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Brand in der JVA Kleve Am Anfang die Verwechslung, am Ende der Tod, dazwischen viele Fragezeichen

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Die Berichte der Behörden zur Verhaftung und zum Tod von Amad Ahmad werfen viele Fragen auf. (Quelle: Pixabay)

Am 17. September 2018  brach in der JVA Kleve in Nordrhein-Westfalen ein Feuer in Haftraum 143 aus. Über 15 Minuten lang wütete das Feuer dort – laut bisherigen Aussagen unbemerkt. Der am 6. Juli 2018 festgenommene Syrer Amad Ahmad kam mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus und erlag zwei Wochen später seinen Verletzungen. Doch was war in der JVA Kleve passiert? Fast zwei Jahre später gibt es immer noch wenig Antworten.

Neue Erkenntnisse nur mit Nachdruck

Die Aufarbeitung macht nur schleppend Fortschritte. Fast macht es den Eindruck, dass zuständige Behörden an einer Klärung der Umstände wenig interessiert seien. Licht ins Dunkel bringen journalistische Recherchen – und sie werfen neue Fragen auf. Die Äußerungen der Behörden weisen zu viele Unstimmigkeiten auf, als dass sie die Fragen ansatzweise beantworten könnten. Besondere Brisanz haben dabei die Nachforschungen des Nachrichtenmagazins Monitor vom April vergangenen Jahres zu Tage gefördert: Laut Angaben der Behörden sei Amad Ahmad unter dem Namen „Amed Amed“ registriert worden. Ein Malier mit diesem Namen soll nach Polizeiangaben zu dem Zeitpunkt in Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben worden sein. Nach Angaben der Behörden habe das zur Verwechslung geführt, die Amad Ahmad in Haft brachte.

Eine mutwillige Verwechslung?

Die “Monitor”-Recherche zeigt jedoch, dass bereits bei einem Abgleich der Fotos beider Männer ersichtlich gewesen sein musste, dass der Beschuldigte nicht der Gesuchte war. Hinzu kommt, dass der Malier unter dem Namen „Amed Amed“ zum Zeitpunkt der Festnahme noch gar nicht unter diesem Namen gesucht wurde. Trotz mehrfacher Suche der zuständigen Polizei im Zentralregister hätte es demnach keine Verwechslungsmöglichkeit geben können. Erst drei Tage nach der Verhaftung von Amad Ahmad wurde einer der zehn Alias-Namen des per Haftbefehl Gesuchten durch den Namen „Amed Amed“ ersetzt. Der “Monitor”-Bericht schlussfolgert, dass die Verhaftung des Syrers mutwillig gewesen sein könnte.

Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegen Polizisten eingestellt

Sollte sich die Thesen von “Monitor” bewahrheiten, müssten sich die Polizist*innen der Freiheitsberaubung verantworten. Doch ein Motiv wäre damit noch nicht ersichtlich. Warum sollten Polizist*innen so handeln? Gegen die für die Identitätsfeststellung zuständigen Klever Polizist*innen, wurde ein Ermittlungs- und Disziplinarverfahren eingeleitet. Da laut Staatsanwaltschaft kein Vorsatz ersichtlich war, es sich also nur um Fehler und Fehleinschätzungen gehandelt habe,  wurde das Verfahren im letzten November eingestellt.

Verdacht der mutwilligen Freiheitsberaubung erhärtet sich

Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags untersucht den Fall. Die CDU hatte bereits angekündigt, dass der Ausschuss eingestellt werden solle – doch jetzt gibt es neue Erkenntnisse. Demnach habe die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach WDR-Informationen bereits drei Wochen nach der Festnahme auf die Verwechslung hingewiesen. Die Staatsanwältin habe sogar mit einem Polizisten telefoniert. Dieser verschwieg jedoch das Telefonat im Untersuchungsausschuss. Warum, ist unklar.

Die fehlenden Puzzleteile eine fragwürdigen Bildes und ein fehlerhafter Brandbericht

So gibt es immer mehr Fragen, aber wenig verlässliche Antworten. Wenn die Polizei von der Verwechslung wusste – warum blieb Amad Ahmad in Haft? Wie ist das Feuer entstanden? Warum blieb der Brand so lange unbemerkt –  so lange, bis der Mann tödlich verletzt war?

Staatliches Versagen hat das nordrhein-westfälische Justizministerium zurückgewiesen, die Recherchen von Monitor bekräftigen den Vorwurf jedoch. So wie von den Behörden beschrieben, kann sich der Brand nicht ereignet haben. Erst nach einem 15-minütigen Feuer soll Ahmad demnach an der Gegensprechanlage auf sich aufmerksam gemacht haben. Dass dies unmöglich ist, zeigt ein Gutachten, das Monitor in Auftrag gegeben hat. Weder hätte sich der Brand unter diesen Umständen in der beschriebenen Art entwickeln können, noch sei Ahmad in der Lage gewesen, die Sprechanlage betätigen zu können. Mithäftlinge geben zudem an, den Brand gesehen zu haben und dass Ahmad eindeutig auf sich aufmerksam gemacht habe – entgegen der Behauptung durch die Behörden. Die Behörden gaben an, es habe sich beim Feuer in der Zelle um einen  Suizidversuch gehandelt. Laut der Süddeutsche Zeitung gibt es aber auch im zugehörigen Bericht Unstimmigkeiten zur Einschätzung der Suizidabsicht.

Was bleibt sind staatliches Versagen, offene Fragen und allein gelassene Angehörige

Tödliche Fehler sind furchtbar, tödliche Absichten in staatlichen Strukturen wären es noch mehr. Doch bisher gibt es vor allem Fragezeichen. Was es für Angehörige bedeutet, weder Antworten noch Schuldige zu kennen und lediglich ein Grab als sichere Anlaufstelle zu wissen, ist kaum vorstellbar. Ihnen muss es so erscheinen, als zeige der  der Staat einen fehlenden Aufklärungswillen, um jegliche  Schuld reflexhaft von sich weisen.

Staatliches Versagen – die Parallelen von Oury Jalloh und Amad Ahmad

Wie lange sich die Aufklärungsarbeit hinziehen kann, zeigt der Fall Oury Jalloh aus Dessau. Auch 15 Jahre nach dessen Tod weist die Polizei alle Anschuldigungen von sich, obwohl Gutachten belegen, dass der aus Sierra Leone Geflüchtete sich nicht selbst hat anzünden können. Viele Indizien weisen auf einen bewusst gelegten Brand hin, möglicherweise durch Polizisten der Dessauer Direktion. Die Beweislage legt eine Ermordung nahe, das Verhalten der Polizei bei der Aufklärung zeigt deutliche Anzeichen von Vertuschung statt Verfolgung der Täter*innen. Die Initiative, die sich für die Aufklärung der Todesursache ausspricht, betont immer wieder, dass das Vertrauen in den Staat schon lange verloren sei.

Gegen die Unsicherheit hilft nur Aufklärung

Die unaufgeklärten Todesfälle von 2005 und 2018 weisen Parallelen auf, starben doch beide Männer in Polizeigewahrsam unter ungeklärten Umständen, die auch die Möglichkeit rassistischen Handelns durch Polizist*innen einschließen.  Dass sich in den 13 Jahren dazwischen offenbar in Polizeistrukturen wenig verändert hat, zeigt der mangelnde Wille zur Aufklärung und die dadurch fehlende Verurteilung derjenigen, die entweder die Feuer legten oder den von Feuer bedrohten Gefangenen keine Hilfe leisteten, bis diese starben, oder die so fahrlässig mit ihrem Job umgehen, dass Feuer in den Zellen, für die sie verantwortlich sind, Menschen umbringen können, ohne dass sie etwas merken. So furchtbar alle Szenarien wären – für die Angehörigen ist es ein großer Unterschied, ob rassistische Absicht, Vertuschung eigenen Fehlverhaltens oder Unvermögen hinter den Todesfällen liegen. Sie verdienen eine Aufklärung der Taten – und wenn der Staat diese nicht leistet, müssen zivilgesellschaftliche Akteur*innen einspringen.

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