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Patrioten haben sich die Banane auf die Flagge geschrieben – und jetzt gibt’s Ärger mit der Polizei

Eine Banane auf einer Deutschlandflagge – ist das erlaubt? Darüber wird in Dresden gerade ernsthaft gestritten. Am Rande der letzten Pegida-Kundgebung in Dresden, am 28. August, hat die Polizei neun Deutschlandflaggen mit Bananen von sieben Besitzern sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sich die Bananen-Fahnen-Besitzer strafbar gemacht haben.

 
Die „Heidenauer Wellenlänge“ und Madeleine Feige hatte am Montag, angrenzend an die Pegida-Versammlung, eine weitere Veranstaltung unter dem Namen „Alles Banane oder was?“ durchgeführt. Sie protestierten damit gegen Ermittlungen wegen Verunglimpfung staatlicher Symbole gegen zwei Rentner, die auf der Pegida-Versammlung vom 14. August mit Bananen-Symbolen bedruckte Deutschlandfahnen mit sich führten. (Quelle: Screenshot Facebook)

 

 

Seit dem Spätsommer 2015 tauchten bei Facebook stetig neue rassistische und flüchtlingsfeindliche Gruppen auf. So auch die „Heidenauer Wellenlänge“, begleitet von der „Laubegaster Wellenlänge“, „Pirnaer Wellenlänge“ und „Meißner Wellenlänge“. Sie alle eint vor allem ihre menschenfeindliche Einstellung gegenüber Migrant_innen. Ein Bindeglied zwischen den einzelnen Wellenlängen und der immer offener rassistisch auftretenden AfD scheint die AfD-Frau Madeleine Feige zu sein.

Die „Heidenauer Wellenlänge“ hatte am Montag, angrenzend an die Pegida-Versammlung, eine weitere Veranstaltung unter dem Namen „Alles Banane oder was?“ durchgeführt. Sie protestierten damit gegen Ermittlungen wegen Verunglimpfung staatlicher Symbole gegen zwei Rentner, die auf der Pegida-Versammlung vom 14. August mit Bananen-Symbolen bedruckte Deutschlandfahnen mit sich führten.

 

„Alles Banane oder was?“ am Rande von Pegida in Dresden

Offenbar ist die Fahne seit Monaten bei den immer weiter schrumpfenden „Patrioten“-Protesten dabei. Sie ist eine Anspielung darauf, dass Deutschland eine Bananenrepublik sei. Der Fall ist für die Rassist_innen und Wutbürger_innen ein gefundenes Fressen, um die Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu beklagen.

Auf Videos, welche die Situation von Montag dokumentieren, sieht man Madeleine Feige als Wortführerin der Kundgebung „Alles Banane oder was?“ agieren. Hier hört man sie sagen:

 

„Wer eine Banane einfach nur als dummes Obst sieht, der sagt halt einfach nur „gut ich bin krumm gebuggelt“. Andere, wie ich als DDR-Ost-Bürger sagen, „eine Banane, ich habe dafür früher lange angestanden.“ Interpretationen gibt es da ganz gar viele und die Interpretationsfrage liegt beim Betrachter selber.“

 

Feige: „Allein das Wort Verunglimpfung trifft für eine Banane nicht zu.“

Feige und ihre Mitstreiter_innen sind sichtlich empört über das Vorgehen der Polizei.  Feige und die anderen patriotischen Bananen-Verfechter schwingen sich – wie es Patrioten doch so gerne tun – als die wahren Verfechter der Meinungsfreiheit empor und behaupten, es handele sich lediglich um eine Kunst-Aktion.

Feige pocht gegenüber den Beamten darauf, dass dieses „Kunstwerke“, wie sie die Flaggen bezeichnet, Teil der Versammlung seien, das erkenne man schließlich schon am Namen des Anmelders dieses Bananen-Veranstaltung:  „Folks.Kunst-Kollektiv“.

 

Bananen-Verfechtern drohen bis zu drei Jahren Haft

Für die Dresdner Polizei ergab sich am Montag trotz Madeleine Feiges Argumentation der Verdacht einer Straftat gemäß § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole). Dem Paragrafen zufolge wird mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt, wer „die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft“. Genauso wird verurteilt, wer die Bundesrepublik „beschimpft oder böswillig verächtlich macht“.

Wegen der Anspielung auf die Bananenrepublik wurden am Montag dann die Personalien von drei Frauen im Alter von 32, 40 und 59 Jahren sowie sechs Männern im Alter zwischen 47 und 59 Jahren aufgenommen. Ein Patriot wollte seine Bananen-Flagge so gar nicht hergeben und verteidigte sie gegenüber den Beamten sogar mit Gewalt. Gegen den 48-Jährigen wird daher zusätzlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt.

 

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