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Zur Ideologie des „Ethnopluralismus“ Das Volk als Subjekt

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Bei „Nationalrevolutionären“ und „Neuen Rechten“ ist „Ethnopluralismus“ ein vielgenutztes Schlagwort im Kontext von Kommentaren zur Ausländerpolitik. Der Begriff selbst wirkt demokratie- und extremismustheoretisch unbelastet und suggeriert gar, eine besondere Variante der „Multikulturellen Gesellschaft“ zu sein. Es entsteht nämlich der Eindruck, hierbei ginge es lediglich um die friedliche Koexistenz mehrerer ethnischer Gruppen. Demgegenüber sahen allzu pauschal argumentierende und analysierende Kritiker hinter dem Begriff „Ethnopluralismus“ nur einen ideologischen „Tarnmantel“ für den klassischen Rassismus, wobei der idelogische Kern eines damit verbundenen Konzepts ebensowenig extakt getroffen wird wie die damit einhergehende Diskurs-Strategie der Umwertung von Begriffen im Sinne einer „Kulturrevolution von rechts“ (Alain de Benoist).

Bei dem Terminus „Ethnopluralismus“ handelt es sich weder um einen einheitlich definierten, noch um einen wissenschaftlichen Begriff. Die Bezeichnung nutzen insbesondere intellektuelle Vertreter der „Nationalrevolutionäre“ und der „Neuen Rechten“ in Deutschland und Frankreich im Sinne eines politischen Selbstverständnisses. Beabsichtigt war und ist damit sowohl im inner-rechtsextremistischen als auch öffentlichen Diskurs zweierlei:

– Zunächst ging es um die Abgrenzung gegenüber einem (wertenden) Rassismus, wie er z.B. von den Nationalsozialisten vertreten wurde. Diese hätten zwar die biologischen Realitäten gesehen, aber mißverstanden. Zwar verstehen die Anhänger des „Ethnopluralismus“ Kulturen, Nationen und Ras-sen als biologische Realitäten, gehen aber nicht von einer Einteilung in höher- und minderwertige Gruppen aus. Vielmehr behaupten sie, jede dieser Ethnien habe eigene, gewachsene Wertvorstellungen, die es zu erhalten und zu tolerieren gelte. Afrikaner, Asiaten und Europäer sollten sich nicht wegen ihrer verschiedenen Hautfarben bekriegen, sondern in möglichst großer Distanz friedlich nebeneinanderleben.

– Von daher distanziert man sich auch vom Rassismus im traditionell wertenden Sinne und nutzt den Begriff als rhetorischen Vorwurf gegenüber den Anhängern einer „Multikulturellen Gesellschaft“. Diese, so die Argumentation, zerstörten mit ihrem politischen Wollen die Identität der Ethnien und wollten einen Einheitsmenschen, meist im Sinne westlicher Wertvorstellungen, schaffen. Genau in der damit verbundenen Ablehnung der Verschiedenheit bestehe der eigentliche Rassismus, der zum Verschwinden der Ethnien und damit zum „Ethnozid“ führe. (Vgl. als Beispiel für diese Argumention den Text des Chef-Ideologen der „Nouvelle Droite“, Alain de Benoist, Wider den Rassismus, in: Ders., Kulturrevolution von rechts. Gramsci und die Nouvelle Droite, Krefeld 1985, S. 53-68).

Kampf der Ethnien um Selbstbestimmung

Inwieweit die skizzierten Argumentationsmuster lediglich um einer besseren öffentlichen Wirkung willen aus strategischen Gründen motiviert waren, läßt sich aus den relevanten Texten nicht in einer dafür notwendigen immanenten Deutlichkeit entnehmen. Derartiges kann allenfalls aufgrund des politischen Vorlaufs und der ideologischen Prägungen oder diesbezüglichen Äußerungen der jeweiligen Protagonisten des „Ethnopluralismus“ dazu geschlussfolgert werden. Unabhängig von dererlei Gesichtspunken ergeben sich aber auch aus einer rein auf die Texte bezogenen demokratie- und extremismustheoretischen Analyse Belege für eine rechtsextremistische Ideologie, allerdings nicht im Sinne eines wertenden Rassismus, der eine hierarchische Beurteilung verschiedener angeblich so bestehender Menschengruppen vornimmt.

Vielmehr ergibt sich der rechtsextremistische Charakter derartiger Auffassungen aus etwas anderem, nämlich aus dem mit der Fixierung auf Ethnien verbundenen Gesellschaftsbild der Anhänger des „Ethnopluralismus“.

– Politik wird nicht – wie bei Prinzipien moderner demokratischer Verfassungsstaaten – vom mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten einzelnen Bürger aus entwickelt. Vielmehr begreift man im kollektivistischen Sinne das „Volk“ als Subjekt der Geschichte. Als Triebfeder der historischen Entwicklung gilt der Kampf der „Völker“ um ihre „Selbstbestimmung“.

– „Volk“ wird im „ethnopluralistischen“ Diskurs nicht als politisch, sondern ethnisch bestimmt angesehen. Nicht die Verfügung über bestimmte Rechte, wie z.B. das Recht zu wählen, macht ein Individuum zum Angehörigen eines Volkes, sondern die ethnische Zugehörigkeit zu einem angeblich natürlich gewachsenen organischen Ganzen. Das Individuum existiert – im Gegensatz zur Auffassung im Sinne der demokratischen Verfassungsstaaten – nicht als Mensch an sich, sondern nur als Bestandteil eines Kollektivs.

– Der „Ethnopluralismus“ leugnet die Gültigkeit universeller Werte wie der Menschenrechte. Er geht von der grundsätzlich unterschiedlichen Veranlagung der Völker aus und meint damit, eine rein ethnokulturelle Bedingtheit der Normen und Werte ableiten zu können. Da es eine ethnische Begründung von Menschenrechten allenfalls auf die jeweiligen „Völker“, aber nicht auf das Individuum gemünzt geben kann, wird das indivualistisch geprägte, naturrechtlich begründete und universell gültige Verständnis von Menschenrechten direkt oder indirekt negiert.

Neben den ideologisch-theoretischen Aspekten sprechen auch die sich aus dem „Ethnopluralismus“ notwendigerweise ergebenden politischen Folgen dafür, daß es sich hierbei um ein rechtsextremistisches Ideologieelement handelt: Die Auffassung, ethnische Gruppen sollten in möglichst großer Distanz friedlich miteinander leben, bezieht sich in den fortgeschrittenen westlichen Industriegesellschaften auf eine ethnisch heterogene Bevölkerung mit Ausländeranteilen von zehn und mehr Prozent. Um eine ethnisch homogene Gesellschaft zu schaffen, müßten diese Menschen aus den jeweiligen Ländern hinausgedrängt werden – was wohl nur eingeschränkt freiwillig erfolgen würde.

Die konkreten politischen Maßnahmen, die hier zur Schaffung ethnisch homogener Räume zu ergreifen wären, benennen die Anhänger des „Ethnopluralismus“ allerdings nicht. Daß derartige Maßnahmen mit der Akzeptanz rechtsstaatlicher Normen und der Einhaltung der Menschenrechte einhergehen, ist nur schwer vorstellbar. Die angedeutete Position läuft denn auch konsequenterweise auf das Gleiche hinaus, wie der Slogan von Neonazis und Skinheads: „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ Die Folge einer solchen Politik wäre darüber hinaus die inner- und/oder übernationalstaatliche Errichtung von Apartheid-Strukturen.

Erschienen in Blick nach Rechts, Ausgabe 15/1997

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