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Beate Zschäpes „letzte Worte“ im NSU-Prozess Distanzieren geht anders

Die „letzten Worte“ der Angeklagten im NSU-Prozess am 3. Juli 2018 lösten ein gesteigertes mediales Interesse aus. Im Zentrum der Berichterstattung stand die fünfminütige Rede der Hauptangeklagten Beate Zschäpe. Doch diese wurde allzu oft irreführend wiedergegeben. Was ist dran an den Berichten, dass Zschäpe sich von der rechten Szene distanziert und bei den Opfern entschuldigt habe?

 
Die Angeklagte Beate Zschäpe am 03.07.2018 zwischen ihren Rechtsanwälten Hermann Borchert (l.) und Matthias Grasel (r.). (Quelle: dpa / AP Photo)

 

 

Mythos Nr. 1: Zschäpe distanziert sich von rechter Szene

 

Die sicherlich häufigste Überschrift war einer dpa-Meldung entnommen: „Zschäpe distanziert sich von rechter Szene“. Wörtlich titelten so die Süddeutsche Zeitung, der Spiegel Online, der Tagesspiegel und die Welt. In verschiedenen Varianten fand sich diese Aussage u.a. auch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und auf RTL NEXT („Zschäpe distanziert sich von NSU-Verbrechen“), auf Zeit-Online („Beate Zschäpe distanziert sich von der rechten Szene“) und im Deutschlandfunk („Zschäpe distanziert sich von rechtem Gedankengut“). Doch hatte sich Zschäpe überhaupt distanziert? Wörtlich sagte sie:

 

„Zwar akzeptiere ich die Meinung und die Gesinnung der Mitangeklagten, habe aber für mich die Entscheidung getroffen, dass das rechte Gedankengut keine, aber auch gar keine Bedeutung mehr für mich hat.“(zitiert nach Süddeutsche Zeitung).

 

Zuerst betonte Zschäpe also ihre Akzeptanz von nationalsozialistischen Einstellungen – und somit von Einstellungen, die die ihr vorgeworfenen Taten begründet haben. Auch dass für sie „das rechte Gedankengut“ keine Bedeutung mehr habe, lässt sich wenn überhaupt nur sehr wohlwollend als „Distanzierung“ beschreiben, denn: Das Gegenteil von extrem rechts ist sicherlich nicht nicht extrem rechts, sondern ein demokratisches Gesellschaftsverständnis einschließlich einem egalitären Menschenbild, in dem „rechtes Gedankengut“ nicht nur „keine Bedeutung“ hat, sondern klar abgelehnt wird.

Nun mag man einwenden: Zschäpe hatte sich schon im September 2016 distanziert, in einem selbst verlesenen Statement, auf das sie nun auch verwies. Auch damals hatte sie sich allerdings nicht distanziert, wie Samuel Salzborn in der ZEIT argumentierte: Distanziert hatte sie sich von „nationalistischem Gedankengut“ (nicht etwa von völkischem oder nationalsozialistischem). Das sei ein „PR-Gag, über den man in Nazi-Kreisen lachen wird“. Nun möchte Zschäpe diesen PR-Gag „als klares Zeichen“ gesehen wissen, dass sie mit diesem „Kapitel unwiderruflich abgeschlossen“ habe.

Ihre Rolle in diesem „Kapitel“ spielt sie wiederum im selben Atemzug herunter; sie habe sich „mitreißen“ lassen, sprach von ihrer „Unfähigkeit, die Dinge aufzuhalten“ und ihrer „Schwäche“, sich von Böhnhardt zu trennen. Das entspricht ihrer Aussagestrategie, die sie auch schon zuvor im Prozess anwendete, etwa in ihrer ersten Einlassung im Dezember 2015, in der sie sich als schwache, von männlichen Tätern emotional abhängige Frau darstellte.

 

Mythos Nr. 2: Zschäpe entschuldigt sich bei den Opfern des NSU

 

„Ich wollte und will die Verantwortung für Dinge übernehmen, die ich selbst verschuldet habe und entschuldige mich für das Leid, was ich verursacht habe. Ich bedauere, dass die Angehörigen der Mordopfer einen geliebten Menschen verloren haben. Sie haben mein aufrichtiges Mitgefühl.“(zitiert nach Süddeutsche Zeitung)

 

Eine weitere Parallele zu ihrer Einlassung im Dezember 2015 ist die vermeintliche Entschuldigung Zschäpes. Diese schaffte es seltener in die Schlagzeilen[1] als die „Distanzierung“, fand aber allzu oft in den Artikeln selbst Erwähnung.

Zwar finden sich in Zschäpes „letzten Worten“ – formal betrachtet – durchaus entschuldigende Formulierungen, diese sind jedoch so unkonkret wie nur möglich und beinhalten keinerlei Verantwortungsübernahme für die ihr vorgeworfenen Taten. So sagte sie etwa: „Ich wollte und will die Verantwortung für Dinge übernehmen, die ich selbst verschuldet habe und entschuldige mich für das Leid, was ich verursacht habe.“ Konkrete Taten benennt Zschäpe nicht – zumindest keine eigenen: Die „schrecklichen Taten“, von denen sie spricht, schreibt sie ausschließlich Böhnhardt und Mundlos zu.

Verbunden ist diese „Entschuldigung“ mit der Aussage, dass sie nichts zur Aufklärung der Hintergründe der Taten wie etwa der Auswahl der Opfer beitragen könne – was ohne Zweifel als unglaubwürdig bezeichnet werden kann. Ihre Äußerung dazu schließt sie mit dem hohnvollen Satz ab: „Vermutungen und daraus resultierende Spekulationen helfen hier niemandem weiter“ – als wäre es an Zschäpe dies zu entscheiden.

Gerahmt sind diese Worte von Zschäpes Selbstdarstellung als Opfer: Ihr fielen ihre letzten Worte „nicht leicht“, sie sei verunsichert durch die Berichterstattung, ihr fehle es inzwischen an körperlicher und seelischer Kraft, sie habe Konzentrationsstörungen und ihr Selbstbewusstsein sei „völlig falsch“ interpretiert worden. Der Tag, an dem sie sich bei der Polizei stellte, sei „eine Art Befreiung“ gewesen, sie sei „selbstverständlich betroffen“ und „belastet“ von dem Schmerz, der Verzweiflung und der Wut der Angehörigen. Ihre Darstellung als Opfer spitzt sich in dem Satz zu: „Ich möchte nur noch eines: einen Abschluss finden, um irgendwann ein Leben ohne Abhängigkeit, ohne Gewalt und Ängste jeglicher Art führen zu können.“

Zschäpe selbst verwies in ihren „letzten Worten“ auf ihre im Dezember 2015 verlesene „Entschuldigung“. Auch damals stellte sich Zschäpe als Opfer dar, trug nichts zur Aufklärung bei und entschuldigte sich nur für die Taten von Böhnhardt und Mundlos.

Folgerichtig wies etwa Gamze Kuba??k, Tochter des vom NSU 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kuba??k ihre Entschuldigung zurück: „Die angebliche ‚Entschuldigung‘ für die Taten von Mundlos und Böhnhardt nehme ich nicht an: sie ist eine Frechheit, vor allem, wenn sie dann noch verbunden wird mit der Ansage, keine unserer Fragen zu beantworten.“ (nsu-nebeklage.de)

 

Mut zur sachlichen und distanzierten Berichterstattung

 

Dass eine rechte Frau eine Aussagestrategie wählt, mit der sie sich und ihre Taten versucht zu verharmlosen, ist nicht überraschend. Schon in den Prozessen gegen nationalsozialistische Täterinnen in der direkten Nachkriegszeit wählten diese häufig vergeschlechtlichte, verharmlosende Verteidigungsstrategien (vgl. Rosa-Luxemburg-Stiftung). Im NSU-Prozess haben neben Zschäpe auch mutmaßlich rechte Zeuginnen auf solche Aussagestrategien zurückgegriffen (vgl. BTN), genauso wie weibliche Angeklagte in anderen Prozessen, in denen es um rechte Gewalt ging (vgl. BTN).

Erstaunlich ist vielmehr, dass Zschäpes Worte in großen Teilen der Medienlandschaft trotz der offensichtlichen Unglaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit zu ihren Gunsten ausgelegt werden – sei es als „Distanzierung“ oder als „Entschuldigung“.

Ein der Situation angemessenerer journalistischer Umgang wäre, sowohl in den Überschriften als auch in den Artikeln selbst Zschäpes „letzte Worte“ nicht als Aussagen mit unbedingtem Wahrheitsgehalt wiederzugeben, sondern diese sachlich als das, was sie sind zu benennen: als Teil einer Aussagestrategie in einem Strafprozess, in dem die Angeklagten größtenteils mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen haben. Nur weil Zschäpe auf eine „Distanzierung von der rechten Szene“ verweist, heißt das nicht, dass sie sich von dieser distanziert. Und nur weil Zschäpe entschuldigende Formulierungen verwendet, heißt das nicht, dass sie sich entschuldigt.

Darüber hinaus ließe sich die Glaubwürdigkeit von Zschäpes Aussagen anhand des Wissens, das es über sie gibt, zumindest kritisch diskutieren. Nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, andere Verfahrensbeteiligte wie die Nebenkläger_innen und ihre Vertreter_innen zu Wort kommen zu lassen, um die Aussagen von Zschäpe kontrastieren zu können.

Die NGO NSU-Watch sprach auf Twitter von einem „Zschäpe-Hype“. Es ist zu hoffen, dass die Berichterstattung über das Urteil am kommenden Mittwoch mit diesem Hype bricht. Stattdessen wäre wünschenswert, die am NSU beteiligten rechten Frauen als eigenständig denkende und handelnde Menschen darzustellen, die Opferperspektive in den Vordergrund zu holen und deutlich zu machen: Das Urteil ist kein Ende der Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex.

 

[1]   In den Überschriften übernahmen diese Aussage u.a. die Welt („Zschäpe entschuldigt sich bei den Opfern des NSU“, ), RTL.de („Zschäpe entschuldigt sich bei den Opfern des NSU“), die Mittelbayerische Zeitung („Zschäpe entschuldigt sich bei Opfern“, ) und thueringen24.de („NSU: Zschäpe entschuldigt sich – Termin für Urteil steht“).

 

Charlie Kaufhold ist auch eine der Autor*innen der Broschüre der Fachstelle Gender, GMF und Rechstextremismus der Amadeu Antonio Stiftung zum NSU-Prozess, die im April 2018 erschienen ist:

Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der

„Le_rstellen im NSU-Komplex: Geschlecht, Rassismus, Antisemitismus“.

Hrsg.: Amadeu Antonio Stiftung

Berlin 2018

 

Als PDF zum Download hier:

http://www.gender-und-rechtsextremismus.de/w/files/pdfs/fachstelle/leerstellen_internet.pdf

 

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