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Mahler, Horst

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Horst Mahler wurde in eine durch und durch nationalsozialistische Familie in Schlesien hineingeboren. Er erlebte die Flucht aus Schlesien und den Selbstmord des parteitreuen Vaters nach Kriegsende.

Mahler studierte Jura an der Freien Universität Berlin. In dieser Zeit gehörte er 1955/56 der Studentenverbindung ?Landsmannschaft Thuringia? an, die an seiner Universität verboten war und auch sonst für übersteigerte ?Vaterlandsliebe? bekannt war und ist. Als Mahler am ambitionierten Versuch gescheitert war, Karl Marx zu widerlegen, trat er 1956 in die SPD ein. Diese sei ihm ?damals nahe liegend? gewesen, so Mahler selbst. Er war außerdem Mitglied des ?Sozialistischen Studentenbundes (SDS)?. Deshalb wurde er 1960 seitens der SPD ausgeschlossen.

In den 1960er Jahren gehörte Mahler der linken ?Außerparlamentarischen Opposition? (APO) an. Der Anwalt vertrat zahlreich strafrechtlich verfolgte Studenten, unter anderem Rudi Dutschke und Rainer Langhans, der Mitglied der Kommune I war.

Mahler radikalisierte sich in dieser Zeit und war 1970 Mitbegründer der RAF. Sein Beweggrund sei sein starker Wunsch gewesen, sich wieder mit ?seinem eigenen Volk identifizieren? zu können, das er nur durch gesellschaftliche Veränderungen durch Waffengewalt erreichbar sehe.

Mahler war beteiligt an den Verbrechen und der Gefangenenbefreiung der Baader-Meinhof-Gruppe. Trotz Flucht kam es zur Festnahme und einer Verurteilung zu 14 Jahren Haft. Vor Gericht wurde er vom heutigen Bundesinnenminister a.D. Otto Schily (SPD)vertreten. 1980 konnte Mahlers Anwalt, Gerhard Schröder (Ex-Bundeskanzler, SPD) eine vorzeitige Entlassung bewirken.
Während der Haft wandte sich Mahler endgültig dem Rechtsextremismus zu.

2000 wurde er Mitglied der NPD, die er 2001-2003 im Prozess um das Parteiverbot anwaltlich vertrat.

Da Mahler die ?parlamentarische Ausrichtung? der NPD als ?unzeitgemäß? kritisierte, trat er 2003 aus der Partei aus.

Noch im selben Jahr gründete er den ?Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten?, dem unter anderen bekannten Holocaustleugners auch der rechtsextreme Liedermacher Frank Rennicke angehörten. 2008 wurde der Verein als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten.

Schon Anfang 2001 wurde er vom Strafverteidiger-Verband wegen mehrmaligen Verstößen gegen die Satzung durch rechtsextreme Äußerungen ausgeschlossen. 2004 kam es im Zuge eines Prozesses auf Grund von Volksverhetzung seinerseits zu einem vorläufigen Berufsverbot.

Mahler spezialisierte sich darauf, Strafprozesse als Bühne für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Um hier seine Thesen verbreiten zu können, verschickte er sogar strafbares Material ? und zeigte sich selbst an. ?Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will?, sagte Mahler dem Richter bei der Eröffnung eines Verfahrens am 12. Januar 2009 vor dem Landgericht München und leugnete im Anschluss erneut mehrfach den Holocaust.

Er ist zudem vehementester Vertreter der ?Reichsbürger?-Bewegung, die davon ausgeht, dass das Deutsche Reich fortbesteht und die Bundesrepublik Deutschland nur eine ?Fremdherrschaft? darstelle.

Im Februar 2009 wurde Mahler vom Landgericht München II zu sechs Jahren Haft verurteilt (rechtskräftig nach abgelehnter Revision im August 2008), im Mai folgte das Landgericht Potsdam mit einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten (rechtskräftig nach zurückgezognener Revision im August 2008). Mahler wurde in 19 Fällen der Volksverhetzung für schuldig befunden. Schon zuvor wurde er mehrfach wegen Volksverhetzung, antisemitischen Äußerungen, Hitlergruß und Todesdrohungen gegenüber Richtern, Schöffen und Staatsanwalt verurteilt.

Im Juli 2009 wurde Horst Mahler von der zuständigen Rechtsanwaltskammer Berlin seine rechtsanwaltliche Zulassung endgültig entzogen. Dies ist möglich, wenn der Anwalt ?infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat?, so die Rechtsanwaltskammer – so etwa, wenn jemand wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.

Mahler unterhielt zuletzt auch Kontakt zu dem 88-jährigen Holocaustleugner James von B., der am 10.06.2009 einen schwarzen Wachmann im Washingtoner Holocaust-Museum erschoss.

Seine Lebensgefährtin Sylvia Stolz, ebenfalls Anwältin, fällt regelmäßig durch rechtsextreme Hetze auf, die sie auch nicht im Gerichtssaal unterbindet. 2008 wurde sie vom Landgericht Bayern wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft und fünfjährigem Berufsverbot verurteilt. Im Revisionsprozess im Mai 2009 wurde die Haft um drei Monate verkürzt.

Zum Thema:

| Das Gericht als Bühne – Horst Mahlers Revisionismus-Kampagne
| Die Reichsbürger-Bewegung
| Stolz, Sylvia

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