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93 Wochen nach dem NSU-Urteil Die Gefahr rechten Terrors bleibt hoch – der politische Wille zur Aufklärung gering

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11.07.2018 - Tag der Urteilsverkündung im NSU Prozess - Kundegung und Proteste mit der Forderug nach weiterer Klärung der Hintergründe und der Aufklärung des Netzwerkcharakters des NSU. Angehörige, Familien und Nebenklage liefen vorne weg. (Quelle: Michael Trammer)

93 Wochen nach der Urteilsverkündung im ersten NSU-Prozess am 11. Juli 2018 legte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München am Dienstag, den 21. April, auf 3025 Seiten die schriftliche Urteilsbegründung vor. Wegen der langen Verhandlungsdauer von fünf Jahren und insgesamt 438 Tagen hatte das Oberlandesgericht die Möglichkeit diesen gesetzlichen Zeitrahmen zur Fertigstellung der Urteilsbegründung in Anspruch zu nehmen. Die Frist wäre am Mittwoch, den 22. April um 24 Uhr abgelaufen. Der Blick auf die letzten zwei Jahre zeigt: mit der Ausschöpfung der Frist wurde wertvolle Zeit zur Weiterermittlung und politischen Aufklärung im NSU-Komplex vergeudet. Die Gefahr rechtsterroristischer Anschläge bleibt indessen weiterhin außerordentlich hoch.

Das Urteil – Schlussstrich statt Aufklärung

Bisher ist die schriftliche Fassung des Urteils nicht öffentlich, sie wird zunächst den Prozessbeteiligten zugestellt. Trotzdem sind die Grundzüge des Urteils ja bereits klar.


Die fünf Angeklagten wurden wegen folgenden Vergehen verurteilt:

  • Beate Zschäpe wurde als Mittäterin der neun Morde, des versuchten Mordes in 23 Fällen, des Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse und der Kölner Keupstrasse, als Mitäterin von 15 Raubüberfällen und des Mordanschlags auf eine Polizeibeamtin und einen Polizeibeamten sowie wegen Brandlegung in der Zwickauer Frühlingsstraße schuldig gesprochen. Darüber hinaus wurde sie als Mitglied in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und insgesamt zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Sicherheitsverwahrung wurde nicht verhängt, aber eine besondere Schwere der Schuld festgestellt – das heißt, sie kann nicht mit einer frühzeitigen Haftentlassung rechnen.
  • André Eminger ist der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden, nicht aber der Beihilfe zum Mord – zwei Jahre und sechs Monate Haft. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 12 Jahre wegen Beihilfe zu den Morden. Eminger hatte bisher knapp ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Er konnte das Gericht auf freiem Fuß verlassen und muss die restliche Strafe erst antreten, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
  • Holger Gerlach ist wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den NSU-Terroristen Führerschein, Pass und Krankenversicherungskarte zur Verfügung gestellt. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 5 Jahre. Er was bisher nicht in Haft und muss seine 3 Jahre voll absitzen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Auch er ist somit auf freiem Fuß.
  • Ralf Wohlleben wird als schuldig der Beihilfe zum Mord durch Lieferung einer Tatwaffe in neun Fällen erkannt – 10 Jahre Haft. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 12 Jahre. Er saß sieben Jahre in Untersuchungshaft. Sein Haftbefehl wurde rund eine Woche nach dem Urteil aufgehoben, seitdem befindet auch er sich auf freiem Fuß.
  • Carsten Schultze ist der Beihilfe zum Mord schuldig, weil er die Mordwaffe Ceska 83 überbrachte – und wurde nach Jugendstrafrecht zu 3 Jahren Haft verurteilt. Dies entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Seinen Revisionsantrag hat er Anfang 2019 zurückgenommen und seine Strafe angetreten.

Die niedrigen Urteile von Wohlleben und Eminger waren ein herber Schlag für die Angehörigen der Ermordeten und die Überlebenden. So erklärten die Nebenklagevertreter*innen für ihre Mandant*innen nach dem Urteilsspruch: „Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern auch wütend über das Urteil. Nicht nur, weil die Angeklagten Eminger und Wohlleben deutlich niedrigere Strafen erhalten haben, als es die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Viel schlimmer ist für die Nebenkläger*innen, dass das Urteil ein Schlussstrich sein will.“

Wir erinnern uns: Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch das Gericht haben mit der Verhandlungsführung und dem Urteilsspruch gezeigt, dass sie den NSU als Trio begreifen, welches nur von den Mitangeklagten unterstützt wurde. Das Urteil sollte damit als Schlussstrich unter die Aufklärung des NSU-Komplexes gelten. Die zahlreichen Beweisanträge der Nebenklage, Recherchen und Berichte von Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, die diese These hinreichend widerlegt haben und aufzeigen, dass die Angeklagten auf ein breites Unterstützungsnetzwerk zurückgreifen konnten, wurden durch den Urteilsspruch schlichtweg ignoriert.

Kein Wort enthielt die mündliche Urteilsverkündung zur staatlichen Verwicklung, also zur Rolle des Verfassungsschutzes, bei den NSU-Taten oder zu den rassistischen Ermittlungen durch die Sicherheitsbehörden, die die Angehörigen und Überlebenden jahrelang über sich ergehen lassen mussten. Die neonazistische Ideologie der Angeklagten wurde als „ausländerfeindlich, antisemitisch und staatsfeindlich“ bezeichnet, aber nicht näher erläutert. Der Antisemitismus des NSU wurde während des Prozesses sehr spät und nur schleppend thematisiert, in der Urteilsverkündung selbst fand z.B. das Ausspähen der Synagoge in der Berliner Rykestraße keine Erwähnung.

Auch eine gesellschaftspolitische Kontextualisierung fand keine Berücksichtigung. Um nur einige Beispiele zu nennen: die rassistischen Ausschreitungen und Anschläge in Rostock-Lichtenhagen 1992, Mölln 1992 und Solingen 1993 oder die antisemitischen Anschläge auf die Lübecker Synagoge 1994 und 1995 vor der NSU-Mordserie zeigen, in welcher Zeit sich der NSU radikalisierte und erste Straftaten verübte. Zu der Zeit fanden zahlreiche antisemitische Straftaten statt, die später dem NSU zugerechnet wurden, beispielsweise wurde am 9. November 1995 die erste der beiden Puppen mit einem gelben Stern an einem Rohr der Stadtwerke Jena aufgehängt, 1996 fuhren Mundlos und Böhnhardt in SA-ähnlichen Uniformen zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald. Auch während der Mordserie und Attentate gab es weitere rassistische und antisemitische Anschläge, z.B. den antisemitischen Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn 2000, der bis heute unaufgeklärte Anschlag auf das Grab von Heinz Galinski im April 2002 in Berlin, die rassistischen Anschläge der Gruppe Freikorps Havelland in Brandenburg 2003 und 2004 oder den versuchten Anschlag auf das Jüdische Zentrum München 2003 durch die Gruppe Kameradschaft Süd. Eine Bezugnahme auf die aktuelle gesellschaftspolitische Lage – die Zunahme rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten in den Jahren des NSU-Prozesses – ließ das Gericht ebenfalls nicht verlauten.

Viele Fragen blieben im Prozess unbeantwortet

Die Nebenkläger*innen und ihre Vertreter*innen, Initiativen, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen haben über Jahre eine intensive Dokumentation und Aufklärung des NSU-Komplexes vorangetrieben. Zahlreiche Aspekte dieser Arbeit beachtete der Strafsenat im Verfahren nicht. Dadurch blieben viele Fragen unbeantwortet, wie bereits Ayşe Yozgat, Mutter des ermordeten Halit Yozgat, in ihrem Plädoyer gegenüber dem Gericht deutlich machte: „Sie waren meine letzte Hoffnung, mein Vertrauen. Sie haben wie Bienen gearbeitet, aber keinen Honig produziert. Es gibt kein Ergebnis.“

Nicht beantwortet wurden die Fragen, wie und warum die Mordopfer und Anschlagsziele ausgewählt wurden, wer die Orte ausspähte, Hinweise für mögliche Anschlagsziele lieferte und welche Bedeutung den lokalen Neonaziszenen dabei zukam. Auch die Rolle des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas Temme, der zum Tatzeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat in Kassel in dem Internetcafé saß, bleibt ungeklärt. Darüber hinaus stellen sich weiterhin die Fragen nach den Unterstützerinnen und Unterstützern des NSU, wie Abdulkerim Şimşek, Sohn des ermordet Enver Şimşek, am Tag vor der Urteilsverkündung deutlich machte: „Ich kann nicht abschließen, weil ich das Gefühl habe, dass nicht alles getan wurde um aufzuklären, weil draußen weiter Mitwisser rumlaufen, weil ich nicht verstehen kann, warum Akten geschreddert wurden.“ Zu den Unterstützerinnen zählten auch mehrere Frauen wie Susann E., Corryna G., Mandy S. oder Juliane W., dessen Rollen trotz schwerwiegender Vorwürfe und Indizien durch das Gericht unterbeleuchtet blieben. Im Sommer 2019, ein Jahr nach dem Urteilsspruch, äußerte sich Gamze Kubaşık, Tochter des Ermordeten Mehmet Kubaşık, noch einmal öffentlich. Sie bekräftigte ihre Forderung nach der Aufklärung des NSU-Netzwerkes, von dem weiterhin eine Gefahr ausgehe: „In Dortmund und anderswo laufen immer noch Neonazis frei herum, die wahrscheinlich auch bei dem Mord an meinem Vater mitgeholfen haben. Ich möchte endlich, dass man diese Neonazis als Netzwerk verfolgt. Sie sind viel gefährlicher, als die Polizei und der Verfassungsschutz zugeben.

Rechtliche Schritte – wie geht es jetzt weiter?

In einem Terrorismusverfahren ist das Oberlandesgericht die erste Instanz, damit kann eine Berufung als Rechtsmittel (eine erneute Beweisaufnahme durch weitere noch nicht eingeführte Beweise, Zeug*innenaussagen, etc.) nicht eingelegt werden. Das einzige Rechtsmittel bleibt damit die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Revision bedeutet, dass das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Das schriftliche Urteil wird in den kommenden Tagen den Prozessbeteiligten zugestellt. Dann beginnt die Frist für die Revisionsbegründung, für diese haben die Beteiligten vier Wochen Zeit. Die Verteidigung von Zschäpe, Wohlleben, Gerlach und Eminger haben Revision eingelegt. Zusätzlich hat die Bundesanwaltschaft Revision gegen den Teilfreispruch Emingers eingelegt. Die Nebenkläger*innen haben keine Revision eingelegt, diese sind aber auch nicht gestattet, wenn es zu einer Verurteilung der Angeklagten kam. Darauf folgt eine Phase der schriftlichen Stellungnahmen – die Prozessbeteiligten können sich zu den Revisionen der anderen Beteiligten schriftlich äußern. Danach könnte es beim 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu einer Revisionsverhandlung kommen. Eine ausführliche Einschätzung hierzu gibt es seitens der Nebenklage.

Die Gefahr rechten Terrors bleibt hoch – der politische Wille zur Aufklärung gering

Mit der Ausschöpfung der Frist von 93 Wochen wurde wertvolle Zeit für Folgeermittlungen und Aufklärung vergeudet. Dadurch, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, fehlt der politische Druck für weitere Ermittlungen und Aufklärung. So bleiben beispielsweise die Forderungen nach einem zweiten NSU-Untersuchungsausschuss in Bayern, der neue Erkenntnisse auf Netzwerke und weitere NSU-Taten wie dem Rohrbombenanschlag in der Nürnberger Pilsbar „Sonnenschein“ 1999 aufarbeiten soll, bisher ohne Erfolg. Auch in Hamburg wurde bisher kein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Es ist das einzige Bundesland ohne parlamentarische Aufarbeitung, in dem ein NSU-Mord stattfand. Von den insgesamt dreizehn Untersuchungsausschüssen (zwei Bund, zwei in Thüringen, zwei in Sachsen, einer in Bayern, einer in NRW, zwei in Baden-Württemberg, einer in Hessen) sind noch die in Brandenburg (nicht-öffentliche Sitzungen) und der in Mecklenburg-Vorpommern aktiv.

Aktuell gibt es Gespräche darüber, in Hessen einen weiteren Untersuchungsausschuss einzurichten, der sich mit möglichen Verbindungen zwischen dem Mord an Halit Yozgat, der Kasseler Neonaziszene und dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beschäftigen soll.  Darüber hinaus werden durch die zeitliche Verzögerung mögliche Anklageerhebungen und weitere strafrechtliche Verfolgungen im NSU-Komplex immer unwahrscheinlicher. Seit Jahren führt die GBA ein so genanntes „Strukturermittlungsverfahren“: Gegen insgesamt neun namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten und gegen „Unbekannt“ wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten. Bisher wurden weder die Ermittlungen eingestellt, noch Anklagen erhoben. Nebenklageanwält*innen weisen aber seit geraumer Zeit auf mögliche Verjährungsfristen hin.

Während der Urteilsverkündung am 11. Juli 2018 brachen die anwesenden Neonazis auf der Zuschauer*innentribüne über die niedrigen Urteile in Jubel aus. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl rügte sie dafür nicht. Die Einschätzungen einiger Prozessbeobachter*innen wie beispielsweise NSU-Watch verwiesen darauf, dass die teils niedrigen Urteile für die Neonaziszene eine Signalwirkung haben werden: die Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung ist gering. Das Urteil kann nahezu als Aufforderung verstanden werden, weitere Anschläge und Morde zu begehen. Allein seit der Selbstenttarnung des NSU 2011 hat es bisher über 360 Straftaten gegeben, die die Morde und Verbrechen verherrlichen.

Mindestens 13 rechtsterroristische Morde seit dem NSU-Urteil

Ein Blick auf die letzten zwei Jahre zeigt, dass sich diese Einschätzung bewahrheitet hat. Die Gefahr rechten Terrors bleibt hoch. Seit dem Ende des NSU-Prozesses wurden allein in Deutschland mindestens 13 Menschen durch rechte Terroranschläge ermordet: am 2. Juni 2019 wurde Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erschossen. Der Anschlag weist direkte Verknüpfungen zum NSU-Komplex auf. Recherchen des Kollektivs Exif zeigen, dass der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst und sein mutmaßlicher Komplize Markus Hartmann über Jahre mit Personen aus dem NSU-Netzwerk Kontakt hatten, zudem wurde Markus Hartmann nach dem Mord an Halit Yozgat von der Polizei vernommen, weil er sich im Internet auffallend häufig über den Ermittlungsstand versuchte zu informieren.

Am 9. Oktober 2019 wurden Jana Lange und Kevin Schwarze bei einem antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Anschlag getötet und mehrere Personen verletzt, nachdem der Attentäter vergeblich versuchte an dem höchsten jüdischen Feiertag Yom Kippur in die Hallenser Synagoge einzudringen, um die dort 52 anwesenden Personen zu töten.

Am 19. Februar 2020 wurden bei einem Anschlag in einem Kiosk sowie vor und in Shishabars in der Hanauer Innenstadt und im Hanauer Stadtteil Kesselstadt Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu aus rassistischen und antiziganistischen Motiven ermordet und weitere Personen verletzt. Anschließend tötete der Täter seine Mutter und sich selbst.

Darüber hinaus gab es in den letzten zwei Jahren eine Reihe weitere rassistischer und antisemitischer Gewalttaten, Enttarnungen rechtsterroristischen Strukturen und Verurteilungen rechtsterroristischer Gruppierungen. Eine Auswahl: Im Dezember 2017 detonierte eine mit Schrauben präparierte Bombe am S-Bahnhof Hamburg Veddel. Im März 2018 wurden Mitglieder der Gruppe Freital wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und zum Teil wegen versuchten Mordes verurteilt, sie hatten u.a. Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte und alternative Wohnprojekte verübt. Seit dem Sommer 2018 erhält die Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız Bedrohungen unterzeichnet mit NSU 2.0. Kurz darauf begannen die Ermittlungen gegen rund 38 Polizeibeamt*innen in Hessen, die im Verdacht stehen, zu einem extrem rechten Netzwerk zu gehören. Im November 2018 machte ein Rechercheteam der taz das extrem rechte Netzwerk „Hannibal“ in der Bundeswehr und den Sicherheitsbehörden öffentlich. Teil des Hannibal-Netzwerkes war die Gruppe Nordkreuz, ein Zusammenschluss von so genannten Preppern, die u.a. die Tötung von politischen Gegener*innen vorbereitet haben soll. Am 20. Dezember 2019 wurde der Kopf der Gruppe wegen illegalem Waffen- und Kriegswaffenbesitz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  Am 24. März 2020 wurden Mitglieder der Gruppe Revolution Chemnitz wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und zum Teil schweren Landfriedensbruchs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie verübten rassistische Angriffe und planten eine „Umsturzaktion“ für den 3. Oktober 2018 in Berlin. Am 14. Februar 2020 wurden Werner S. und elf weitere Männer festgenommen. Es laufen u.a. Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung („Gruppe S.“). Die Festgenommenen sollen Anschläge auf Muslim*innen geplant haben und wollten damit einen Bürgerkrieg auslösen. Aktuell warnt die Bundesregierung vor rechtsterroristischen Anschlägen. Extrem rechte Akteure könnten den Ausnahmezustand durch die Corona-Pandemie gezielt für mögliche Umsturzpläne ausnutzen.

Es zählt zu den Strategien von Neonazis und rechten Netzwerken, dass rechte Gewalttaten und rechtsterroristische Anschläge Nachahmungstaten generieren sollen. Aktuell wird dabei häufig auf eine älteres ideologisches Konzept Bezug genommen: Accerlerationism. Die von der rechten Szene adaptierte Idee dahinter besteht darin, durch rechtsterroristische Gewalttaten eine Art Bürgerkriegsszenario herbeizuführen und so einen Systemumsturz zu beschleunigen. Dabei sind auch internationale rechtsterroristische Anschläge von Bedeutung. Die Attentate auf eine Synagoge in Pittsburgh im Oktober 2018, auf zwei Moscheen in Christchurch im März 2019, auf eine Synagoge in Poway im April 2019, in einem Supermarkt in El Paso und auf eine Moschee in Bærum im August 2019, aber auch das Attentat in Halle vom Oktober 2019 zeigen eine Weiterentwicklung des Rechtsterrorismus, bei dem insbesondere rechte Onlinekulturen und –netzwerke und eine dort stattfindende Radikalisierung eine Rolle spielen. Dokumente mit rassistischen, antisemitischen und antifeministischen Ausführungen und Memes werden auf einem Imageboard hochgeladen, die Taten zum Teil dort vorher angekündigt und mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten, live im Internet gestreamt. Die Informationen zur Planung und Ausführung der Tat werden ebenso online gestellt und damit zur Nachahmung aufgefordert. Zusätzlich geht es darum, möglichst viel Video- und Bildmaterial zu generieren, was eine hohe Reichweite verschafft und sicherstellt, dass die rassistischen, antisemitischen und antifeministischen Botschaften weltweit ankommen.

Auch wenn der NSU und die aktuellen rechtsterroristischen Attentäter aus teilweise sehr unterschiedlichen Szenen kommen, sind ihre Ziele ähnlich: sie hängen einer menschenverachtenden Ideologie an, aus der sie eine Vorherrschaft ihrer eigenen Gruppe gegenüber anderen Gruppen ableiten – und die sich auch durch Morde durchsetzen und verbreiten wollen. Die Beweggründe sind rassistisch, antisemitisch, antifeministisch, islamfeindlich. Die Täter*innen gehen von einer „weißen“ und oft männlich dominierten Überlegenheit („White Supremacy“) aus, die sie proklamieren, obwohl sie sie gleichzeitig durch gesellschaftliche Vielfalt als so bedroht ansehen, dass nur Gewalt noch eine Handlungsoption zu sein scheint.

Rechtsterroristische Attentate sind als Botschaftstaten zu verstehen

Rechte Gewalttaten und insbesondere rechtsterroristische Angriffe sind als Botschaftstaten zu verstehen. Die Betroffenen werden stellvertretend als Repräsentant*innen einer gesellschaftlich marginalisierten Gruppe wahrgenommen und deshalb angegriffen. Dies führt nicht nur zu Ohnmachtsgefühlen, Unsicherheit und Angst bei den Betroffenen und Zeug*innen, sondern auch bei den Angehörigen der gesellschaftlich marginalisierten Gruppe, wie Ayşe Güleç von der „Initiative 6. April“ aus Kassel einen Tag vor der NSU-Urteilsverkündung in einer gemeinsamen Presserklärung erläuterte: „Die Morde und Bombenanschläge galten uns allen. Wir sind die Betroffenen des Angriffs auf die postmigrantische Gesellschaft.

Viele der Angehörigen der NSU-Mordopfer und der Überlebenden der Anschläge sind durch die fehlende Aufklärung der NSU-Netzwerke verunsichert und sehen sich in ihren Sorgen um den Schutz vor (tödlichem) Rassismus durch die weiteren Anschläge bestätigt. Sie wissen, dass der Staat sie nicht schützt. Noch vor den Attentaten von Halle und Hanau bringt Gamze Kubaşık es ein Jahr nach der Urteilsverkündung auf den Punkt: „Wie viele Menschen sollen noch von den Nazis umgebracht werden, bevor endlich diese Gefahr ernst genommen wird?

Die zivilgesellschaftliche Aufklärung geht weiter

Der Überlebende des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße Arif S. formulierte während seines Redebeitrags bei der Dauerkundgebung vor dem Gericht am Tag der Urteilsverkündung: „Was wir uns von euch wünschen, ist, dass ihr gegen den Rassismus mit Mut und ohne Angst angeht.“ Und weiter führte er aus: „Wir wünschen uns ein Deutschland, in dem wir, die schon lange hier lebenden Menschen und die zugezogenen, die Werte, die Kultur, das Beieinandersein den Schmerz und das Leid gemeinsam leben und leben lassen, ein freies und gemeinschaftliches Land, in dem niemand einen anderen verachtet oder entfremdet, ein Deutschland zu dem wir aufblicken. Trotz allem werden wir hier weiterleben, hier werden wir unsere Hoffnungen wachsen lassen.“

Gruppen und Initiativen wie „Keupstraße ist überall“, die „Initiative 6. April“, das Tribunal „NSU-Komplex auflösen“, „NSU-Watch“, die „Initiative für die Aufklärung des Mordes an Süleyman Taşköprü“, das Bündnis „Kein Schlussstrich“, die Nebenklage, die Beratungen für Betroffene rechter Gewalt und weitere Unterstützer*innen setzen sich dafür ein, die Forderungen und Wünsche von Arif S. und der Angehörigen der NSU-Mordopfer und Überlebenden der Anschläge zu unterstützen. Gemeinsam mit Betroffenen arbeiten sie daran, dass ihre Perspektiven, ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Expertisen in den Fokus gerückt werden. In Zusammenarbeit mit Betroffenen anderer rechtsterroristischer Gewalttaten setzen sie sich beispielsweise dafür ein, dass sie eine angemessene Entschädigung erhalten, weitere Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden, die NSU-Akten insbesondere des hessischen Verfassungsschutzes endlich freigegeben werden und die Frist von 120 Jahren und aktuell 30 Jahren zur Sperrung der Akten aufgehoben wird, dass die Kontinuität rechten Terrors anerkannt wird, Neonazis konsequent entwaffnet werden, rechte, rassistische und antisemitische Tatmotive bei Ermittlungen endlich Berücksichtigung finden und weitere Ermittlungen im Umfeld des Netzwerkes stattfinden.

Darüber hinaus kämpfen sie dafür, dass sich das Gedenken und Erinnern an den Wünschen und Bedürfnissen der Angehörigen und Betroffenen orientiert. Dass das auch in den aktuell schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie funktioniert, zeigen zuletzt die vielen Beiträge während des Online-Gedenkens an die Morde von Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat. Dennoch: die weitere Aufklärung des NSU-Komplexes, die Bekämpfung rechtsterroristischer Strukturen und das Gedenken an Ermordete und Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt kann nur durch eine breitere gesellschaftliche Unterstützung gelingen.

 

 

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