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Polizei und institutioneller Rassismus Abwehrstrategien, begriffliches Unverständnis und eine rassistische Polizei-Broschüre über „Arabische Clans“

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Symbolbild (Quelle: Unsplash / Kaisa-Marysia)

„Sie sagen immer, man darf nicht pauschalisieren, aber […] Sie pauschalisieren die ganze Zeit. Sie reden über Berlin, die Bundespolizei, über Amerika, über Deutschland, und so weiter […] Wenn Sie über George Floyd reden, dann fühlt sich, sagen wir mal, ein Stuttgarter Polizeibeamter auch nicht angesprochen. Und wenn ich über rassistische Gewalt in Rwanda höre […], dann betrifft mich das nicht, weil das woanders ist. […] Wenn Sie einen Verantwortlichen der Polizei hier haben, dürfen Sie den nicht überschütten […] mit irgendwelchen Dingen, die er nicht verantworten kann. Und ich verantworte die Polizeiarbeit in Stuttgart zu einhundert Prozent, und zwar persönlich. Deswegen kann ich mich mit [deren?] Themen auseinandersetzen. Ich kann mich aber nicht mit Themen auseinandersetzen, Sie können sich nicht mit Themen auseinandersetzen, wo Polizeibeamte in Österreich Opfer von Migrantengruppen aus dem Kosovo wurden.“

Mit diesen Worten verwahrte sich der Polizeivizepräsident in Baden-Württemberg, Thomas Berger, in einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Racial Profiling in Stuttgart!“ Ende September dagegen, für den institutionellen Rassismus in der Polizei Verantwortung zu übernehmen. Es ist ein typischer Entlastungsversuch gemäß dem in der Öffentlichkeit stark verbreiteten Muster: Man akzeptiert scheinbar die Kritik, dass es rassistisch sei zu „pauschalisieren“, das heißt beispielsweise von einzelnen Fällen gewalttätiger Jugendlicher ohne deutschen Pass auf die gesamte Gruppe junger Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu verallgemeinern. Im nächsten Schritt wird den Kritiker*innen rassistischer Polizeipraktiken vorgeworfen, selbst zu pauschalisieren, indem sie von einzelnen Fällen gewalttätiger Polizist*innen auf alle schließen und sie einem „Generalverdacht“, so der häufige Vorwurf, aussetzen würden.

Es geht nicht um Pauschalisierung…

An dieser Argumentation ist gleich alles falsch: Niemand pauschalisiert, wenn er*sie den institutionellen Rassismus der Polizei kritisiert, und auch kein*e Polizist*in pauschalisiert, wenn er*sie nach rassistischen Kriterien Menschen Kriminalität unterstellt. Der Pauschalisierungsvorwurf ist stark verbreitet, auch weil vielen der Begriff des institutionellen Rassismus nicht bekannt ist. Daher soll der Fachbegriff im Folgenden kurz erklärt und auch verdeutlicht werden, wie tief der Rassismus in der Polizei tatsächlich verankert ist. Dazu bietet sich die aktuell veröffentlichte Broschüre „Arabische Familienclans – Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung“ der Polizei Essen und Mülheim an der Ruhr an. Diese viel kritisierte Handreichung war eigentlich für den internen Gebrauch bestimmt, wurde dann aber der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In der Broschüre wird in quasikolonialistischer Manier eine ganze Bevölkerungsgruppe kriminalisiert. „Clans – wovor haben sie Angst?“ heißt ein Kapitel, als würde in einem Western der Sherriff über die „Indianer“ oder Pumas außerhalb der Siedlung sprechen. Eine der Ängste solle dabei die „Aversion vor regulärer Arbeit für jemand anders als die [Mitglieder der] eigene[n] Gemeinschaft“ sein, so in bemerkenswerter Grammatik. Daraus resultiere: „Regelmäßig streben Jugendliche aus Clanfamilien keine klassische Karriere über gute Schulnoten/ Ausbildung an, sondern direkt die Selbständigkeit“ (S. 11).

… sondern um rassistische Strukturen der Polizeiarbeit

In der Broschüre erfolgt nicht einfach eine Verallgemeinerung von gemeinschaftlich begangenen kriminellen Handlungen einzelner Personen arabischer Familienherkunft auf die gesamte Gruppe, sondern die Handreichung praktiziert die stark verbreitete Kulturalisierung sozialer Phänomene. Dies ist, seitdem ein mit Biologie und Natur argumentierender Rassismus verpönt ist, die wichtigste rassistische Ausdrucksform. „Das Jahrhunderte Jahre (sic) alte Stammesdenken impliziert ein Kriegsdenken, das als solches vom Gegenüber aufgegriffen werden muss“ (S. 9), so eine Charakterisierung, die ganz klassisch eine Feindgruppe auf ein unveränderliches Wesen festschreibt – und die die eigene Aggression als notwendige Reaktion legitimiert.

Mit Pauschalisierung hat das nichts zu tun, und eine Pauschalisierung ist es auch nicht, wenn aus ständig mehr werdenden bekannten Fällen von rassistischer Polizeigewalt auf die Institution Polizei geschlussfolgert wird. Der Begriff des institutionellen Rassismus resultiert gerade nicht aus einer einfachen und vielleicht unzulässigen Verallgemeinerung, sondern folgt theoretischen Grundlegungen. Daher lässt sich nicht einwenden: Wenn Sie von einer Essener und Mühlheimer Polizeibroschüre sprechen, betrifft das die Stuttgarter Polizei nicht.

Institutioneller Rassismus und Racial Profiling

Als institutionelle Diskriminierung bezeichnet man es, wenn eine demokratische Einrichtung oder Institution es nicht schafft, ihre Leistungen allen gleichermaßen zukommen zu lassen. Beispielsweise gelingt es den Institutionen des Bildungssystems nicht, alle gleichermaßen gemäß ihren schulischen Leistungen mit den entsprechenden Abschlüssen zu versorgen. Stattdessen entscheidet vor allem der soziale Hintergrund über den Schulerfolg. Die Schule kann die ungleichen Voraussetzungen, mit denen Kinder abhängig vom Bildungshintergrund der Familie die Schule besuchen, nicht ausgleichen. Handelt es sich um Schüler*innen aus eingewanderten Familien, wurde dies sehr lange und teilweise weiterhin mit einer so genannten vormodernen, nicht bildungsorientierten Kultur erklärt, die eingewanderten Familien je nach Herkunft und Religion – wie auch aus der Polizeibroschüre zitiert – zugeschrieben wird. Ein soziales Phänomen wird kulturalisiert. Oft wird auch vom „strukturellen“ und nicht vom „institutionellen“ Rassismus gesprochen, was aber zunächst nur besagt, dass es verfestigte Formen gibt.

Der Begriff des institutionellen Rassismus in der Schule oder eben in der Polizei benennt, dass es um Merkmale bzw. Merkmalszuschreibungen wie äußeres Erscheinungsbild, geografische (Familien-)Herkunft, Religion und ähnliche geht, die für die Diskriminierung herangezogen werden. In Bezug auf die Polizei steht das Racial Profiling im Zentrum, die Bestimmung des Profils typischer Straftäter*innen nach äußerlichen, vor allem körperlichen Merkmalen. Bei der Polizei versagt allerdings nicht nur eine Institution dabei, ihre Leistungen, etwa Sicherheit, allen gleichermaßen zukommen zu lassen, sondern darüber hinaus bildet die Polizei für die rassistisch Diskriminierten selbst ein extrem hohes Sicherheitsrisiko, das oft mit massiver physischer Gewalt verbunden ist und immer wieder auch zum Tod führt.

Racial Profiling existiert laut offiziellen Angaben in Deutschland gar nicht, wird aber von unterschiedlichen Einrichtungen praktiziert. Es findet vor allem bei Kontrollen Anwendung, die nicht nur die Polizei, sondern etwa auch das Personal im ÖPNV durchführt: Der Verdacht, wer womöglich keine Fahrkarte hat, wer illegalisierte Drogen verkaufen möchte oder wer ohne Papiere auf dem Bau arbeitet, richtet sich gegen Personen, die wegen äußerlicher Merkmale als Nichtdeutsche oder als Angehörige bestimmter Gruppen gesehen werden. Auch ein*e Lehrer*in, der*die bei einem Streit auf dem Schulhof unter ihr unbekannten Schüler*innen als erstes die Jungen aus türkischen Familien als Verursacher des Streits adressiert, nimmt eine Profilbildung nach rassistischen Mustern vor.

Dabei geht es, zurück zur Polizei, gerade nicht um willkürliche Ansichten einzelner Beamt*innen, denen beispielsweise eine dunkle Hautfarbe nicht als Eigenschaft von Deutschen erscheint oder die, wenn sie Arabisch aus „Autos, die deutlich billiger sind, als sie aussehen“ (S. 9) hören, an „Clans“ denken und nicht an Freunde auf dem Weg zum Einkaufen. Bei den Merkmalen handelt es sich um gesellschaftlich vermittelte, historisch gewachsene Stereotypen, die quasi von allen geteilt werden. Kontrollen und Gewaltanwendung allein auf Grund des Aussehens, so führt in der Stuttgarter Diskussion Biplab Basu von der Berliner „Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt“ aus, sind keine Einzelfälle, die sich mal zeitweise häufen, sondern es handelt sich um ein Schema. Um Gewohnheiten, Routinen und Normen, die typisch für die jeweilige Institution sind. Polizei, Schule, Jobcenter und andere Einrichtungen praktizieren auf ihre je eigene Weise rassistische Routinen. Ihre Effekte verstärken sich, wenn die jeweiligen Angehörigen persönlich eine rassistische Haltung haben – und niemand dem etwas entgegensetzt.

Die Abwehrstrategie des Polizeipräsidenten

Gerade dieser Einsicht in die institutionelle und gesamtgesellschaftliche Verankerung von Rassismus verweigert sich der eingangs zitierte Baden-Württembergische Polizeipräsident. Auch wenn Berger die Verantwortung für die Vorgänge in der Stuttgarter Polizei übernimmt, wehrt er deren institutionelle Dimension ab. In dieser institutionellen Dimension aber ist er als hochrangiger Vertreter der Polizei durchaus verantwortlich dafür, was woanders in der Polizei passiert, wenn auch nicht im direkten dienstrechtlichen Sinne, den er allein in den Blick nimmt. Von der Institution Polizei versucht Berger abzulenken, indem er auf den Genozid in Rwanda anspielt, den niemand vernünftigerweise überhaupt in einem Satz mit Polizeigewalt nennen würde. Weiter versucht er den Spieß umzudrehen, indem er die Kritik am Rassismus wendet und in Spiel bringt, dass Polizeibeamte auch Opfer von Eingewanderten werden.

Der Polizeipräsident negiert systematisch den institutionellen Charakter rassistischer Polizeigewalt. Diesen zu benennen stellt keine Pauschalisierung dar und bedeute nicht, dass jede*r Polizist*in rassistisch handelt. „Generalverdacht“ ist ein anderes Schlagwort, das unterstellt, als Kritiker*in würde man eine Entindividualisierung der Angehörigen der Polizei vornehmen, obwohl man die institutionellen Abläufe problematisiert. Wie Berger versuchen viele, den Gegner*innen des Racial Profiling zu unterstellen, sie handelten selbst im Grunde rassistisch, da sie allen Angehörigen einer Gruppe, hier Angehörigen der Sicherheitsbehörden, dieselben Eigenschaften zuschreiben würden. Die Mitarbeitenden einer Institution sind aber keine „Gruppe“ in dem Sinne, wie Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft usw. unterschieden werden. Hier hinkt die deutsche Diskussion der internationalen um Jahrzehnte hinterher.

Die Polizei-Broschüre: Rassismus pur

In Reinform transportiert die Broschüre der Polizei Nordrhein-Westfalen Rassismus. Wie eingangs angedeutet, werden darin Angehörige so genannter „arabischer Clans“ entindividualisiert und durch – willkürlich zusammengestellte – Gruppenmerkmale charakterisiert, wie man es aus Büchern und Filmen namens „Expeditionen ins Tierreich“ kennt. Hier wie dort lässt sich nachlesen, wie Männchen und Weibchen, Jung- und Leittiere sich verhalten. „Männlichkeit als wichtigstes Element von Clanstrukturen verbietet das Zeigen von Schwäche nach außen. Entsprechend herablassend, dominant und aggressiv treten Clanmitglieder bei polizeilichen Maßnahmen auf“ (S. 9), aber: „aggressive Clanmitglieder (reagieren) ängstlich auf Hunde“ (S. 14). Welche Nahrung es braucht, erfährt man gleich auf dem Cover: Arabische Familienclans nehmen Shisha-Tabak zu sich. Ein großformatiges Foto zeigt, trotz des Massakers in Hanau, tatsächlich eine Polizeikontrolle in einem Shishacafé, wie sie etwa in Düsseldorf oder Berlin massenmedial in Szene gesetzt werden. Dass Rassisten wie der Mörder in Hanau sich auf Grund solcher Darstellungen als Verteidiger einer angeblich bedrohten Sicherheit der Deutschen phantasieren, sich Waffen beschaffen und schießen, scheint in der Essener und Mühlheimer Polizei noch nicht angekommen zu sein.

Entindividualisierung und Kollektivierung zum „kriminellen Clan“

Individuen, die kriminell handeln, kommen gar nicht vor, und ihre Organisierung in familiären Strukturen wird überhaupt nicht dargestellt. Stattdessen werden gleich im ersten Satz „kriminelle Handlungen von arabischen Familienclans“ (S. 3) als das Objekt von Polizeiarbeit gesetzt, und das Subjekt der Kriminalität „arabische Familienclans“ als Kollektiv bestimmt den gesamten Text. Der Titel der Broschüre „Arabische Familienclans – […] Ansätze zur Bekämpfung“ scheint ungewollt zu verraten, wer eigentlich bekämpft werden soll. Individuelle Verantwortung soll auch gar nicht erst betrachtet werden: „Im Nachfolgenden handelt es sich um eine notwendige Kollektivbetrachtung, die sich auf Mitglieder von Familienclans mit krimineller Neigung bezieht.“ Zwar heißt es zunächst „Natürlich sind keineswegs alle Mitglieder, die einem Clan zuzuordnen sind, kriminell“, doch diese Korrektur wird sofort zurückgenommen: „Auf eine stetige Abgrenzung zwischen Clanmitgliedern, die kriminell in Erscheinung getreten und solchen, die es nicht sind, muss an dieser Stelle verzichtet werden. Zum einen, weil grundlegende Denkmuster häufig auch bei Familienmitgliedern verankert sind, die nicht kriminell auffällig sind, und zum anderen, weil auch bei Kenntnis über Kriminalität einzelner Familienmitglieder der Rest schweigt.“ (Alle Zitate S. 4)

Es gebe „Clanmitglieder“, die noch nicht kriminell „in Erscheinung getreten“ seien, sie seien es aber eigentlich doch, suggeriert die Handreichung: Eine individuelle Betrachtung der adressierten Menschen sei nämlich gar nicht erforderlich, weil „grundlegende Denkmuster“ qua Gruppenzugehörigkeit (s.u.) auch bei den nicht durch Straftaten in Erscheinung getretenen Personen genauso bestehen würden. Die Relativierung „häufig“ hat keine Bedeutung, denn diejenigen ohne dieselben „grundlegenden Denkmuster“ zählen laut Polizei nicht, weil sie zu Verbrechen schweigen würden. Das konstatierte Schweigen wird dabei en passant als Mittäterschaft angeführt, eine starke Vereinfachung komplexer juristischer Sachverhalte. Insgesamt wird eine bemerkenswerte Kriminalisierung von (zugeschriebenen) Einstellungen und Haltungen vorgenommen, die eine bedenkliche Grenzverschiebung darstellt: Strafbar sind Handlungen.

Ethnisierung sozialer Phänomene

In den Ausführungen zur „Lebenswelt arabischer Familienclans“ geht es um die Kultur der „arabischen Clans“ als Hintergrund und Ursache ihres Verhaltens. Die ‚Informationen‘ scheinen zusammengesammelt zu sein aus dem Videoclip eines Gangsta-Rappers, dem Katalog eines Völkerkundemuseums der 1930er Jahre, einer Sensationsgeschichte aus der Boulevardpresse, dem Drehbuch einer Neukölln-Story und dem Orientzyklus von Karl May. Es beginnt mit einer kruden Zusammenstellung von ‚Fakten‘ über den Islam (S. 7), darauf folgt eine Sammlung von medial verbreiteten Schlagworten wie „Paralleljustiz“ und „Ehrverständnis“ zur Beschreibung der Eigenart der Kultur der „stammesgeprägten Familien“ (S. 8), an die eine „Analyse“ der „Merkmale kurdisch stämmiger Clans“ (sic, S. 9) anschließt, weil einige der „arabischen Clans“ je nach (Selbst-)Definition auch kurdisch seien. Die Merkmalsliste beginnt mit der Bestimmung als „patriarchalisch und darwinistisch“, und spätestens wird aus dem Text ein verbaler Schlagstockeinsatz aus hässlichsten Klischees.

Die angedeutete Animalisierung ist eine klassische Grundfigur des Rassismus und wird in den Kultur-Rassismus übernommen. Die Hackordnung in Tierpopulationen wird hier „Konkurrenzsituation innerhalb der Clans“ genannt, weswegen die „Clanmitglieder“ Messer auf Hochzeiten mitnehmen würden, um sich einen Sitzplatz zu erobern und so den eigenen Status zu wahren (S. 15). Die Broschüre reduziert die Angehörigen der „Familienclans“ laufend auf ein vernunftloses Verhalten gemäß dem Reiz-Reaktions-Mechanismus der sprichwörtlichen Pawlowschen Hunde. Dies erfüllt zwei Funktionen: Sie sollen einerseits als gefährliche Kreaturen erscheinen, die andererseits aber durch den überlegenen Geist und die Rute polizeilicher und gesellschaftlich koordinierter Maßnahmen zu zähmen seien.

Das Ziel der Polizeibroschüre: Gesamtgesellschaftlicher Zugriff auf „Familiengefüge“

Was „schädlicher“ für „Familiengefüge“ sei als vorläufige Festnahmen und Gerichtsprozesse (S. 4), wird auf den folgenden Seiten ausgeführt: Eine strukturierte Auflistung unterschiedlicher Institutionen wie Wissenschaft, Finanzamt, Jobcenter, Gewerbeaufsicht, Feuerwehr, Jugendamt und Schulamt, die mit harter Hand „Kinder unter 14 Jahren“, „Jugendliche“, „Erwachsene“ und „Schlichter“ (beschrieben als Autoritäten in den Communitys) bearbeiten sollen. Der Zugriff auf die Feindgruppe ist quasi allumfassend, und die Erinnerung an die Kriminalisierung von Sinti*Sintizze, Roma*Romnja, Jenische und andere als „Zigeuner“ Verfolgte im 19. und 20. Jahrhundert lässt nicht sich nicht mehr zurückweisen.

Der Rassismus der Broschüre in Form der Kulturalisierung und Ethnisierung (Bezugnahme auf eine bestimmte Abstammungsgruppe) ist offensichtlich. Individuen und Individualität kommen gar nicht vor. Sozialwissenschaftliche Ansätze, die dazu beitragen könnten, das Entstehen ethnisierter organisierter Kriminalität zu erklären, werden explizit zurückgewiesen (S. 5). Die Handreichung konstruiert kulturell definierte Kollektive mit statischen und wesenhaften Eigenschaften, die wie bei einer Tierart das Verhalten der einzelnen als Exemplar einer Gattung bestimmen. „Pauschalisierung“ wäre ein verharmlosender Begriff. Die Broschüre ist selbst ein Teil des institutionellen Rassismus der Polizei, der über einfaches Racial Profiling hinausgeht, da hier rassistische ‚theoretische‘ Grundlegungen der Polizeiarbeit vorgenommen werden. Dieser Verantwortung für eine Essener Polizeibroschüre kann sich auch in Stuttgart und anderswo kein*e Repräsentant*in der Polizei entziehen.

Die Broschüre ist ein Skandal – der ausbleibt.

 

Weitere Infos zum Thema

Mehr zu Racial Profiling bei der Bundeszentrale für politische Bildung

Welche Rolle spielt Racial Profiling in der Jugendarbeit? Ein  Interview der ju:an-Praxisstelle antisemitismus- und rassismuskritische Jugendarbeit mit zwei Streetworker*innen:

Vertiefende Informationen zum Umgang mit Racial Profiling finden sich im Protokoll einer Veranstaltung der ju:an-Praxisstelle in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit: PDF

Allgemeine Hintergrundinformationen und praktische Hilfen zu Rassismus und Antisemitismus in der Jugendarbeit in der aktuellen Handreichung der ju:an-Praxisstelle, die hier heruntergeladen und bestellt werden kann:

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