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19. Verhandlungstag Halle-Prozess – Digitale Defizite

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Der Zeugenstuhl im Landgericht Magdeburg. Aus Platzgründen findet der Prozess gegen den Halle-Attentäter hier und nicht im Oberlandesgericht Naumburg. (Quelle: Nicholas Potter)

Immer wieder, wenn es um die Online-Radikalisierung und -Vernetzung des Angeklagten im Prozess gegen den rechtsextremen Halle-Attentäter* geht, weist das Oberlandesgericht Naumburg digitale Defizite auf: Die geladenen Sachverständigen des BKA zeigen sich begriffsstutzig, das Internet- und Gaming-Verhalten des Angeklagten wird kaum untersucht. Am 19. Verhandlungstag soll das endlich anders sein: Die Journalistin und Autorin Karolin Schwarz sagt aus. Seit Jahren forscht sie zum Thema Rechtsextremismus im Netz. Aktuell arbeitet sie am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena. Auf Initiative der Nebenklage wird sie vor Gericht geladen.

Am Tag des Anschlags, dem 9. Oktober 2019, dokumentierte Schwarz einschlägige Posts auf zahlreichen Imageboards und Telegram-Kanälen. Das vom Attentäter live gestreamte Video des Anschlags war online schnell zu finden: Auf Kohlchan gab es am Tag des Angriffs vier Threads dazu mit jeweils Dutzenden Kommentaren. Auch auf 4chan fanden sich mehrere Threads zum Anschlag. Zunächst spekulierten Imageboard-Nutzer*innen über ein mögliches islamistisches Motiv. Als es erste Hinweise gab, dass der Täter deutsch sei, vermuteten einige User*innen, dass ein Reichsbürger – hier oft als „Arschbürger“ oder „Reichswürger“ verspottet – für die Tat verantwortlich sei. Auch das Wort „Incel“ (zu Deutsch: „unfreiwillig zölibatär“) wurde immer wieder in Verbindung mit dem Täter gebracht – eine Bezeichnung, die der Angeklagte selbst nicht verwendet, die aber angesichts seines Online-Verhaltens, seiner antifeministischen Ideologie und starken Minderwertigkeitsgefühlen teilweise zutrifft.

Mehrere Nutzer*innen befürchteten schon in den Stunden nach dem Anschlag staatliche Repressionen oder Zensur gegen Imageboards: 8chan und Infinitychan wurden schon nach vergangenen Attentaten offline genommen. Seit dem Anschlag ist auch reichlich Spott für den Angeklagten zu finden: Er wird als Versager beschimpft, der „ins Gas kann“, weil er in seinem Plan massiv gescheitert sei.

Terror-Crowdsourcing

Schwarz‘ Schilderungen der Online-Reaktionen auf die Tat zeigen, dass der Angeklagte kein Einzeltäter war: Zwar handelte er alleine, er sprach aber sehr bewusst ein bestimmtes Milieu im Netz an: „Das Publikum wird einbezogen in die Tat, weil sie als Multiplikatoren wirken. Nutzer laden das Video herunter und laden es sofort auf anderen Plattformen hoch“ – genauso wie beim Christchurch-Attentat im März 2019, das als Inspiration für den Halle-Attentäter diente. Dieses Phänomen nennt Schwarz „Terror-Crowdsourcing“.

Die Nachfrage im Gerichtssaal nach Schwarz‘ Expertise ist groß. Aus den Reihen der Nebenklage werden fleißig Fragen zur Struktur und Kultur von Imageboards gestellt. Schwarz erklärt: Auf diesen rechtsfreien Plattformen grassieren Antisemitismus und Rassismus, Attentäter werden als „Heilige“ verherrlicht und in „Rankings“ aufgelistet, Amokläufer werden angespornt. Auch Verschwörungsideologien fallen hier auf fruchtbaren Boden. Wer die Tat wirklich verstehen will, muss die Online-Radikalisierung des Täters in dieser menschenverachtenden Echokammer begreifen – soviel macht Schwarz klar. Mögliche Hinweise auf das Attentat gab es bereits 2018 auf einem Imageboard, so Schwarz: Ein User mit den Initialien „S.B.“ – die des Täters – kündigte in einem Post einen ähnlichen Anschlag an.

Der Nebenklage-Vertreter David Herrmann bedankt sich bei Schwarz für ihre Aussage: „Das, was Sie uns heute dargelegt haben, hätte ich eigentlich vom BKA erwartet.“ Auf Twitter schreibt die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die drei Nebenkläger*innen im Prozess vertritt, in Bezug auf Schwarz‘ Aussage: „Unabhängige und antifaschistische Recherche können halt doch mehr als der Staat“. Ohne Zweifel steht Schwarz‘ souveräner Auftritt im starken Kontrast zu den inhaltlich oft überforderten Polizeibeamt*innen, die bislang im Prozess aussagten.

Gaming-Kompetenzen? Fehlanzeige

Wenn es um Fragen zu dem Gaming-Verhalten des Angeklagten geht, vor allem auf der Plattform „Steam“, räumt Schwarz allerdings an, dass sie keine Gaming-Expertin sei. Rechtsanwältin Pietrzyk fragt, wer darüber Auskunft geben könnte. Schwarz nennt Mick Prinz, Leiter des Projekts „Good Gaming“ der Amadeu Antonio Stiftung. Die Nebenklage hatte bereits einen Antrag gestellt, Prinz als Sachverständigen zu laden. Dieser Antrag wird im Laufe des Verhandlungstags von Richterin Mertens abgelehnt – eine Entscheidung, die von Pietrzyk zurecht kritisiert wird. Denn die Wissenslücken in den Behörden im Bereich des digitalen Rechtsextremismus sind erstaunlich. Eine umfassende Aufklärung der Tat erfordert kompetente Expert*innen, die über ein tiefgründiges Wissen über die Gaming- und Imageboard-Szene verfügen.

Solche Kompetenzen sind allerdings beim nächsten geladenen Zeugen nicht zu finden: Ein BKA-Beamter, der Wiesbadener Hauptkommissar Sebastian E., betritt den Zeugenstand und wertet eine Festplatte sowie einen USB-Stick aus, den der Angeklagte beim Anschlag bei sich trug. Auf der Festplatte befanden sich unter anderem Videos der rechtsterroristischen Gruppe „Atomwaffen Division (AWD)“ und Tötungsvideos des „Islamischen Staates“ sowie rechtsextreme und Hamas-glorifizierende Lieder.

Als er nach seiner Einschätzung der AWD gefragt wird, sagt er lediglich, dass die Gruppe „dem rechten Spektrum“ zuzuordnen sei. Tatsächlich gehen bislang mindestens fünf Morde und ein geplanter Sprengstoffanschlag auf ein Kernkraftwerk auf das Konto der rechtsterroristischen Gruppe. Auf die Frage, ob es Hinweise darauf gibt, dass die AWD zu Anschlägen aufrufen, räumt er zwar ein, dass eines der Videos mit den Worten „Join your local Nazis“ endet, er aber keine Hinweise solche Anschläge erkennen kann. Ob die AWD internationale Ableger hat, kann der Beamte ebenfalls nicht beantworten. Antwort: ja, hat sie.

Auf der Festplatte des Angeklagten waren auch viele Memes in zahlreichen Ordnern akribisch organisiert: Alleine für das „Pepe the Frog“-Meme, das in rechtsalternativen bis rechtsextremen Online-Kreisen sehr beliebt ist, gab es mehrere Unterordner wie „commonpepes“, „secretrarepepes“ und „ultrararepepes“. Ein Ordner mit vielen rassistisch betitelten Videos enthält auch die Datei „VolkslehrerJuden.mp4“, die vermutlich ein Video des antisemitischen und holocaustleugnenden YouTubers Nikolai Nerling, alias „Der Volkslehrer“, zeigt. Nerling ist häufig als Redner bei den coronavirusleugnenden „Querdenken“-Demos aufgetreten. Dass der Angeklagte offenbar ein Fan von Nerling ist, zeigt erneut, dass auf dessen antisemitische Hetze rechtsterroristische Taten folgen können.

Der Autoangriff als Mordversuch

Im Anschluss liest der Nebenklage-Anwalt Benjamin Derin einen Antrag vor: Gut begründet und unterstützt von mehreren Anwält*innen der Nebenklage will Derin, dass der Angeklagte für einen weiteren versuchten Mord bestraft wird. Auf der Flucht habe der Angeklagte den somalischen Geflüchteten Adiraxmaan Aftax Ibrahim in der Magdeburger Straße aufgrund seiner Hautfarbe gezielt angefahren. Bislang wurde dieser versuchte Mord vom Gericht lediglich als „fährlässige Körperverletzung“ gewertet. Diese neue Wertung des Autoangriffs wird auch von einem Lied bekräftigt, das der Angeklagte während der Tat spielte: Das Lied bezieht sich explizit auf einen Auto-Anschlag eines „Incels“ in Toronto 2018. Dabei kamen zehn Menschen ums Leben.

Der Generalbundesanwalt lehnt den Antrag ohne befriedigende Begründung ab, er wird aber von Richterin Mertens angenommen. Auch der Rechtsanwalt Onur Özata, der den Nebenkläger İsmet Tekin vertritt, stellt einen Antrag, die Schüsse auf seinen Mandanten im Imbiss „Kiez-Döner“ als Mordversuch zu werten, der bisher nicht Teil der Anklage ist. Darüber wird Richterin Mertens mit ihrem Senat beraten.

Der dramatische Höhepunkt kommt dann fast zum Schluss dieses Verhandlungstages: Der ganze Prozess droht zu platzen. Der Verteidiger des Angeklagten, Hans-Dieter Weber, beantragt eine Aussetzung des Verfahrens nach §265 der Strafprozessordnung – mindestens aber eine dreiwöchige Unterbrechung der Verhandlungen. Laut §265 darf der Angeklagte „nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.“ Bestreitet der Angeklagte unter der Behauptung, auf die Verteidigung nicht genügend vorbereitet zu sein, diese neu hervorgetretenen Umstände, so kann er eine Aussetzung der Hauptverhandlung beantragen. Grund dafür wäre hier die neue Wertung des Autoangriffs als Mordversuch. Bis zum 17. November 2020 will Richterin Mertens eine Entscheidung zu seinem Antrag treffen. Bis dahin ist der Prozess unterbrochen.

Ein Anwalt der Nebenklage, Jan Siebenhüner, eilt in der Pause zum Pressebereich, um die Brisanz dieser Information zu betonen: Er spricht von einer „Atombombe“, die der Verteidiger Weber gerade gezündet habe, um den Prozess zunichte zu machen. Später entkräftet die Rechtsanwältin Pietrzyk diese Aussage mit deutlich nüchterneren Worten: Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung würden nicht vorliegen, so Pietrzyk. Ähnlich sieht das offenbar Richterin Mertens: Es gebe keine neuen Umstände, die nicht schon Teil des Verfahrens waren, sagt sie. Eine „Atombombe“ also nicht, eher eine Fehlzündung. Mit relativer Sicherheit lässt sich also immer noch sagen: Der Prozess dauert noch an, bis Mitte Dezember sollte das Urteil verkündet werden.

* Zu Beginn des Prozesses veröffentlichte eine Gruppe von Nebenkläger*innen eine gemeinsame Erklärung, in der sie die Medienvertreter*innen aufgefordert haben, den Namen des Attentäters nicht zu nennen, um ihm eine Plattform zu verweigern. Wir haben diesen Wunsch in diesem Artikel respektiert.

 

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Im Zentrum: Der Zeugenstuhl. Am 11. Prozesstag sagten drei Betroffenen aus, die sich während des Anschlags vor oder in dem Imbiss "Kiez Döner" befanden.

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Am elften Verhandlungstag im Prozess gegen den rechtsextremen Halle-Attentäter im Landgericht Magdeburg sagten drei Betroffenen aus, die sich während des Anschlags in oder vor dem Imbiss „Kiez Döner“ befanden. Mit den Folgen des Anschlags haben sie zum Teil bis heute noch zu kämpfen. Auch ein zweites Video des Attentats wird gezeigt. Unser Bericht aus dem Gerichtssaal.

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