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„NSU 2.0“ Nach Festnahme des Drohmail-Verfassers bleiben viele Fragen offen

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Solidarität mit den Betroffenen der "NSU 2.0"-Drohschreiben: Ein Plakat an der Fassade des ehemaligen Gefängnisses in der Frankfurter Klapperfeldstraße.
Solidarität mit den Betroffenen der "NSU 2.0"-Drohschreiben: Ein Plakat an der Fassade des ehemaligen Gefängnisses in der Frankfurter Klapperfeldstraße. (Quelle: picture alliance/dpa/Boris Roessler)

Am Ende soll es ein Einzeltäter gewesen sein. Kein neonazistisches Netzwerk, keine rechtsextreme Struktur, kein grassierendes Problem innerhalb der Polizei. Die Behörde wirkt erleichtert und jubelt, ebenso der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU). Der vermeintliche Einzeltäter heißt Alexander Horst M., ein erwerbsloser 53-jähriger Rechtsextremer aus Berlin, der bereits unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und Amtsanmaßung verurteilt worden ist. Er soll hinter den „NSU 2.0“-Drohschreiben stehen und wurde am Montagmorgen bei einer Wohnungsdurchsuchung in Berlin-Wedding festgenommen – unter anderem wegen Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung sowie Beleidigung. Doch damit ist der Fall noch längst nicht aufgeklärt: Denn es gibt  Ungereimtheiten im Fall. Selbst die offizielle Version der Ereignisse ist beunruhigend.

Seit August 2018 sind mindestens 115 Hassnachrichten, E-Mails, Faxe und SMS mit dem Kürzel „NSU 2.0“ an 32 Personen und 60 Institutionen verschickt worden. Vor allem sind Frauen betroffen, die sich für Demokratie engagieren, eine Migrationsbiografie haben oder beides – wie die Kabarettistin İdil Baydar, die Anwältin Seda Başay-Yıldız, die taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah, die Linken-Chefin Janine Wissler oder Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung. Auch andere Politikerinnen, Moderatorinnen, Comedians und Journalistinnen sind betroffen. 18 weitere Schreiben seien mutmaßlich von Trittbrettfahrern verfasst und versendet worden, wie ein Ex-Polizist und seine Ehefrau aus Landshut in Bayern, die mindestens sechs Schreiben unter anderem an Bundestagsabgeordnete verschickt haben sollen. Lange stand der Verdacht im Raum, dass auch der Haupttäter ein Polizist sein müsse. Denn die Schreiben enthalten oft sensible und geheime Informationen aus Polizeidatenbanken oder erwähnen Adressen, die im Melderegister gesperrt sind – eigentlich, um die Betroffenen vor solchen Fällen zu schützen.

Vergeblich. Denn am 2. August 2018 erhält die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die die Familie von Enver Şimşek im NSU-Prozess vertrat, ein Fax: Es enthält ihre private Adresse, auch den Namen ihrer Tochter, die der Absender zu „schlachten“ droht. Unterzeichnet wird das Schreiben von der „NSU 2.0“. Die Spur führt schnell zu einem Dienstcomputer im 1. Polizeirevier in Frankfurt am Main. Dort wird am Tag der Drohung Başay-Yıldızs Adresse abgerufen. Der Fall löst einen bundesweiten Skandal aus: Zwei Jahre später tritt Hessens Innenminister Beuth vor die Kameras und verkündet, er könne ein rechtsextremes Netzwerk in der hessischen Polizei nicht mehr ausschließen. Der hessische Landespolizeipräsident Udo Münch tritt im Juli 2020 wegen der Affäre zurück. Başay-Yıldız zieht um. Doch auch ihre neue Adresse gelingt an den Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben. Inzwischen hat sie ein Dutzend solcher Schreiben bekommen, das letzte zum Jahrestag des Hanau-Anschlags am 19. Februar dieses Jahr.

Ausgerechnet eine rechtsextreme Polizistin

Der Hauptverdächtige, Alexander Horst M., ist kein Polizist, er war auch nie einer. Wie er an die geschützten Daten gekommen sein soll, ist allerdings alarmierend: Er soll sich schlicht am Telefon als Polizist ausgegeben und in Beamtensprache Auskunft erbeten haben. Aufgrund eben solcher Anrufe wurde er bereits 1992 wegen Amtsanmaßung verurteilt. Doch diese Version der Ereignisse wirft viele Fragen auf. Eingeloggt am Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier zum Zeitpunkt der Datenabfrage war eine Polizistin, auf deren Handy eine rechtsextreme Chatgruppe entdeckt wird: Dort teilen Kolleg*innen antisemitische Witze, Hakenkreuze und Hitlerbilder.

Der Berliner Rechtsextreme Alexander Horst M. soll also ein Polizeirevier in Frankfurt einfach angerufen und ausgerechnet eine Polizistin erwischt haben, die offenbar auch rechtsextrem gesinnt ist und ihm die Daten weiter gibt? So lautet ungefähr die offizielle Version der Ereignisse. Die Polizistin allerdings streitet ab, etwas mit der „NSU 2.0“ zu tun oder die Daten überhaupt abgefragt zu haben. Ihr Passwort habe sie manchmal auf einem Zettel auf ihren Tisch gelegt, so die Polizistin. Mit wem also soll Alexander Horst M. telefoniert haben? Das wollte offenbar bislang niemand im Revier eingestehen.

Frankfurt war kein Einzelfall: Auch in Hamburg, Berlin und in zwei Revieren in Wiesbaden gab es ebenfalls Datenabfragen zu Personen, die Drohungen bekamen. Doch keine*r der eingeloggten Beamt*innen will etwas dazu wissen, nicht einmal den Anruf eines vermeintlichen Kollegen wegen einer Datenabfrage erwähnen sie. Zwei verdächtige Anrufe gab es ebenfalls in der taz-Redaktion, zwei Wochen nach dem ersten Drohfax an Başay-Yıldız: Ein angeblicher Polizist fragte nach der aktuellen Adresse der Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah, die später auch „NSU 2.0“-Drohmails bekam. Die taz gab die Information nicht heraus – und insofern ist die linksalternative Zeitung datenschutztechnisch offenbar besser aufgestellt als die Sicherheitsbehörden, die laut diesen Ermittlungen immer wieder sensible Daten ohne Überprüfung einfach weitergegeben hätte.

In Wiesbaden und Berlin wird der Erfolg der hessischen Ermittler*innen gefeiert: Auf dem islamfeindlichen und rechtsextremen Blog „PI-News“ sollen sie auf einen User gestoßen sein, dessen Kommentare den „NSU 2.0“-Drohschreiben sprachlich sehr ähnlich gewesen sein sollen, wie „das sprachwissenschaftliche Institut des Bundeskriminalamtes“ ausgewertet habe, heißt es in einer Pressemitteilung des hessischen Landeskriminalamtes (LKA). Auf einer Schachplattform fanden Ermittler*innen ein Profil mit dem gleichen Usernamen und Comicfigur-Profilbild wie auf „PI-News“. Die Schachplattform erwies sich als kooperativ. So ließ sich feststellen, dass die IP-Adresse in beiden Fällen die gleiche war. Auch hatte der User wortgleiche Beleidigungen auf beiden Seiten verwendet. Ortsangaben auf beiden Profile sowie Bezüge in den Drohschreiben auf Berlin deuten zudem darauf hin, dass der Drohmail-Verfasser in Berlin wohnhaft ist. Zum Teil hat er sich sogar auf sein direktes Wohnumfeld im Stadtteil Wedding bezogen.

Schusswaffen und Kinderpornos

Als Spezialkräfte am Montagabend gegen 22 Uhr die Wohnung von Alexander Horst M. stürmen, sitzt er am Computer. Laut eigenen Angaben sei der gelernte Facharbeiter für elektronische Datenverarbeitung ein Einzelgänger, der den ganzen Tag vor dem Rechner sitze und eine große Begeisterung für das Internet habe. In seiner Wohnung wird eine scharfe Schusswaffe gefunden. Bei früheren Durchsuchungen wurden zudem Disketten mit Kinderpornografie sichergestellt. Er ist auch wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Jahrelang haben Ermittler*innen Betroffenen gesagt, dass eine tatsächliche körperliche Gefahr durch den Versender unwahrscheinlich sei. Mindestens in diesem Punkt lagen sie falsch.

In Polizeikreisen fühlt man sich nun offenbar vor allem eines: entlastet. So kritisiert der hessische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass es einen „Generalverdacht“ gegen Polizist*innen gegeben habe, die in einer „Schlammschlacht“ verunglimpft gewesen sein sollen. Die Unterstellungen, Polizist*innen hätten für die Drohschreiben verantwortlich sein können, findet die Gewerkschaft haltlos – als hätte es in den vergangenen Jahr nicht unzählige rechtsextreme Skandale in der Polizei gegeben, insbesondere in Hessen. Die GdP fordert dennoch eine öffentliche Entschuldigung.

Betroffene zeigen sich nach der Festnahme nicht sonderlich erleichtert. İdil Baydar sagte der taz: „Ich glaube noch nicht an die Erzählung der armen, naiven Polizei. Da werden in verschiedenen Revieren unsere Daten einfach so rausgegeben, ohne dass das weiter festgehalten wird? Das sind mir ein bisschen zu viele Zufälle.“ Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner, die ebenfalls von den Drohschreiben betroffen ist, ist skeptisch: Auf Twitter schreibt sie, dass die Rede von „Einzeltäter“ nicht von den bekannten rechtsextremen Netzwerken in den Behörden ablenken darf. „Wie kam er an die Daten aus Polizeirechnern? Wer waren die Mitwisser/Unterstützer?“, so Renner. Die Festnahme von Alexander Horst M. sei kein Grund für einen voreiligen Schlussstrich.

So oder so stellt der Fall die Polizei in kein gutes Licht: Entweder haben Beamt*innen sensible Daten an einen Rechtsextremen doch bewusst weitergegeben. Oder es gibt systematische Versäumnisse rund um Datensicherheit und die Polizei ist nicht in der Lage, von Rechtsextremen gefährdeten Menschen zu schützen. Und beide Eventualitäten sind ein Armutszeugnis für die Behörde.

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