Als es im Januar 2017 bei dem selbsternannten Druiden und ehemaligen Versicherungsvertreter Burkhard Bangert und sechs weiteren Personen, aufgrund von Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft, zu Hausdurchsuchung kommt, steht der Verdacht der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung im Raum. Gefunden wurden damals Waffen und Munition. Vier Jahre später startet nun der Prozess gegen die Gruppe von nur vier Angeklagten. Der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung habe sich laut Generalbundesanwalt nicht bestätigt. Die Gruppe soll der Ansicht gewesen sein, „sich zum Selbstschutz gegen den – aus ihrer Sicht in diesem Zeitraum drohenden – Zusammenbruch der staatlichen Ordnung bewaffnen zu müssen.“ Verbunden habe sie dabei eine „staatskritische“ Einstellung. So geht es in dem Prozess vor allem um den Erwerb und Besitz von Waffen, Munition und Sprengstoff.
Der mutmaßliche Kopf der Gruppe, Burghard Bangert, muss sich zudem noch für Postings auf einem seiner Social-Media-Kanäle verantworten. Dort soll der als „Nazi-Druide“ bekannte Reichsbürger den Holocaust geleugnet haben, zudem zum Mord an Jüd:innen aufgerufen und gegen Muslim:innen gehetzt haben.
Der Nazi-Druide als Kopf der Gruppe
Sein Hass auf Jüd:innen und andere Gruppen ist gut dokumentiert. Auf der russischen Facebook-Alternative VK schrieb er bereits vor Jahren: „Mein Selbsterhaltungstrieb sagt mir, dass ich die Juden und Moslems vernichten muss, bevor diese meine Sippe oder meine Familie vernichten.“ Noch im Juni 2021 schrieb er auf dem russischen Netzwerk: „Stelle Dir mal vor, ab sofort würden alle Juden, Christen und Moslems in allen Parteien und Ämtern versterben. Die MENSCHEN könnten frei atmen und noch freier leben.“
Doch bevor er als Nazi-Druide bundesweit für mediale Aufmerksamkeit sorgte, war „Burgos von Buchonia“, wie sich der ehemalige Versicherungsvertreter Bangert selbst nennt, schon öfter in den Medien. Wohl wegen seines schrillen Aussehens hatte er einige Auftritte in Lokalzeitungen und im Regionalfernsehen. Er bot Führungen durch die Rhön und vermeintliche keltische Zeremonien an. Im Bayerischen Rundfunk durfte er 2008 erzählen, er sei vor 2.500 Jahren in einer Winternacht als Neffe des Zauberers Merlin geboren worden.
Bangert, der zuletzt in der Nähe von Heidelberg wohnte, treibt sich in der Reichsbürger-Szene herum und vertritt deren geläufige Verschwörungserzählungen, vollgeladen mit Antisemitismus. Überzeugt ist er davon, dass es seit Jahrhunderten einen „Geheimkrieg“ der Jüd:innen gegen das deutsche Volk gibt. Er trat bei verschiedenen Reichsbürger-Kundgebungen auf, aber auch Kontakte zur NPD und Anastasia-Bewegung lassen sich nachrecherchieren. Dazu kommen verschiedene Engagements in unterschiedlichen rechtsextremen Gruppierungen, so gründete er 2014 die Kleinstpartei „Die Weissen“. Seitdem es diesen Sommer mutmaßlich erneut zu einer Durchsuchung bei Bangert kam, ist es auf VK still um ihn geworden, auf Telegram ist er jedoch weiterhin aktiv und verbreitet hier weiterhin seinen Antisemitismus.
Wer sind die anderen Beschuldigten?
Neben Bangert stehen ab Freitag, den 7. Januar, noch drei weitere Angeklagte vor Gericht. Thiemo B. aus dem Raum Karlsruhe soll bei seiner Festnahme im Januar 2017 eine geladene halbautomatische Pistole griffbereit in seinem PKW gelagert haben. In seinem Wohnanwesen wurden mehrere im Eigenbau gefertigte Waffen gefunden, teilweise Schusswaffen. Darunter waren sogenannte „Slam-Guns“, ein Schießkugelschreiber, mehrere explosionsgefährliche Stoffe, zahlreiche Patronen und ein Faustmesser. Frank E. soll Waffen hergestellt haben sowie Munition in seiner im Rhein-Neckar-Kreis gelegenen Wohnung bzw. den Wohnungen seiner beiden Freundinnen aufbewahrt haben. Wie Bangert hatten B. und E. keine Erlaubnis für den Umgang mit Schusswaffen. Diese hatte allerdings der angeklagte Sportschütze Klaus D. Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte soll im Rahmen seiner waffenrechtlichen Erlaubnis jeweils eine drei- bis vierstellige Zahl von Patronen erworben und diese an Bangert weitergegeben haben.
Bewaffnung nur aus Notwehr gegen den Staat?
2017 sagte eine Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft noch, dass das Ziel der Gruppe „bewaffnete Angriffe auf Polizeibeamte, auf Asylsuchende und auf Menschen jüdischen Glaubens“ gewesen sei. Allerdings gab es laut der Sprecherin keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne.
Die Anklage liest sich nun so, als ob die Beschuldigten sich bewaffnet hätten, um für einen drohenden Zusammenbruch der staatlichen Ordnung gewappnet zu sein. Die Gewaltaufrufe werden gesondert betrachtet und nicht in Zusammenhang mit den Waffen gebracht.
Der Prozess vor dem Landgericht in Mannheim ist zunächst bis Anfang April mit zehn Prozesstagen angesetzt. Eine Verurteilung könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren mit sich bringen.