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HoGeSa Demonstration in Köln verboten

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Mitte November 2014 hielt HoGeSa eine Kundgebung in Hannover ab, zu der sich auch zahlreiche Gegendemonstrant*innen eingefunden hatten. Auch in Köln sind am 25.Oktober zahlreiche Gegendemonstrationen geplant. (Quelle: Flickr.com / Creative Commons / Cephir)

 

Von Lina Morgenstern

 

Heute Morgen (29. September) hat der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers die Neuauflage der letztjährigen Hooligan-Demonstration verboten. Unter dem Motto „Köln 2.0, friedlich und gewaltfrei gegen islamischen Extremismus“ hatte der Anmelder des vergangenen Jahres Dominik Roeseler (Pro NRW) eine Versammlung für den 25. Oktober angemeldet. „Die Erfahrungen mit der Hooligan-Demonstration 2014 lassen auch in diesem Jahr das Erscheinen der gleichen aggressiven und gewalttätigen Klientel erwarten. Damit ist der gleiche Verlauf wie im vergangenen Jahr absehbar. Ich bin nicht bereit, dies zuzulassen. Aufgrund der uns vorliegenden Informationen habe ich die Versammlung verboten“, erläuterte Albers.

Vor einem Jahr hatten die Sicherheitsbehörden das Potential von HoGeSa deutlich unterschätzt, sodass zu wenig Polizeikräfte eingesetzt worden waren. In diesem Jahr möchte die Polizei diesen Fehler offensichtlich korrigieren. Nachdem die verschiedenen Hooligan-Bündnisse im Vorfeld in Folge interner Streitereien erst zwei Demonstrationstermine am Freitag (24.Oktober) und Samstag (25.Oktober) angekündigt hatten, einigten sie sich letztlich jedoch auf den Samstag, um ihre Kräfte nicht zu splitten. Die Polizei sieht sich trotzdem nicht in der Lage, die Situation in Köln abzusichern.

Zuletzt Verbot des „Tag der Patrioten“ in Hamburg

Es fragt sich, was das Verbot bringen kann. Zuletzt hatte die Hamburger Polizei den für den 12.September geplanten „Tag der Patrioten“ in der Hansestadt verboten, zu dem 3.000 Rechte und mindestens 15.000 Gegendemonstrant*innen erwartet wurden. Begründet wurde auch dieses Verbot mit der (berechtigten) Sorge vor Ausschreitungen. Die Demonstrationsanmelder hatten bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Dieses bestätigte das Verbot jedoch in letzter Instanz. Noch am Tag selbst versuchten die Hooligans eine Ausweichdemonstration in Bremen anzumelden. Allerdings folgte die örtliche Polizei den Hamburger Kolleg*innen und untersagte alle Ersatzveranstaltungen in Bremen. Die Beamt*innen erließen zudem für die aus Hamburg anreisenden Versammlungsteilnehmenden ein „Betretungsverbot“ für die Stadt. Der Tag in Hamburg verlief letztendlich trotzdem unübersichtlich. Rechte wie linke Kräfte hatten weiterhin in die Stadt mobilisiert, die rechten Hooligans riefen zu einem dezentralen Konzept auf. Einige Gruppen versuchten nach Bremen zu fahren, andere störten ein Integrationsfest in Kirchweye (Niedersachsen) und in der Nacht demonstrierte eine Gruppe von 40 Hooligans durch den Hausbesetzer-Kiez Berlin-Friedrichshain. Am Hamburger Bahnhof lieferten sich die politischen Gegner*innen mehrere Scharmützel.

Gewalttätige Übergriffe nach HoGeSa-Demonstration in Essen

Zuletzt demonstrierte HoGeSa in Essen. Im Anschluss an die Veranstaltung griffen Hooligans Gegendemonstrant*innen offenbar mit Baseballschlägern an und jagten sie durch die Stadt. Schon während der Demonstration hatten die Hooligans die Mitglieder der afrikanischen Gemeinde rassistisch angepöbelt, nachdem diese ihren Gottesdienst verlassen hatten. Bistum Sprecher Thomas Rünker zeigte sich schockiert.

In Köln kann der Demonstrationsanmelder Dominik Roeseler (Pro NRW) nun gegen das Verbot klagen. Die Demonstration soll laut Aufruf „friedlich und gewaltfrei“ stattfinden, das Motto scheint bei Pegida entlehnt, die sich als eine Art HoGeSa 2.0. schon seit letztem Jahr besonders in Dresden etablieren konnte. Die seit 2014 verstärkt auftretende Gewalt rechter Hooligans auf Demonstrationen, im Stadion und auf Nebenschauplätzen konterkariert den Titel der angemeldeten Demonstration jedoch. Andererseits sollte in einer Demokratie das Versammlungsrecht für alle Menschen gelten und es ist die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, die Demonstrationsfreiheit zu gewährleisten. Das könnte ja auch bedeuten, eine Demonstration ins brache Industriegebiet zu verlegen. Oder wie in Hannover 2014 eine Kundgebung unter strengen Auflagen zu gewährleisten. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht in erster Instanz entscheidet.

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