema Rechtsextremismus. (Quelle: flickr / Creative Commons / DIE LINKE NRW)

Proteste von Kurden und Linken gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) fallen in der Statistik ebenso unter das Thema Hasskriminalität/Religion wie islamfeindlich motivierte Anschläge auf Moscheen. Das bezeichnete Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger als „absurd“. „Das ganze Ausmaß von islamfeindlichen Straftaten bleibt im Dunkeln, solange es keine separate Erfassung im Bereich der Hasskriminalität gibt“, so Jelpke.

Die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“, um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ in der statistischen Erfassung würde derzeit, so die Bundesregierung, von Fachexperten diskutiert und geprüft. Eine entsprechende Erweiterung des Themenfeldkatalogs „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) müsse allerdings durch die zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) erfolgen.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es außerdem, „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen stellen ebenso wie die Schändung von Moscheen kein eigenständiges Delikt dar“. Je nach konkretem Einzelfall würden unterschiedliche Strafbestände verwirklicht. So werden antimuslimische Straftaten unter anderem als Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch aufgeführt.

Allerdings wird die politisch motivierte Kriminalität immerhin in verschiedenen Themenfeldern erfasst. Außerdem habe das Bundeskriminalamt in einer Zentraldatei verschiedene Angriffsziele katalogisiert. So lassen sich aus den vorhandenen Informationen für das Jahr 2014 bundesweit 45 Straftaten herausfiltern, die unter das Überthema „Hasskriminalität“ fallen, und deren Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ war. Aussagen darüber, wie vielen dieser Straftaten eine islamfeindliche Motivation zu Grunde lag, lassen sich jedoch nicht treffen, heißt es. „Demzufolge stellen islamfeindliche Straftaten eine – wenn auch nicht bezifferbare – Teilmenge der Hasskriminalität dar“, so die Bundesregierung.

Aktuelle Zahlen verschiedener Opferberatungsstellen zeigen einen deutlichen Anstiegt von Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Straftaten in Deutschland. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine genauere Erfassung dieser Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik notwendig.  Ulla Jelpke kündigte an, die Thematik „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten“ nun im Quartalstakt von der Bundesregierung abzufragen. Anfang der 90er Jahre habe die Bundesregierung bereits versucht, die Anfragen zu rechtsextremistischen und antisemitischen Straftaten mit der Aussage, es gäbe keine entsprechenden Statistiken, abzutun. Heute werden diese regelmäßig und ausführlich beantwortet. Es bleibt zu hoffen, dass die Innenministerkonferenz bald einen entsprechenden Beschluss fasst, und auch islamfeindliche Straftaten gesondert in der Statistik kategorisiert werden.

Mehr zum Thema:

| Islamfeindlichkeit vs. Antimuslimischer Rassismus vs. Islamophobie: Was meint was?

| Alle Artikel auf Belltower.news zum Thema „Islamfeindlichkeit“

| Die „Kleine Anfrage“ als pdf im Wortlaut gibt es hier

 

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