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NPD-Plakate in Berlin Rassismus gegen die Bedeutungslosigkeit

Im Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern versuchte sich die NPD noch als Kümmerer-Partei zu inszenieren oder nahm gar Sachthemen auf Plakate. Berliner Wählerinnen und Wähler kriegen nun den puren Krawall und Hass: Weil die NPD in Berlin bei nicht deutlich rechtsextremen Menschen kein Kreuz auf den Wahlzettel bekommt, setzt die rechtsextreme Partei im Plakatwahlkampf 2011 auf die Essenz ihrer Ideologie für den harten Kern ihrer Stammwähler: Unverschleierten Rassismus und Antisemitismus. Eine Plakatanalyse.

 

Anders als in Bundesländern, in denen die NPD sich Chancen auf Stimmen von Protest- oder Nichtwählern ausrechnet, agiert sie in Berlin schon seit Jahren vor allem für eine gefestigt rechtsextreme Stammwählerschaft. Das heißt, sie braucht hier kein Blatt vor den Mund zu nehmen und setzt auch im Abgeordnetenhaus-Wahlkampf 2011 zum 18. September 2011 auf ihre „Kernkompetenzen“: Antisemitismus mit NS-Bezug und aggressiven Rassismus. Das Lösungswort im Kreuzworträtsel der Wahlkampfzeitung heißt „Adolf“, und auf dem am meisten diskutierten NPD-Plakat grinst Udo Voigt vom Motorrad in die Kamera unter dem Slogan „Gas geben“ – bevorzugt gehängt vor dem Jüdischen Museum oder dem Holocaust-Mahnmal.

Den latent subtileren Wahlkampf mit Ängsten übernehmen bei dieser Abgeordnetenhauswahl die rechtspopulistischen Konkurrenten „Pro Berlin“ und „Die Freiheit“. Bei der NPD geht es im Plakatwahlkampf dagegen so zu:


Das meistdiskutierte Plakat der NPD in Berlin. Mehrere Menschen und Institutionen stellten Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) nannte die Aktion „volksverhetzend“. Die Opfer der Nationalsozialisten, die in Gaskammern ermordet wurden, würden durch die Plakate verhöhnt. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wollte die Plakate mit diesem Motiv abhängen. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte: Keine Volksverhetzung. Die Begründung: Mehrdeutigkeit. Es sei zwar möglich, dass die NPD Assoziationen zum Massenmord an den Juden wecken wolle; allerdings sei auch nicht auszuschließen, dass sie damit nur eine „eher volkstümliche Formulierung“ der Beschleunigung politischer Entscheidungen meine. Sind Aussagen wie die Plakatmotive der NPD mehrdeutig, dürften Gerichte nicht alleine von einer Deutung ausgehen, die strafbar sei, hieß es in der Begründung der Kammer (Quelle: Spiegel online). Seitdem hat die NPD noch viel mehr davon im Stadtbild verteilt. Zynische und menschenverachtende Provokation, gerade noch im Limit des Legalen: Das hat die NPD über Jahre perfektioniert.

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