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Die Ermordung war geplant

Revisionisten behaupten: „Die massenhafte Ermordung behinderter Menschen ist ein reines Gräuelmärchen.“ Ein Kommentar ist an dieser Stelle, aufgrund der eindeutigen Quellenlage, überflüssig. Bereits am 14. Juli 1933 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft, in dem es unter anderem heißt:

 

„Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
1. angeborener Schwachsinn,
2. Schizophrenie,
3. zirkulärem (manische-depressivem) Irresein,
4. erblicher Fallsucht,
5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
6. erblicher Blindheit,
7. erblicher Taubheit,
8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.
(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.“
(Quelle: Reichsgesetzblatt, Jg. 1933. Teil 1)

In dieser Aufzählung finden sich bereits die Kriterien für das spätere Tötungsprogramm.

Das Vorgehen gegen Minderheiten radikalisierte sich parallel zur außenpolitischen Aggression des NS-Staates. Der Historiker Jost Dülffer spricht von einem „Krieg nach innen“, der sich mit der allgemeinen Radikalisierung des Krieges steigerte. (Quelle: Jost Düffler Die deutsche Geschichte 1933 bis 1945. Führerglaube und Vernichtungskrieg Stuttgart 1993)

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch „In Auschwitz wurde niemand vergast. 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt“ von Markus Tiedemann (Verlag an der Ruhr, Mülheim 1996)

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