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Rechtsextreme Gewalt Pistole an Kopf gehalten

Mit einem Freispruch sowie einer Verurteilung zu zweiwöchigem Dauerarrest ist am 23. November 2007 der Prozess gegen zwei 20- und 22-jährige  Haldensleber am Amtsgericht zu Ende gegangen. Alexander V. war gefährliche Körperverletzung mit Verwendung einer Waffe und Steffen F. gefährliche Körperverletzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen worden. Es ging um einen Angriff auf vier Punks am „Herrentag“ des Vorjahres auf dem Haldenslebener Bahnhof.

 
Hakenkreuz an einer Bahnhofslaterne; Foto: H. Kulick

 

Das war geschehen: Am 25. Mai 2006 warten gegen 22.15 Uhr vier jungen Punks auf einer Treppe am Bahnhof auf ihren Zug, als plötzlich fünf Jugendliche auftauchen und beginnen, Knallkörper nach ihnen zu werfen. Dabei rufen sie u.a. „Rote Zecken, haut ab hier, verpisst euch, wir wollen euch hier nicht!“. Einem 18-jährigen Punk wird eine Bierflasche gegen den Hinterkopf geworfen. Im weiteren Verlauf versuchen die Angreifer eine 20-Jährige auf die Gleise zu schubsen. Währenddessen holt einer der Rechten Verstärkung, woraufhin etwa ein halbes Dutzend weiterer Jugendlicher um die Ecke des Bahnhofsgebäudes gelaufen kommen und die zwei männlichen Punks angreifen. Einer der Angreifer zieht plötzlich einen Schreckschussrevolver und zielt damit auf den Kopf des 18-Jährigen mit der Drohung: „Wenn ihr noch ein Wort sagt, dann knall` ich euch alle ab!“

Als der 17-jährige Punk den Bedrohten zur Seite schubst um ihn aus der Schusslinie zu bringen, löst sich im daraus entstehenden Gerangel ein Schuss aus der Waffe und der Punk sackt mit einer stark blutenden Knieverletzung zusammen. Die Betroffenen versuchen schließlich, sich in den mittlerweile eingefahrenen Zug in Sicherheit zu bringen und bitten das Zugpersonal die Türen zu verriegeln. Der Lokführer lehnt aber mit dem Hinweis ab, dass ja möglicherweise noch andere Fahrgäste einsteigen wollen. Währenddessen dringen mehrere Angreifer immer wieder in den Zug ein und versetzen den Betroffenen noch mehrere Schläge und Tritte, rufen dabei mehrmals „Sieg Heil“ und zeigen den Hitlergruß. Als schließlich Polizei vor Ort eintrifft, flüchten die Angreifer unerkannt.

„Erhebliche Erinnerungslücken“

In der Verhandlung räumten beide Angeklagten die Tatvorwürfe teilweise ein. Bezüglich des konkreten Tathergangs gaben sie allerdings vor, angeht, erhebliche Erinnerungslücken zu haben. Der heute 22-Jährige hätte zwar eine Waffe bei sich gehabt, damit aber nicht geschossen. Zwei Zeugen, offensichtlich Freunde des angeklagten 22-Jährigen, die beim Angriff am Bahnhof mit dabei waren, gaben dagegen vor Gericht an, dass es sehr wohl einen Schuss gegeben hätte. Auch eine der betroffenen Punkerinnen hatte das in ihrer Zeugenaussage bestätigt. Des Weiteren bestätigten die beiden Zeugen, dass der angeklagte 20-jährige regelrecht ausgetickt sei und mehrmals „Sieg Heil“ gerufen habe. Das sah das Gericht daher nach der Beweisaufnahme als erwiesen an. Der junge Mann stand bereits wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht vor Gericht. Daher verhängte Richter Heimo Petersen nun einen zweiwöchigen Dauerarrest.

Für den mitangeklagten Alexander V. ging es glimpflicher ab. Ihm konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er mit der mitgeführten Schreckschusswaffe eine gefährliche Körperverletzung begangen hat, fasste die „Magdeburger Volksstimme“ das Verfahren zusammen:
„Die Beweisaufnahme ergab nur, dass er einen 6-Millimeter-Schreckschussrevolver bei sich trug, diesen auch gezückt und sich wohl ein Schuss gelöst hat. Doch die Zeugenaussagen ließen keinen zweifelsfreien Schluss zu, ob dadurch ein linker Jugendlicher am Knie verletzt wurde. Da dies aber angeklagt war, hatte Richter Petersen keine andere Möglichkeit, als im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden und ihn frei zu sprechen. “ Das alles entlässt Sie aber nicht aus dem moralischen Vorwurf, dass Sie sich wie ein Verrückter aufgeführt haben. Sie ziehen eine Waffe und halten sie einem an den Kopf, nur weil Ihnen seine Haarfarbe nicht gefällt oder weil Sie sich aufspielen wollen. Das ist moralisch höchst verwerflich „, so der Richter. Die Bedrohung durch die Waffe konnte ebenfalls nicht zu einer Verurteilung führen, da der Bedrohte sich in seiner Zeugenvernehmung nicht genau daran habe erinnern können. Auch wenn V. gestern ohne Verurteilung das Amtsgericht verließ, so wird er demnächst den gleichen Weg nochmals antreten müssen. Dann erwartet ihn das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, kündigte Heimo Petersen an.“

„Dass der Prozess überhaupt noch eröffnet wurde, ist einzig und allein dem Engagement der Vertreter*innen der Nebenklage zu verdanken. Obwohl es ausreichend Hinweise für die Tatbeteiligung der beiden Angeklagten gab, wurden die polizeilichen Ermittlungen bereits im November 2006 eingestellt. Einmal mehr wurden Betroffene rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt von den Ermittlungsbehörden im Stich gelassen“, so ein Sprecher der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt.

Text: Mobile Opferberatung Halle

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).

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