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Aufmarsch am 1. Mai Weniger Neonazis in Plauen als erwartet

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In Plauen wollten am 1. Mai die meisten lieber zum #teambuntegesellschaft gehören. Ein paar Nazis machten dafür viel Rauch. (Quelle: T. Mönch)

Auf den ersten Blick wirkte der Wartburgplatz im Plauener Stadtteil Haselbrunn wie ein Volksfest. Verschiedene Stände in grünen Zelten und Bierzelttische standen am 01. Mai auf dem Platz verteilt. Doch die Veranstaltung war kein Volksfest, sondern die Auftaktkundgebung zur jährlichen Maidemonstration der neonazistischen Partei „Der III. Weg“. An den Ständen informierte die Partei ihre Anhänger*innen über ihre Arbeit, wie beispielsweise die „Arbeitsgruppe Körper und Geist“, die einerseits Kampfsporttraining für Kinder anbietet und deren Mitglieder andererseits selbst an neonazistischen Kampfsportevents wie dem „Kampf der Nibelungen“ oder dem „TIWAZ“ teilnehmen. An weiteren Ständen warb die Kleinstpartei für die Europawahl oder verkaufte Kleidung mit dem Logo des „Dritten Weg“. Auf den Bierbänken saßen die Teilnehmer der späteren Demonstration und lauschten den rassistischen, nationalistischen und antisemitischen Reden vom stellvertretenden Parteivorsitzenden Matthias Fischer oder dem „Gebietsleiter Süd“ Walter Strohmeier. Zudem wurden völkische Tänze vorgeführt und zwei alte Volkslieder gesungen.

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Stellvertretender Parteivorsitzender Matthias Fischer

Die Partei, die sich selbst als nationalrevolutionär und antikapitalistisch versteht, gab sich betont völkisch und versuchte, sich als bürgernaher Helfer vor Ort zu präsentieren, der Kleiderspenden verteilt und im eigenen Parteibüro Nachhilfeunterricht für Kinder gibt – allerdings nur für Deutsche. Das neben dem Wartburgplatz liegende Parteibüro, bei dem wenige Tage vor der Demonstration noch die Scheiben eingeschlagen worden waren, war mit Fahnen und Banner der Partei herausgeputzt worden.

Start der Demo mit Pyrotechnik

Der Demoauftakt war wie jedes Jahr martialisch inszeniert. Während die Demonstration in einheitlichen T-Shirts und mit einer Gruppe Trommlern an der Spitze symbolisch über eine Fahne der europäischen Union marschierte, wurde an den Seiten grüne Pyrotechnik gezündet die gesamten Startbereich vernebelten. Das Abbrennen der Pyrotechnik war im Auflagenbescheid genehmigt worden.

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Pyrotechnik zum Start der Demonstration

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Einheitlich gekleidete Demonstranten

Im Nachgang der Demonstration wurde Kritik laut, dass die Erlaubnis für das Abbrennen von Pyrotechnik dem „III. Weg“ bei seinem martialischen Auftritt in die Hände spiele. Zudem wurde, wie schon in den vergangenen Jahren, kritisiert, dass die Partei durch das Tragen von einheitlichen T-Shirts und Fahnen gegen das Uniformierungsverbot verstoße. Der Rechtsanwalt und Grünenpolitiker Jürgen Kasek erklärte gegenüber belltower.news, dass nach dem sächsischen Versammlungsgesetz ein Uniformierungsverbot gelte, das auch gleichartige Kleidungsstücke erfasse. Für Kasek steht fest, dass es dem Dritten Weg dabei um die militärische Ausgestaltung und dessen einschüchternde Wirkung ging. „Es ist unverständlich, warum die Behörde das im Vorfeld nicht verboten hat. Gesetzlich wäre das möglich gewesen.“ Bis Redaktionsschluss blieb die Anfrage von belltower.news an das Landratsamt dazu leider unbeantwortet (Update: Siehe unten!)

Rund 500 Neonazis ziehen durch die Stadt

Zu den immer gleichen Parolen wie „Deutschland – Erwache“, „DGB – Arbeiterverräter“ oder „Deutscher Sozialismus – Jetzt, Jetzt, Jetzt“ marschierte die etwa 500 Teilnehmer*innen durch die Straßen. Aus einem Bollerwagen wurden Papierfähnchen und Flyer verteilt, die aber vor von den eigenen Demonstrant*innen und nicht von vorbeilaufenden Anwohner*innen entgegengenommen wurden.

Die Teilnehmer*innen der Demonstration waren zu großen Teilen aus Bayern, Sachsen und Thüringen angereist, darunter bekannte Neonazis wie Sebastian Dahl aus dem Umfeld der „Turonen“ und der Kampfsportler Martin L. aus Thüringen oder der in Bamberg als Mitglied der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ verurteilte Andreas G. aus Bamberg, der als Ordner fungierte. Auch ehemalige Mitglieder der verbotenen Kameradschaft „Nationale Sozialisten Chemnitz“ waren vor Ort. Aber auch aus weiteren Bundesländern waren vereinzelt Teilnehmer*innen angereist. Etliche Demonstrant*innen fielen mit neonazistischen Tätowierungen auf, einige davon waren mit Pflastern überklebt, um so die verbotenen Symbole zu verstecken.

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Überklebte Tätowierung

Auf der Abschlusskundgebung sprach Parteivorsitzender Klaus Armstroff und hetzte gegen das „Großkapital“, die „Zinsknechtschaft“ und bediente weitere antisemitische Parolen.

Vielfältiger Protest und Sitzblockade stellen sich den Neonazis in den Weg

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Sitzblockade auf Route der Neonazis

Die Abschlusskundgebung wurde verspätet erreicht, da Antifaschist*innen auf der Strecke eine Sitzblockade gebildet hatten und die eingesetzte Polizei aus Sachsen, Thüringen und Bayern diese erst absichern musste, bevor der rechte Aufmarsch vorbeigeführt werden konnte. Neben der Sitzblockade gab es Gegenprotest aus verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft. Auf Einladung des Colorido-Vereins spielten mehrere Bands auf einem Festival auf dem Albertplatz, wo auch der DGB seine jährliche Maikundgebung abhielt und sich gegen den rechten Aufmarsch aussprach. Der „Verein der verfolgten des Naziregimes“ organisierte gemeinsam mit den Grünen eine Kundgebung, mehrere Kirchen luden zu Friedensgebeten.  Ein Kindergarten am Rande der Route der Neonazis beschallte die Demonstration lautstark mit Musik.

 

Update 03.05.2019

Das Landratsamt Vogtlandkreis hat sich nun zu den Anfragen von Belltower.News geäußert: Das Abbrennen von Pyrotechnik sei erlaubt, jedoch zahlenmäßig begrenzt worden, da ein Verbot von Fackeln seitens der Versammlungsbehörde bei einem vergleichbaren Aufzug 2018 vom Verwaltungsgericht Chemnitz aufgehoben wurde. Man wolle aber bei jeder neu angemeldeten Versammlung erneut prüfen, ob Sicherheitsbedenken gegen das Mitführen von Pyrotechnik vorlägen.

Interessanter ist die Antwort auf die Frage, ob das einheitliche Tragen von T-Shirts, Fahnen und Plakaten nicht unter das in Deutschland bestehenden Uniformierunsgverbots bei Demonstrationen verstoße? Das Landratsamt verweist darauf, dass die Uniformierung durch einheitliche Kleidung nur dann verboten sei, wenn sie auf Versammlungteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd wirke: „Zusätzlich zum Tragen einer einheitlichen Kleidung i. S. einer Uniformierung muss somit ein Gewaltbereitschaft vermittelnder Einschüchterungseffekt hinzutreten. Durch das Tragen einheitlicher T-Shirts eines Teils der Versammlungsteilnehmer konnte jedoch in vorliegendem Fall dieser Einschüchterungseffekt nicht bejaht werden und hätte nach Auffassung der Versammlungsbehörde einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung auch nicht standgehalten.“

Ob das die anwesenden Gegendemonstrant*innen oder potenzielle Opfer gewaltbereiter Rechtsextremer dies ähnlich einschätzen würden, wagen wir zu bezweifeln.

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