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Ballstädt-Urteil Guter Deal für Neonazis

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Blutspuren sind am 11.02.2014 in Ballstädt (Thüringen) auf dem Parkett im Kulturzentrum zu sehen. (Quelle: picture alliance / dpa | Martin Schutt)

Es ist schwer zu begreifen, was da am Montag in Erfurt geschehen ist: Am 12. Juli fiel das Urteil im Ballstädt-Prozess, bei dem der brutale Neonazi-Angriff auf eine Feier der Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Thüringen) im Februar 2014 neu verhandelt wurde, bei dem elf Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.

Sieben der elf Angeklagten wurden nach Schuldeingeständnissen zu Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr verurteilt, trotz teils langer Vorstrafenregister. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten war noch während des Prozesses gegen Geldauflagen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro eingestellt worden.

Die Nacht des Angriffs 2014

In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2014 hat eine Gruppe von bis zu 20 Neonazis eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt brutal überfallen. Zehn Menschen wurden teils schwer verletzt. Das Gemeindehaus wurde komplett verwüstet. Die Neonazis nahmen an, dass Menschen der Kirmesgesellschaft zuvor einen Stein in die Scheibe des „Gelben Hauses“, einer Neonazi-Immobilie in Ballstädt, geworfen hätten. Das Haus wurde 2013 durch Thüringer Neonazis gekauft und fungiert seither als Treffpunkt für die national und international vernetzte lokale Neonaziszene.

Erstes Urteil wurde wegen Formfehler aufgehoben

2017 verurteilte das Landgericht Erfurt zehn Angreifer wegen schwerer Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen, einer bekam Bewährung. Die Urteile fielen härter aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert, allerdings wurde das rechte Tatmotiv auch hier schon nicht berücksichtigt. Es sei „keine Nazi-Tat“ gewesen, so der Richter damals, trotz rechtsextremer Symboliken der Angeklagten im Gericht. Anfang 2020 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Formfehler auf. Die Neonazis blieben im Ort wohnen, genau wie einiger der Opfer des Angriffs von 2014. Und schon bald gingen im „Gelben Haus“ wieder polizeibekannte Neonazis ein und aus.

Zweite Auflage: Gute Deals für Neonazis

Die zweite Auflage des Ballstädt-Prozesses startete im Mai 2021 in Erfurt. Zehn Angeklagten bot das Gericht an, Haftstrafen zur Bewährung auszusetzen, sollten sie ihre mutmaßliche Beteiligung an dem Überfall gestehen, was sie auch taten. Um das Verfahren nicht länger hinauszuzögern, handelte die Staatsanwaltschaft mit den Angeklagten einen Deal aus: Geständnisse gegen geringe Haft- und Bewährungsstrafen. Bereits im Vorfeld hatte die Initiative „Omas gegen Rechts“ unterstützt von der Beratungsstelle ezra über 40.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die die Thüringer Justiz dazu aufforderte, keine derartigen Deals mit den Angeklagten einzugehen.

Absprachen zwischen Angeklagten und Staatsanwaltschaft sind nicht ungewöhnlich. Was den Ballstädt-Deal aus Sicht von Opferverbänden und Nebenklageanwält:innen jedoch skandalös macht, ist die Tatsache, dass gegen den Hauptangeklagten Thomas Wagner bereits ein weiteres Verfahren läuft. Wagner war bis zu einer großangelegten Razzia und seiner anschließenden Festnahme Chef der rechtextremen Rockergruppe „Turonen“ bzw. „Garde 20“, eine Gruppe mit Verbindungen in die organisierte Kriminalität. Sie verkaufen Crystal Meth, betreiben Bordelle, organisieren Rechtsrock-Konzerte und sind international bestens vernetzt; ihr Treffpunkt ist das „Gelbe Haus“ in Ballstädt. Das milde Urteil gegen Wagner begründete das Gericht so, dass er seit 2013 nicht mehr straffällig geworden sei und wegen der Unschuldsvermutung würden die aktuellen Ermittlungen nicht berücksichtigt.

Wäre das erste Urteil nicht vom Bundesgerichtshof einkassiert worden, hätte die Hauptangeklagten Thomas Wagner und Marcus R. eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren erwartet. Jetzt lediglich eine Bewährungsstrafe. Seit den 90er-Jahren sind beide jeweils rund 20 mal strafrechtlich aufgefallen. Darunter Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Erpressung und gefährliche Körperverletzung, berichtet die Rechercheplattform democ.

Justiz-Problem: Verkennung des rechtsextremen Motivs

Obwohl die Angeklagten im nun beendeten Prozess ihre Tat in einen politischen Kontext setzten, wollte die Staatsanwaltschaft kein politisches Motiv erkennen. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hätten die Täter:innen vielmehr aus Rache gehandelt, weil zuvor eine Glasscheibe der Neonazi-Immobilie „Gelbes Haus“ eingeworfen wurde. Daher, so Richterin Sabine Rathemacher am Montagvormittag bei der Urteilsverkündung, sei es um Rache für das kaputte Fenster gegangen, die auch Fußballfans oder Motorradrocker hätte treffen können. „Das hat mit rechter Gesinnung nichts zu tun“, zitiert die taz. Vertreten wurden die Angeklagten im Übrigen von Szeneanwälten wie Wolfram Nahrath und Olaf Klemke, die bereits im NSU-Prozess in München die Bühne für ihre Propaganda nutzten. Sie zeigen sich äußerst zufrieden über das Urteil.

Relativierung vor Gericht

Damit aber nicht genug der Relativierung durch die Richterin: Auch die Politiker:innen, die sich gegen die Deals ausgesprochen haben, hätten die Gewaltenteilung nicht verstanden, erklärte sie am Montag. Zwar habe die Öffentlichkeit ein Recht auf Information, „aber kein Recht auf Einmischung“. Zudem könne man schon auch fragen, warum das „Gelbe Haus“ mit einem Stein attackiert worden sei. „Gibt es gute Gewalt? Keine Gewalt ist gut.“ Sie sprach von „Stimmungsmache“ gegen die Justiz, auch seitens der Medien: „Wer den Rechtsstaat angreift, muss seinen Standpunkt zur Haltung des freiheitlich-demokratischen Systems hinterfragen.“ Den Nebenklageanwälten wirft sie vor, die Opfer des Kirmesüberfalls politisch zu instrumentalisieren. 

Die Täter bleiben auf freiem Fuß

„Siebeneinhalb Jahre warteten die Betroffenen auf Gerechtigkeit“, und mit dem Urteil stehe fest, dass es diese für sie nicht geben wird, so Franz Zobel, Projektkoordinator von ezra, der Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen. „Auf die Thüringer Justiz können sich weder die Betroffenen von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt noch diejenigen verlassen, die gegen die bestens organisierte Neonazi-Szene und ihre rechtsterroristischen Strukturen im Freistaat vorgehen wollen“, so Zobel weiter. 

Es ist unbegreiflich, dass das Gericht die politische Dimension dieses Prozesses so stark verkennen kann. Der Großteil der Angeklagten sind thüringenweit bekannt, sind gewaltbereit und in der rechtsextremen Szene gut vernetzt. Sie und ihre Kamerad:innen, die sie stets auf der Besucherbank im Gericht unterstützen, tragen ihre neofaschistische Gesinnung teils eintätowiert, teils auf Shirts stolz zur Schau. Der Angeklagte Marcus R. beispielsweise hat ein „Combat 18“-Tattoo auf dem Hinterkopf, den er wegen des Verbots in Deutschland stets bedeckt hielt. Auch der Angeklagte David S. spazierte in den Gerichtssaal und präsentierte ein Auschwitz-Tattoo.

Die Strahlkraft solcher milden Urteile 

Die Angeklagten haben seit Montag jeden Grund zum Jubeln. Wieder einmal sind Neonazis nach Gewalttaten extrem milde davongekommen. Urteile dieser Art, in denen fatalerweise das politische Motiv rechter Gewalt verkannt wird haben immer Strahlkraft. Zum einen sendet sie das Signal an eine aktive demokratische Zivilgesellschaft, dass sie sich im Kampf gegen Rechts nicht auf die Justiz verlassen kann. Zum anderen sendet das Urteil wieder einmal das Signal in die rechtsextreme Szene, dass sie schalten und walten kann wie sie mag, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Auch nach so einer brutalen Gewalteskalation wie auf die Kirmesgesellschaft bleiben polizeibekannte und in die Szene gut vernetzte Neonazis auf freiem Fuß. Für die demokratische Zivilgesellschaft ist dieser Deal fatal: Er ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer des Übergriffs.

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