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32. Todestag Amadeu Antonio Erschlagen vom Nazi-Mob, während die Polizei zusah

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Amadeu Antonio in jungen Jahren.
Amadeu Antonio in jungen Jahren. (Quelle: privat)

Samstagnachmittag, 24. November 1990, Eberswalde: Eine Gruppe junger Erwachsener trifft sich in der Wohnung eines stadtbekannten Neonazis. Unter ihnen befinden sich sowohl bekannte rechtsextreme Skinheads aus Gratz und Casekow als auch rechtsorientierte Jugendliche aus Eberswalde. Gemeinsam ziehen sie los, um in eine Diskothek zu gehen. Schon auf dem Weg dorthin randalieren einige der jungen Erwachsenen – sie brechen in den Imbisswagen eines türkischen Besitzers ein. Die Polizei war schon zwei Wochen vorher über das Treffen der Gruppe informiert, auch bei den Randalen auf dem Weg zur Diskothek wurde die Gruppe bereits beobachtet.

Nachdem in der Diskothek die Stimmung mit Parolen wie „Heil Hitler“ und der entsprechenden Musik aufgeheizt wird, zieht eine Gruppe von 50 Leuten weiter Richtung der Gaststätte „Hüttengasthof“. Ihr Ziel ist es „N**** aufzuklatschen“, wie die Angeklagten später im Gerichtsverfahren zu Protokoll geben. Bereits auf dem Weg zur Gaststätte wird die Motivation des Mobs deutlich: „Deutschland den Deutschen!“, „Ausländer raus“ und „N**** verpisst euch!“, ruft der rassistische Mob.

Die Zeit kurz nach der Wende war geprägt von einer Art Aufbruchsstimmung, viele waren mit der Wiedervereinigung Deutschlands beschäftigt. Gleichzeitig herrschte besonders im Osten eine Pogrom-Stimmung: Immer wieder zogen völkisch-nationalistische Straßenbanden, wie im Fall von Amadeu Antonio, durch die Städte und bedrohten Anwohner*innen. Doch weder die Regierungen im Osten noch die Medien reagierten zunächst auf die rassistischen Übergriffe – ganz nach dem Motto: Ein Problem mit Neonazis habe man hier nicht.

Dem Mob ausgeliefert

Die Polizei weiß am Abend des 24. Novembers 1990 über den Standort und das Ziel der Neonazis. Sie informiert den Wirt der Gaststätte „Hüttengasthof“ und empfiehlt ihm, das Lokal zu schließen – das war gut gemeint. Hätte die Polizei jedoch eingegriffen, hätte sie wahrscheinlich das Leben von Amadeu Antonio retten können. Der Wirt nimmt die Empfehlung ernst: Die Gäste verlassen das Lokal. Amadeu Antonio, der zusammen mit zwei Männern mosambikanischer Herkunft und zwei weißen Frauen unterwegs war, verlässt das Lokal ebenfalls. Sie schlagen die Richtung ein, aus der der rassistische Mob kam, und laufen ihm genau in die Arme.

Auf dem rund drei Kilometer langen Weg zum Gasthof randaliert die 50 bis 60 Personen große Gruppe und beginnt, sich mit Zaunlatten zu bewaffnen. Als Amadeu Antonio und seine Begleiterinnen und Begleiter ins Blickfeld des Mobs kommen, ruft jemand „Da sind die N*“. Der aufgepeitschte Mob beginnt auf die Gruppe loszurennen. Mit Lattenzäunen und Softballschlägern wird auf die Freunde eingeschlagen. Beim Versuch zu fliehen teilt sich die Gruppe. Die Begleiterinnen und Begleiter können verletzt fliehen – der 28-jährige Amadeu Antonio nicht. Er wird von rund zehn Leuten verfolgt und brutal zusammengeschlagen. Selbst, als er bereits am Boden liegt, treten die Nazis weiter auf ihn ein. Einer der Angreifer springt auf den am Boden Liegenden mit beiden Füßen auf den Kopf. Erst als ein Bus vorbeifährt, lässt die Gruppe von dem bereits Bewusstlosen ab. Amadeu Antonio wird nie wieder das Bewusstsein erlangen und schließlich am 6. Dezember 1990 an den Folgen der erbarmungslosen Attacke erliegen. Zum Zeitpunkt der Tat war Amadeu Antonios Freundin schwanger. Amadeu Antonio Jr. hat seinen Vater nie kennengelernt. Er kam wenige Wochen nach dem Tod Amadeu Antonios zur Welt.

Polizei schritt nicht ein

Erschreckend sind die Details der brutalen Tat. Beinahe noch erschreckender ist, dass der Angriff die ganze Zeit von drei bewaffneten Zivilpolizisten beobachtet wurde. Aus Angst, selbst zu Zielscheibe zu werden, trauten sie sich nicht einzuschreiten. Sie forderten unterdessen lediglich Verstärkung an. Einer der Polizisten sagte aus, er habe seine beiden Kollegen zurückgerufen, da er „verhindern wollte, dass diese mit der Gruppe in Konflikt geraten“. Ganz in der Nähe des Tatorts hielten sich darüber hinaus noch 20 voll ausgerüstete Polizist*innen auf. Auch sie griffen nicht ein, als Amadeu Antonio am Boden lag. Sie fühlten sich den Neonazis nicht gewachsen. Eine Anklage gegen die Polizist*innen wegen „Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ wurde 1994 vom Landgericht Frankfurt (Oder) unanfechtbar zurückgewiesen.

Amadeu Antonio verstarb, ohne nochmals das Bewusstsein zu erlangen, am 6. Dezember 1990 an Multiorganversagen. Der Fall wurde als schwere Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft. Fünf der jugendlichen Täter wurden im September 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) zu Bewährungs- und maximal vierjährigen Haftstrafen verurteilt. Wer die tödlichen Schläge ausführte, konnte nicht nachgewiesen werden. Wäre die Tat allerdings als Totschlag oder Mord gewertet worden, wären die Strafen wesentlich höher ausgefallen.

Der Urteilsspruch des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) rief damals viel Kritik hervor. Zu jener Zeit wurden Straftaten mit rassistischer Motivation oft bagatellisiert. Nach der Wende kam es besonders in den neuen Bundesländern zu massiven rassistischen und sozialdarwinistischen Gewaltexzessen durch Rechtsextreme. Die dahinterliegenden Probleme, eine erstarkende rechtsextreme Szene, deren Ideologie in letzter Konsequenz Gewalt und eben auch Tod bedeutet, wurde viel zu lange von Politik und Justiz nicht wahrgenommen. Bei rechtsextremen Täter*innen wurde lange die Alleintäterthese vertreten und auch heute noch werden rechtsextreme Straftäter viel zu oft noch als allein handelnd eingestuft. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl das Urteil im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Trotz massiver Unterstützung aus der rechtsextremen Szene hielt die Bundesanwaltschaft an der These des Täter-Trios um Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos fest.

Auch die Ermordung an Amadeu Antonio wurde vonseiten des Gerichts als das Ergebnis eines gruppendynamischen Prozesses bewertet. Dass die Gruppe klar rassistische Gedanken verfolgte, wurde in der Urteilsbegründung zwar aufgegriffen, jedoch durch die damaligen politischen und gesellschaftlichen Umstände der Wende verharmlost. Damals war man der Ansicht, dass es im Osten keine Neonazis gebe. Fielen doch mal rassistische Jugendliche negativ auf, waren sie lediglich verwirrt, weil sie mit dem gesellschaftlichen Umbruch nicht zurechtkamen. Dann, so die weitläufige Meinung, gaben sie ihrer Verwirrung lediglich eine rassistische Note.

Heute sind wir weiter als noch in den 90er Jahren

Auch wenn heute im Vergleich zu 1990 ein Paradigmenwechsel in der Justiz stattgefunden hat, werden weiterhin viele Straftaten, die eine rassistische oder anderweitig diskriminierende Motivation als Hintergrund haben, nicht als solche gewertet. Nur eine eindeutige Benennung der Tatmotivation bei rechtsextremen Straftaten, führt zu einer umfassenden Aufklärung über die Gefahr, die von einer solchen Ideologie ausgeht. Damit Morde wie der an Amadeu Antonio niemals zum Alltag in Deutschland werden.

Amadeu Antonio galt lange als erstes Todesopfer rechtsextremer Gewalt nach der Wende – inzwischen ist der Pole Andrzej Fratczak das erste offiziell anerkannte Todesopfer rechtsextremer Gewalt nach der Wende. Er wurde am Abend des 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in Lübbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von drei jungen Deutschen verprügelt und durch einen Messerstich tödlich verletzt. Laut einer Zählung der Amadeu Antonio Stiftung ist allerdings Mahmud Azhar das erste Todesopfer rechter Gewalt nach der Wende. Der pakistanische Doktorand wurde am 7. Januar 1990 auf dem Gelände der Freien Universität Berlin rassistisch beschimpft und geschlagen. Als er telefonisch Hilfe rufen wollte, schlug ihn der Angreifer mit einem Feuerlöscherrohr auf den Kopf. Am 6. März erlag er seinen Verletzungen. Die Amadeu Antonio Stiftung zählt mittlerweile 219 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Wendejahr 1990, sowie 16 weitere Verdachtsfälle.

Überarbeiteter Text. Ursprünglich von: Dana Fuchs und Laura Frey (2010)

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