Weiter zum Inhalt

Lexikon: Volksverhetzung

Volksverhetzung ist nach §130 StGB strafbar. Als Volksverhetzung gelten verschiedene Handlungen, die sich gegen bestimmte nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen bzw. Bevölkerungsteile richten. Eine solche Handlung ist z. B. das Aufstacheln zu Hass oder die Aufforderung zu Gewalt gegen diese Personen.

Artikel zum Thema

rassismus_toetet_-_pm_cheung_mut

Chronik Rechte und rassistische Gewalt der Woche

Von 24. bis 30. März 2023: Wöchentlich stellen wir Gewalttaten bundesweit zusammen, um einen Überblick über die Alltäglichkeit rechter Gewalt zu geben. Die Chronik bleibt unvollständig, lässt aber das Ausmaß erahnen.

Von|
Neue Stärke Partei Polizei Dresden Gedenken 2022-02-13 (835) Kopie

„Neue Stärke Partei“ Jung-Nazis wollten sich für den Tag X bewaffnen

Ende November fanden in Süddeutschland Hausdurchsuchungen bei jungen Neonazis aus „Neue Stärke Partei”-Strukturen statt. Ihnen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Sie sollen geplant haben, sich Waffen zu beschaffen, um sich auf einen „Tag X“ vorzubereiten.

Von|
Eine Plattform der