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Nach Ausschluss des „AfD-Künstlers“ Krause Leipziger Jahresausstellung vorerst abgesagt

(Quelle: Unsplash / Paul Kapischka)

Die renommierte Leipziger Jahresausstellung hatte für 2019 Axel Krause eingeladen. Krauses Galerie hatte sich schon im letzten Jahr von ihm getrennt, unter anderem weil er sich für die AfD stark gemacht hatte. Mittlerweile sitzt er im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (BTN berichtete). Auf die Einladung folgte am letzten Wochenende, auch aufgrund öffentlichen Drucks, seine Ausladung. Zusätzlich trat der Vereinsvorstand geschlossen zurück, der die Leipziger Jahresausstellung organisiert. Kurz danach folgte die Absage der gesamten Ausstellung.

Zunächst ist die Entscheidung zum Ausschluss Krauses und der damit verbundene Rücktritt des Vereinsvorstandes folgerichtig und nachvollziehbar. Dass nun aber die gesamte Jahresausstellung abgesagt wurde, scheint unglücklich und schließt nun auch die anderen beteiligten Künstler*innen aus. Ob aufgrund der Entwicklungen eine Umsetzung der Ausstellung aus organisatorischer Sicht unmöglich ist, ist schwer zu beurteilen.

Der Pressemitteilung des Vereins ist folgendes zu entnehmen: „Politische Neutralität erweist sich in diesen Zeiten als unmöglich. Der Verein bekennt sich zur Freiheit der Kunst.“ Es bleibt zu hoffen, dass diese Erklärung mit der Erkenntnis einhergeht, dass politische Neutralität für kulturpolitische Akteure nicht immer einen Wert an sich darstellt. Vor dem Hintergrund der diversen und vehementen Anfeindungen der Kunstfreiheit durch Rechtspopulist*innen wäre dies grundsätzlich zu begrüßen. Es gibt Momente, in denen die eigene Positionierung ein wichtiges Korrektiv im Sinne einer offenen, liberalen und antirassistischen Gesellschaft ist. Denn gerade diese Prämissen sind auch die Basis für eine freie Kunst.

Währenddessen sprechen Kommentator*innen, wie etwa auf der Facebook-Seite der Leipziger Volkszeitung, von „Meinungsdiktatur“ und vergleichen geschichtsrelativierend die Umstände der Ausstellungsabsage mit Zuständen wie in der DDR oder während des Nationalsozialismus. Diese irreführenden „Vergleiche“ sollen nun die Erzählung um die Absage der Leipziger Jahresausstellung flankieren. Eindrücklich zeigt sich hier, dass es den Mitstreiter*innen Krauses – entgegen ihrer vielbeachteten Behauptung – um die Unterstützung einer politischen Haltung geht und eben nicht um seine Kunst.

Denn gerade wegen der Kunstfreiheit bietet sich Kunst für die Durchsetzung radikaler politischer Ziele an. Das haben die AfD und ihre Anhänger*innen erkannt. Es ist kaum anzunehmen, dass es den Facebook-Kommentator*innen um eine fundierte Einschätzung der DDR-Verhältnisse geht oder gar eine bewusste Abgrenzung zum Nationalsozialismus vorgenommen werden soll. Vielmehr ist es der leider erwartbare Versuch, die existierende demokratische Grundverfassung zu delegitimieren – von der sie selbst auch profitieren.

Der empörte Ruf, man hätte es bei der Entscheidung des Vereins mit Zensur zu tun, untermauert diese Beobachtung. Dabei wird der Kern dessen, was demokratische Prozesse ausmacht, absichtlich außer Acht gelassen. Denn es war der gewählte Vorstand der Leipziger Jahresausstellung, der die Absage der Ausstellung beschloss. Dieser Prozess wurde von öffentlichen Wortmeldungen und Forderungen (von allen Seiten) begleitet.

Derweil ist Krause weiterhin Maler und kann ausstellen wo und mit wem er möchte, vorausgesetzt er findet Mitstreiter*innen. Kein vermeintliches „Berufsverbot“ oder „Meinungsdiktat“ hindert ihn daran, sich selbst als „entarteter Künstler“ zu bezeichnen. Auch solche Geschmacklosigkeiten sind es, die schlussendlich zur Absage führten. Es ging wohl auch darum, die geplante Ausstellung von der Instrumentalisierung Krauses und seiner Unterstützer*innen zu schützen. Dazu gehörte in der aufgeheizten Stimmung auch etwas Mut.

Aber zunächst sind die Ausladung Krauses und die Absage der Ausstellung, ebenso wie zuvor getroffene Entscheidungen, Produkte eines demokratischen Diskurses. Es ist völlig normal, dass öffentliche Diskussionen auch zu einer Meinungsänderung von Verantwortungsträger*innen führen können. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass der Verein weder Personen, deren Ansichten demokratischen Grundkonsens bekämpfen, repräsentieren muss, noch einer Neutralitätspflicht unterliegt. Die durch die Grundrechte gewährleistete Existenz von rechtspopulistischen Akteur*innen bedeutet für diese nicht gleichzeitig ein Recht auf ein prominentes Podium in der Kunst und anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Es bleibt zu hoffen, dass auch das die Lehre für ähnlich gelagerte, zukünftige Fälle in Leipzig und anderswo ist. Der gesamte Vorgang und das breite öffentliche Engagement zeigt – und das ist besonders wichtig zu betonen –,  dass die Meinungs- und Kunstfreiheit gewährleistet ist. Anders wäre die breite Diskussion und die nachvollziehbare Entscheidung des Vereinsvorstands und des Vereins so nicht möglich gewesen.

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