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Störtebeker-Netz

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Im Juni 2010 wurde durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekannt, dass Axel Möller als Administrator des Neonazi-Infoportals „Altermedia“ im März vom Amtsgericht Stralsund wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 150 Tagessätzen verurteilt wurde. Möller legte dagegen Berufung ein, das Verfahren läuft noch.

Die Verurteilung geht zurück auf drei Anklagen aus den Jahren 2008 und 2009, in denen dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, ?durch 14 selbstständige Taten als redaktionell Verantwortlicher auf den genannten Internetseiten Artikel verbreitet zu haben, in denen der Holocaust verharmlost, gebilligt oder geleugnet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, ein anderer Beleidigt, Gewalt verherrlicht und ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dargestellt wird.? Im Jahr 2007 sprach das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Möller aus, die dieser jedoch erfolgreich anfocht – die Urheberschaft sei nicht nachweisbar.

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Debunking Vom Entlarven falscher Tatsachen

Gegenrede zu Rassismus und Hass besteht auch aus Debunking, also dem Entlarven falscher Tatsachen. Wie das in der pädagogischen Arbeit funktioniert, beschreibt dieser Auszug aus der Broschüre „Digital Streetwork – Pädagogische Interventionen im Web 2.0“ des Projektes „Debate“ der Amadeu Antonio Stiftung zu den Möglichkeiten der präventiven Arbeit mit rechtsaffinene Jugendlichen in Sozialen Netzwerken.

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Podcast Desinformation im Superwahljahr 2024

Im neuen Podcast von Faktenstark dreht sich alles um Desinformation: Lügen, Fake News und erfundene Fakten, die dazu dienen, Wahlen zu beeinflussen und der Demokratie schaden. 

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