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Rechtsterrorismus Rädelsführer von „Revolution Chemnitz“ wegen Volksverhetzung vor Gericht

In Chemnitz stand am Mittwoch der vermutliche Rädelsführer der rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ Christian K. wegen Volksverhetzung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen ein Bild auf seine Facebook-Seite gestellt zu haben, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost. K. bestreitet die Vorwürfe, weshalb der Prozess heute vertagt wurde.

 
Demonstrant*innen in Chemnitz am 07.09.2018 (Quelle: KA)

Christian K. wird vorgeworfen Anfang 2018 auf seinem öffentlichen Facebook-Profil ein Bild des Konzentrationslagers Buchenwald mit der Aufschrift „Jedem das Seine“ eingestellt zu haben. Das Bild sei zusätzlich mit einer Mickey Mouse versehen gewesen, was die grausamen Verbrechen des Nationalsozialismus verniedliche, wie es in der Anklageschrift heißt. Zu dem heutigen Prozess war es nur gekommen, da der Angeklagte gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen Einspruch eingelegt hatte. Der zuständige Staatsanwalt hatte dafür kein Verständnis, da K. seiner Ansicht nach, keine geringere Strafe zu erwarten habe, und bot dem Angeklagten im Gericht an, seinen Einspruch zurückziehen. Doch Christian K. lehnte ab und behauptete, dass er dieses Bild nicht selbst auf seine Facebook-Seite gepostet habe.

Angeblich gehackter Account

Der Angeklagte sagte aus, sein Facebook-Profil sei Anfang 2018 gehackt worden. Er sei darauf von einer Bekannten aufmerksam gemacht worden, die eine Nachricht von seinem Profil erhalten habe, in denen nur ein Link zu einem Video gewesen sei. K. habe daraufhin sein Passwort geändert, sich aber nicht weiter auf seinem Profil umgeschaut, ob noch weitere Veränderungen vorgenommen wurden. Er gehe davon aus, dass in dieser Zeit auch das Bild veröffentlicht worden sei. Gemerkt habe er dies allerdings erst mit der polizeilichen Vorladung, da er Facebook „pro Jahr nur drei- bis viermal nutze“. Auf seinem immer noch einsehbaren Account sind allerdings allein für das Jahr 2017 29 Einträge zu finden, die diese Aussage unglaubwürdig erscheinen lassen. Auch der Staatsanwalt geht davon aus, dass Christian K. das Bild selbst eingestellt habe. Dafür sprechen auch vergangene Gerichtsverfahren: Bereits 2004 wurde K. wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen verurteilt. 2017 wurde er beschuldigt den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen zu haben. Zu einer Verurteilung kam es damals nicht, da nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob die Taten K. oder seinem Begleiter zuzurechnen sind.

Rädelsführer von „Revolution Chemnitz“

Der 31-jährige Christian K., der bis zu seiner Festnahme bei einem Sicherheitsdienst gearbeitet hatte, sitzt seit September 2018 in Untersuchungshaft, nachdem er mit einer Gruppe Rechter auf der Chemnitzer Schlossteichinsel Migrant*innen angegriffen haben soll. Bei den anschließenden Ermittlungen stießen die Beamten auf die Gruppe „Revolution Chemnitz“, für die der Überfall eine Art Probelauf für spätere Anschläge gewesen sein soll. Einen ersten Anschlagsplan gab es bereits für die Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober. Bevor diese umgesetzt werden konnten, griffen die Behörden ein und nahmen sieben weitere Verdächtige fest. In einer Chatgruppe sollen sich K. und weitere Rechtsextreme über mögliche Anschläge auf Migrant*innen und politisch Andersdenkende sowie über Möglichkeiten zur Waffenbeschaffung ausgetauscht haben. Christian K., der die Chatgruppe gegründet hatte, gilt als einer der Rädelsführer hinter „Revolution Chemnitz“. Er und weitere Angeklagten nahmen auch an den gewaltsamen Demonstrationen nach dem Tod von Daniel H. im September in Chemnitz teil.

Der heutige Prozesstag endete ohne Urteil. Das Verfahren wurde vertagt, da der einzige geladene Zeuge krankheitsbedingt fehlte und zusätzlich von einem Sachverständigen geprüft werden soll, ob die Aussagen zu dem eventuell gehackten Account zutreffend sein können.

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