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Justiz Doch nicht nur „national-konservativ“…

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Skinheads und Hooligans; Foto (Symbol): H. Kulick

 

Damit sind Martin K. (23), führender Neonaziaktivist im Landkreis Wernigerode, sowie Karsten F. (24), der schon unmittelbar nach dem Angriff seine Tatbeteiligung eingeräumt hatte, rechtskräftig für den geplanten Angriff verurteilt, bei dem ein damals 19-jähriger Punk massiv verletzt wurde. In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter am Landgericht Kupfer die politische Motivation der Angreifer, die Linke und Punks vertreiben und ihre Dominanz in Wernigerode sichern wollten. Gleichzeitig kritisierte das Landgericht die Strafen des erstinstanzlichen Amtsgerichts Wernigerode als sehr milde.

Die zwischenzeitlich einschlägig verurteilten Neonazis Martin K. und Karsten F. waren nach Jugendstrafrecht lediglich gegen Auflagen verwarnt und zur Zahlung einer Geldbuße von jeweils 500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Wernigerode hatte sich bei dem milden Strafmaß von einer günstigen Sozialprognose der Bewährungshilfe Wernigerode sowie der langen Verfahrensdauer leiten lassen. In der aktuellen Verhandlung verstieg sich der Bewährungshelfer von Martin K. gar zu der Bemerkung, dieser sei lediglich „National-konservativ“ – während aktuelle Fotos K. als stolzen Teilnehmer und Fahnenträger u.a. beim bundesweiten Großaufmarsch von Neonazis in Dresden im Februar dieses Jahres zeigen. Das Landgericht Magdeburg betonte dann auch, es gehe von anhaltend schädlichen Neigungen bei den Angeklagten aus. Zuvor hatte das Landgericht das Verfahren gegen den dritten Angeklagten Alexander M. (26) nach §153 a StPO und gegen Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro an das Opfer eingestellt. In erster Instanz war der zur Tatzeit bereits erwachsene Angeklagte zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Juristische Aufarbeitung nach fünf Jahren

Mit der Entscheidung des Landgerichts Magdeburg geht fünf Jahre nach der brutalen neonazistischen Gewalttat die juristische Aufarbeitung zu Ende. “Ohne die Nebenklagevertretung wäre es überhaupt nicht zu einer Bestrafung von Tätern gekommen,” sagt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Tatsächlich wäre ein anderes Urteil möglich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft Halberstadt das Ermittlungsverfahren nicht im November 2003 aus bis heute unerklärlichen Gründen eingestellt hätte. Oder wenn die Staatsanwaltschaft selbst Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hätte. Stattdessen ist die Staatsanwaltschaft Halberstadt wieder einmal dafür verantwortlich, dass Neonazis ungestraft bzw. lediglich mit einer Verwarnung nach einer brutalen Gewalttat davon kommen.”

Die fatale Signalwirkung dieser mangelnden Bereitschaft zur Strafverfolgung zeigte sich auch im aktuellen Prozess am Landgericht. Einer der Belastungszeugen berichtete, dass Unbekannte am Wochenende vor seiner Aussage in seine Wohnung in Wernigerode eingedrungen seien und diese verwüstet hätten. Die Polizei habe die Spuren nur ungenau und widerwillig gesichert. Der Zeuge war nach eigenen Angaben schon im erstinstanzlichen Verfahren von dem Angeklagten Martin K. und dessen Freunden bedroht worden.

Opfer schwer am Kopf und Oberkörper verletzt

Die drei Angeklagten gehörten zu einer Gruppe von etwa 15 bis 20 Rechten, die am 5. August 2003 gegen 0.50 Uhr vor der Sparkasse am Platz des Friedens in Wernigerode eine ca. achtköpfige Gruppe von Punks und nicht-rechten Jugendlichen geplant und gezielt überfielen. Einige der Rechten waren mit Baseballschlägern und Ketten bewaffnet; einer führte einen Kampfhund mit. Ein damals 19-jähriger Punk konnte nicht schnell genug fliehen. Er wurde von Neonazis zu Boden gerissen und mit Fäusten geschlagen. Dann traten mindestens vier Rechte mit Springerstiefeln auf ihn ein. Eine Freundin des Betroffenen warf sich schließlich über den bewusstlosen Punk, um ihn vor weiteren Tritten zu schützen. Einer der Neonazis versetzte dem 19-Jährigen noch einen gezielten Schlag mit einem Knüppel auf den Hinterkopf. Der Betroffene wurde so schwer am Kopf und am Oberkörper verletzt, dass er mit der Notfallambulanz ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Obwohl die Polizei ihre Ermittlungen bereits im Oktober 2003 beendete und das Teilgeständnis eines der Angeklagten vorlag, stellte die Staatsanwaltschaft Halberstadt das Verfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen im November 2003 ein – ohne den Verletzten zu informieren. Ohne die Intervention und Beschwerde des Nebenklagevertreters des Betroffenen, den dieser im Juli 2004 einschaltete, wäre der Angriff vermutlich ungesühnt geblieben. So sah sich die Staatsanwaltschaft Halberstadt gezwungen, das Verfahren erneut aufzunehmen. Allerdings erhob die Staatsanwaltschaft Halberstadt erst im Januar 2006 Anklage wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung gegen acht Rechte aus Wernigerode, Thale und Blankenburg – mehr als drei Jahre nach der Tat.

Ein erster Prozess gegen die drei Neonazis platzte im September 2006, weil einer der Angeklagten zum zweiten Hauptverhandlungstermin einfach nicht mehr erschien und das Amtsgericht Wernigerode keinerlei Zwangsmittel gegen ihn einsetzte. Zuvor hatte das Amtsgericht das Verfahren gegen fünf der acht Angeklagten abgetrennt und diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. (www.mobile-opferberatung. de)

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).

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