Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

23. Verhandlungstag Halle-Prozess – Das namenlose Irrlicht

Von|
Keine Schlange vor dem Landgericht Magdeburg. Zur Urteilsverkündung am 21. Dezember sind allerdings deutlich mehr Presse und Besucher*innen erwartet.
Keine Schlange vor dem Landgericht Magdeburg. Zur Urteilsverkündung am 21. Dezember sind allerdings deutlich mehr Presse und Besucher*innen erwartet. (Quelle: Nicholas Potter)

Der Prozesstag des 2. Dezembers 2020 ist ein kurzer mit deutlich weniger Publikum und Presse: Beim 23. Verhandlungstermin im Verfahren gegen den rechtsextremen und antisemitischen Halle-Attentäter* setzen die Vertreter*innen der Nebenklage ihre Schlussplädoyers fort. Vier Rechtsanwält*innen treten heute ans Rednerpult. Doch wo die Plädoyers am Vortag fast abgestimmt wirkten und inhaltlich aufeinander aufbauten, wurden diesmal sehr unterschiedliche Aspekte der Tat beleuchtet. Es  fehlt aber eine Dramaturgie. Zum Teil widersprechen sich die Plädoyers sogar.

Das erste Plädoyer an diesem Tag kommt von der Rechtsanwältin Assia Lewin, die zwei Überlebende des Anschlags auf die Synagoge in Halle vertritt. Sie möchte sich ihren Vorredner*innen anschließen und fordert auch eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten. In einem normalen Strafprozess wäre ihr Plädoyer damit beendet, sagt sie. „Aber das ist kein normaler Prozess“. 75 Jahre nach Beginn der Nürnberger Prozesse stehe sie vor Gericht als Vertreterin zwei Betroffenen eines antisemitischen Anschlags, in einem Land, das den Tod von sechs Millionen Jüdinnen und Juden zu verantworten habe. Lewin hat Fragen: „Wieso konnte so etwas hier wieder passieren? Wieso konnte der Angeklagte einen solchen Hass auf Juden entwickeln? Wieso hat niemand etwas mitbekommen?“ Der Prozess werde weltweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, eben wegen solcher Fragen, so Lewin.

Lewin sieht eine große Schuld bei der Familie des Angeklagten, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht im Prozess Gebrauch gemacht hatte. Als Folge sei es nicht gelungen herauszufinden, welche Umstände genau dazu geführt hätten, dass der Angeklagte seine rassistische und antisemitische Gesinnung entwickeln konnte, so Lewin. Eine Gesinnung, die in seiner Familie auf Schweigen und Wegsehen getroffen sei, die „unter dem Teppich gekehrt“ worden sei. „Seine Eltern tragen eine große Verantwortung dafür, dass er zum Massenmörder wurde“, betont Lewin. Solche Aussagen zu seiner Familie scheinen für den Angeklagten ungemütlich zu sein: Er hört aufmerksam zu mit offenem Mund, murmelt immer wieder zu sich selbst. Lewin hat scheinbar einen Nerv getroffen.

Der Krieg im Kopf

Lewins Schlussvortrag ist wortgewandt: Der Angeklagte benehme sich trotzig wie ein Kind, wenn er seinen Willen nicht durchsetzen könne. Er erfinde imaginäre Feinde, um sein eigenes Versagen zu rechtfertigen. Und Lewin hat eine bittere Wahrheit für den Angeklagten: „Niemand von dieser von Ihnen so bezeichneten ‚weißen Rasse‘ möchte von Ihnen beschützt werden. Der Krieg findet nur in Ihrem Kopf statt.“ Auch seinen Antifeminismus greift sie an: Eine unterwürfige Frau an seiner Seite, die deutsche Spezialitäten in der Küche zaubere, mit der er Kinder zeugen kann – all das werde er niemals haben.

Der Angeklagte wirkt immer gereizter, als Lewin rhetorisch fragt, gegen welche Jüdinnen und Juden sein Hass gerichtet sei, amerikanische Juden, hallensische Juden? „Alle“ murmelt er vor sich hin. Erneut zeigt der Angeklagte, wie tief verwurzelt sein Antisemitismus ist, obwohl er in seinem Leben mit dem Judentum kaum in Kontakt kam. Auch das thematisiert Lewin: „In diesem Prozess haben Sie das erste Mal Juden gesehen“, sagt sie später. Sie führt fort: „Trotz ihrer Tat gedeiht das jüdische Leben in Deutschland. Als deutsche und jüdische Rechtsanwältin möchte ich Ihnen sagen: Sie haben auf ganzer Linie versagt.“ Zum Schluss appelliert Lewin an das Publikum im Gerichtssaal und auch an die Öffentlichkeit: „Wenn Sie Rassismus und Antisemitismus begegnen, fühlen Sie sich angesprochen und zuständig. Zeigen Sie ihren Widerwillen.“

Danach hält Juri Goldstein, der zwei weitere Überlebende aus der Synagoge vertritt, einen merkwürdigen Schlussvortrag, bei dem einige Nebenkläger*innen den Gerichtssaal verlassen. Er lobt ausführlich den Tischler der Synagogentür, obwohl das Narrativ der „guten deutschen Eichentür“ schon am Vortag von der Nebenklage stark kritisiert wurde, spricht von einer Instrumentalisierung des Anschlags und des Antisemitismus „von linker und rechter Seite“, auch im Hauptverfahren. Sein theoretischer Hufeisenwurf gewinnt ihm in den Reihen der Nebenklage wenige Fans.

Goldstein bemängelt auch, dass dem Angeklagten mit dem Prozess eine Bühne geboten werden würde, die er nicht haben dürfte. Am Vortag hatten mehrere Rechtsanwält*innen der Nebenklage begrüßt, dass dies zum größten Teil nicht gesehen sei. Diesen Fokus auf den Täter versucht Goldstein mit einem Zitat von Hannah Arendt zu adressieren, die beim Eichmann-Prozess 1961 in Jerusalem schrieb: „Im Mittelpunkt eines Prozesses kann immer nur der stehen, der gehandelt hat − in dieser Hinsicht gleicht er dem Helden eines Dramas. Und wenn er leidet, dann muss er für das leiden, was er getan hat, nicht um dessentwillen, was andere wegen seiner Tat gelitten haben.“ Goldstein findet in seinem Plädoyer aber auch andere Worte, die auf mehr Resonanz treffen, um die Tat zu kritisieren: „Die Absicht, mehr als 50 Menschen das Leben zu nehmen, ist an Abscheulichkeit nicht zu überbieten. Und dafür gibt es eigentlich keine gerechte Strafe.“ Zum Schluss betont er: „Es reicht nicht, diese Tat zu verurteilen und dann zum Tagesgeschäft überzugehen. Dieser Kampf geht uns alle an“.

Nur ein verschwörungsideologischer Dorfdepp

Den letzten Satz von Goldstein hat die Rechtsanwältin Nina Kallweit in ihrem Schlussvortrag offenbar verinnerlicht. Hier geht es vor allem um die Frage der Schuld: Sie sieht sich, als Teil der Gesellschaft, auch schuldig an der Radikalisierung des Täters, setzt sich mit der Schuld ihrer eigenen Vorfahren im Nationalsozialismus auseinander und fragt sich: „Was tust du, damit dein Sohn nicht zum Täter wird? Hast du genug getan?“ Damit so etwas nicht wieder geschehe, brauche es Dialog, so Kallweit.

Als letzter Redner des Tags spricht der Rechtsanwalt Florian Feige, der das Wiedersdorfer Ehepaar vertritt, das auf der Flucht des Angeklagten angeschossen und verletzt wurde. Feige betont, dass der Angeklagte seine Mandant*innen töten wollte und dass es bei den Schüssen also um einen Mordversuch gehandelt habe. Für den Angeklagten findet er bissige Worte: „Sie werden als namenloses Irrlicht in Erinnerung bleiben“. Der Angeklagte sei ein verschwörungsideologischer Dorfdepp. In Zeiten des Internet sei es allerdings leider so, dass alle Dorfdeppen sich zusammenfinden und austauschen können. Feige macht jedoch klar: Nur weil sie hundert Mal wiederholt würden, würden die unsinnigen Ideen des Angeklagten nicht wahrer.

Zum Schluss kritisiert Feige die Nebenkläger*innen, die während Goldsteins Vortrag den Saal verließen. Nur zusammen könne die Zivilgesellschaft Antisemitismus bekämpfen, so Feige. Er hat aber auch ein Schlusswort für den Angeklagten: „Ich bitte Sie, machen Sie nicht von ihrem Recht Gebrauch, letzte Worte zu sprechen und verschonen Sie uns alle mit ihrer zerebralen Diarrhö.“ Der Saal lacht. Und somit ist der 23. Verhandlungstag kurz nach 12:00 Uhr beendet. Am 8. Dezember halten die restlichen Vertreter*innen der Nebenklage ihre Schlussvorträge, bevor die Betroffenen des Anschlags selber zu Wort kommen. Am 9. Dezember spricht die Verteidigung ihr Plädoyer. Das letzte Wort hat der Angeklagte. Ein Urteil ist am 21. Dezember erwartet.

* Zu Beginn des Prozesses veröffentlichte eine Gruppe von Nebenkläger*innen eine gemeinsame Erklärung, in der sie die Medienvertreter*innen aufgefordert haben, den Namen des Attentäters nicht zu nennen, um ihm eine Plattform zu verweigern. Wir haben diesen Wunsch in diesem Artikel respektiert.

Weiterlesen

Das Landgericht Magdeburg: Aus Platzgründen findet der Prozess gegen den Halle-Attentäter hier und nicht im Oberlandesgericht Naumburg.

22. Verhandlungstag Halle-Prozess – Solidarität ist eine Waffe

Der Halle-Prozess neigt sich dem Ende zu: Am 1. Dezember 2020 hielt die Nebenklage ihre ersten Schlussplädoyers. Sie betonte dabei die Online-Vernetzung des Angeklagten – und fand für den Generalbundesanwalt scharfe Worte. Unser Bericht aus dem Gerichtssaal.

Von|
20201104_Halle-Prozess - 19. Verhandlungstag 3

19. Verhandlungstag Halle-Prozess – Digitale Defizite

Am 19. Verhandlungstag werden zwei Sachverständige vor Gericht geladen: Die Autorin Karolin Schwarz und ein BKA-Beamter. Das sorgt für einen großen Kontrast: Schwarz zeigt den Behörden, wie eine ausführliche Ermittlungsarbeit tatsächlich aussieht. Später sorgt ein Antrag des Verteidigers für Aufruhr: Er will eine Aussetzung des Verfahrens bewirken. Er dürfte allerdings erfolglos bleiben. Unser Bericht aus dem Gerichtssaal.

Von|
Eine Plattform der