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„Alles Einzelfälle?“ Rechtsextreme Gewalt gegen politische Gegnerinnen

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(Quelle: Unsplash)

Im Rahmen der ersten Sichtung des Themenfeldes haben wir uns auf öffentlich einsehbare, insbesondere sexistische Gewalt durch rechtsextreme Personen konzentriert. Unter anderem haben wir in diesem Zuge die Zählung der Todesopfer rechter Gewalt des CURA Hilfsfonds für Opfer rechter Gewalt der Amadeu Antonio Stiftung und die Unterstützungsanträge an den Opferfonds gesichtet. Da sich das Themenfeld als umfassend erwies, haben wir die Analyse beispielhaft an acht Fällen vorgenommen und uns hierbei vor allem auf physische Gewalt konzentriert.

Gewalt gegen politische Gegnerinnen

Diese Kategorie betrifft Fälle, bei denen Frauen aufgrund ihrer politischen Einstellung oder ihres Engagements Opfer von Gewalt durch rechtsextreme Täter wurden. Bei der Betrachtung der 2020 gestellten Anträge auf finanzielle Hilfe beim CURA Hilfsfonds für Opfer rechter Gewalt fiel auf, dass die aufgrund ihres Engagements in den Fokus rechter Täter gelangten Personen weiblich waren. Zudem weist Heike Kleffner im Sammelband Rechtsextremismus Prävention und Geschlecht auf sexualisierte Gewaltfantasien gegenüber politischen Gegnerinnen hin, die etwa in rechtsextremer Musik verbalisiert werden und oft in realen Bedrohungssituation für Frauen resultieren können. Auch aus diesen Gründen haben wir die Kategorie Sexistische Gewalt gegen politische Gegnerinnen aufgenommen und werden in dieser die Fälle von Patricia W. und Jana G. untersuchen. Innerhalb eines rechten Weltbildes kann Kritik an der eigenen rechtsextremen Einstellung durch weiblich gelesene politische Gegnerinnen als besonders schwerwiegender Angriff auf das persönliche Bild soldatischer Männlichkeit empfunden werden. Mit dieser Kategorie soll beleuchtet werden, dass und warum diese Frauen von den Tätern als Opfer von Gewalttaten ausgewählt wurden.

Fallanalyse I: Der Mord an Patricia W. (1996)

Das Opfer

Patricia W. wurde am 3. Februar 1996 von Thomas L. und Marcel M. ermordet. Die 23-Jährige war erst kurz vor der Tat nach Bergisch-Gladbach (NRW) gezogen und kannte dort noch nicht viele Menschen.

Die Tat

Am Bahnhof Hagen wurde Patricia von L. angesprochen – sie war ihm aufgrund eines Aufnähers mit der Aufschrift „Nazis raus“ aufgefallen. L. begründete die Tat später mit den Worten: „Linke haben kein Recht zu leben“ (Hertener Aktionsbündnis gegen Neofaschismus 1997: 36). Im Gespräch gab L. seine rechtsextremen Überzeugungen nicht zu erkennen und folgte Patricia
schließlich in ihre Wohnung. Dort unterhielten sich beide laut dem Mittäter Marcel M. zunächst, später stand Thomas L. mit einer Schusswaffe vor dem Opfer und äußerte Beleidigungen, die ein sexistisches Motiv der Tateskalation nahelegen. L. vergewaltigte und misshandelte Patricia W.. Sie starb schlussendlich an 91 Stichverletzungen. L. brachte außerdem zwei weitere Menschen um: am 16. Juli 1995 zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin Bianca W. die 26-jährige Dagmar K., am 15. März 1996 den 26-jährigen Martin K..

Der Täter

Thomas L. gehörte der Freiheitlich Deutschen Arbeiterpartei (FAP) bis zu ihrem Verbot 1995 an. Darüber hinaus hatte er Kontakte zur ebenso verbotenen Wiking-Jugend, den Jungen Nationaldemokraten (JN), der Nationalen Front (NF) und zu weiteren extrem rechten Organisationen. L. gab an, im Auftrag des germanischen Gottes Odin gehandelt zu haben, der in der rechtsextremen Symbolik häufig eine große Rolle spielt. Zudem brachte L. im Rahmen der Verhandlung mehrfach seinen Hass auf Linke, Jüdinnen*Juden und weitere Gruppen zum Ausdruck, die zu den rechten Feindbildern gehören. Auch im gerichtlichen Urteil wurde mehrfach auf sein rechtsextremes Weltbild eingegangen (Friedrichsen 1997: o. A.).

Einordnung durch das Landgericht Essen

Wegen Mordes in drei Fällen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung wurde Thomas L. zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die anschließende Unterbringung zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus, dann in der Sicherheitsverwahrung wurde aufgrund der Schwere der Schuld angeordnet. Marcel M. wurde wegen Beihilfe zum Totschlag und Beihilfe zur Vergewaltigung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Erweiterte Einordnung der Taten

Obwohl L. nach der Urteilsverkündung in das Gerichtsmikrofon schrie: „Damit haben die Juden ihren Willen bekommen!“, sahen psychologische Gutachter*innen und das Gericht die von L. ausgehende Gefahr weniger in seiner politischen Orientierung als in seiner psychischen Verfassung, was auf eine Entpolitisierung der Tat durch das Gericht schließen lässt. Im Urteilsspruch wurde zwar stellenweise auf die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und den angeblich göttlichen Auftrag zum Morden eingegangen, doch das rechtsextreme Tatmotiv fand auch hier keine ausreichende Berücksichtigung. Dasselbe gilt für ein mögliches sexistisches Motiv der Tötung Patricia W.s und Dagmar Ks. Die Art und Weise, wie er die beiden Opfer tötete, die sexualisierte Gewalt, die während dem Mord geäußerten sexistischen Beleidigungen sowie L.s grundsätzlicher Hass auf Frauen wurden in der Gerichtsverhandlung unzureichend thematisiert.

Auf den ersten Blick lässt sich hinter dem Mord an Patricia W. ein rein politisches Motiv, ein Hass auf Aktivist*innen aus der linken Szene vermuten. Nach Auswertung der Zeug*innenaussagen und Gerichtsprotokolle wirkte ein solches Tatmotiv mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatauslösend .

L.s Aussagen machten allerdings ferner seine generell abschätzige Haltung gegenüber Frauen deutlich. Diese zeigt sich etwa darin, dass er seine Mutter und Großmutter als „Judenh***“ bzw. „hinterhältig und lieblos“ beschrieb. Auch die Art und Weise der Tötung lässt Rückschlüsse auf L.s Motive zu: Seinen ehemaligen Freund Martin K. erschoss er, seine weiblichen Opfer hingegen würgte er. Eine solche Art der Tötung lässt den*die Täter*in eine intensivere Form der Machtausübung ausleben. Dieser direkte Akt der „Unterwerfung“ legt nahe, dass das Motiv nicht allein die Wut auf die politische Ausrichtung von Patricia W. war. Das Zusammenspiel jener Faktoren lässt Thomas L.s Hass auf Frauen als tateskalierendes Motiv sehr wahrscheinlich erscheinen.

Hier zeigt sich stattdessen eine Pathologisierung und Psychologisierung des Täters, welche die einem rechtsextremen Weltbild innewohnende Gefahr verharmlost.

Die Brutalität in L.s Vorgehen lässt sich damit erklären, dass die offen gezeigte linke Selbstverortung einer Frau ihm das Gefühl gab, in seinem Überlegenheitsanspruch angegriffen zu werden. Bei der Verurteilung eines Täters geht es zwar in erster Linie darum, Rechtssicherheit herzustellen – doch es ist auch Aufgabe insbesondere der rechtsprechenden Gewalt, ein Verbrechen den Möglichkeiten nach zu verstehen, um weiteren Taten präventiv entgegenzuwirken. Eine solche tiefergehende Analyse der Motive von Thomas L. blieb in diesem Fall aus.

Die in dieser Analyse verwendeten Forschungsergebnisse des BKA, die eine veränderte Einstufung von L.s Motiven möglich und nötig machten, stammen aus dem Jahr 2000, wurde also drei Jahre nach der Verhandlung angefertigt.

Fallanalyse II: Der Mord an Jana G. (1998)

Das Opfer

Jana G. wurde am 26. März 1998 in Saalfeld (Thüringen) ermordet. Die Schülerin wurde 14 Jahre alt.

Die Tat

Jana G. ging am Tattag mit einer Freundin durch die Stadt, als der 15-jährige Täter auf sie zulief, gegen ihr Fahrrad trat, schließlich ein Messer zückte und auf sie einstach. Täter und Opfer kannten sich, besuchten dieselbe Grundschule und anschließend das Gymnasium, bis der Täter auf eine Realschule wechseln musste. Er zählte sich selbst zur rechtsextremen Szene, Jana sich zur linken. Sechs Monate vor dem Mord hatte sie ihn als „scheiß Fascho“ beschimpft. Zwei Jahre zuvor soll er ihr einen Liebesbrief geschrieben haben.

Der Täter

Der Täter war einige Tage vor dem Mord aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Er versuchte, in der rechtsextremen Szene anerkannt zu werden, sah sich als Rechten und Linke als Feind*innen.

Einordnung durch Medien und das Landgericht Gera

Das Landgericht Gera und die mediale Öffentlichkeit stuften den Mord als Eifersuchtstat unter Jugendlichen ein. Der Täter wurde im Oktober 1998 wegen Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Dem Urteil des Geraer Landgerichts ist zu entnehmen, dass der Täter das Opfer vor der Tat als „Zeckens*******“ beschimpft hatte. Zudem habe Jana die „Linken auf ihn gehetzt“ und es habe ihn geärgert, dass sie sich nicht „unterwürfig und demütig“ gezeigt hätte – schlussendlich habe er „imponieren und seine Macht demonstrieren wollen“.

Erweiterte Einordnung der Tat

Ebenso wie das Gericht sahen auch die Angehörigen von Jana in dem Mord eine Eifersuchtstat. Wie Publizistin Marina Achenbach am 3. April 1998 im Freitag erklärt, hänge das mit fehlender politischer Sensibilisierung zusammen: „Diese Tat hat komplexe Ursachen, so wie es im Leben nie nur eine einzige Kausalkette gibt. Alles gesellschaftliche [sic], das sich im Inneren abbildet, wird so beharrlich ausgeklammert und nicht zu den komplexen Ursachen gezählt, weil es hier keinen umfassenden Begriff vom Politischen gibt.“

In dem Fall wurden weitere Indizien für ein politisches Motiv, etwa Janas Bezeichnung des Täters als „scheiß Fascho“, unzureichend berücksichtigt. Hinzu kommt, dass der Täter die Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Szene in Saalfeld gesucht hatte, deren Mitglieder eine sexistische Grundhaltung erkennen ließen: So bezeichneten sie eine Frau als „einwandfreies Weib“ (Dieckmann 1998), da sie „jeden Scheiß“ mitgemacht habe. Die rechtsextremen Jugendlichen distanzierten sich vom Täter, nicht aber von der Tat.

Im Falle des Mordes an Jana G. ist jedoch nur eine einzige Kausalkette wirklich berücksichtigt worden. Als Träger eines rechtsextremen Weltbildes, welches Frauen generell abwertet, muss als Motiv des Täters aber zumindest in Betracht gezogen werden, dass er Jana ermordete, da sie als Frau sein Weltbild und somit ihn angegriffen hatte.

Die Studie Alles Einzelfälle? Misogyne und sexistisch motivierte Gewalt von rechts“ gibt es hier zum Download.

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