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Islamistischer Terror Messerattacke in Dresden aus Homofeindlichkeit?

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Blumen und Kerzen in der Nähe des Tatorts in Dresden. (Quelle: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert)

Am Abend des 4. Oktober war das Paar in der Dresdener Altstadt unterwegs. Die beiden Männer, Thomas (55) und Oliver (53) aus Nordrhein-Westfalen, wurden offenbar vom 20-jährigen Abdullah Al H.H. mit zwei Küchenmessern angegriffen. Der Täter konnte zunächst unerkannt fliehen. Thomas starb im Krankenhaus, sein Partner Oliver überlebte schwerverletzt. Zwei Wochen später wurde der Täter gefasst. Ihm werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der 20-jährige Mann aus Syrien lebt seit 2015 in Deutschland. 2016 stand er zum ersten Mal wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung vor Gericht. 2018 wurde er wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte in sozialen Netzwerken Gleichgesinnte für einen „heiligen Krieg“ gesucht und einen Anschlag in Dresden geplant. Der Mann stellte sich als Anhänger des sogenannten „Islamischen Staates“ dar. Erst am 29. September 2020, also nur wenige Tage vor der Tat, wurde er aus der Haft entlassen. Er war als „Gefährder“ eingestuft und wurde offenbar sogar am Tag der Tat observiert. Allerdings nicht mehr zum Tatzeitpunkt.

Die Opfer, Thomas und Oliver, tauchten in Mitteilungen von Behörden und damit auch in den Medien zunächst nur als „zwei Männer“ oder „Touristen“ auf. Tatsächlich waren die beiden aber ein Paar, das in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebte. Laut Informationen des Spiegel ziehen sächsische Sicherheitsbehörden das Motiv Homofeindlichkeit in Betracht. Offizielle Angaben gibt es aber weiterhin nicht.

Bei einer Pressekonferenz ließ der Dresdener Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt wissen, dass er sich „nicht zur sexuellen Orientierung von Tatopfern“ äußere. Merkwürdig eigentlich, wären die Opfer Mann und Frau und ein Paar gewesen, wäre das selbstverständlicher Teil der Informationen, die während einer Pressekonferenz erwähnt werden würden.

„Die Linke.queer“, die Arbeitsgemeinschaft queerer Menschen in der Linkspartei, nennt die Äußerungen des Staatsanwalts „despektierlich gegenüber den Opfern, (…) weil damit der Eindruck erweckt wird, homosexuelle Beziehungen seien anrüchig“.

Mittlerweile hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Zum Fall hat sie sich bisher noch nicht geäußert. Reinhard Nauman, der Bezirksbürgermeister in Charlottenburg-Wilmersdorf und früherer Berliner Landesvorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft Schwule und Lesben in der SPD“ fragt ebenfalls, warum das mögliche Motiv nicht endlich öffentlich gemacht wurde: „Warum benennen der Ministerpräsident und Innenminister, Polizei und Staatsanwaltschaft in Sachsen nicht klar und deutlich gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit den offenbar homophoben Hintergrund dieses Verbrechens?!“

Auch aus der FDP gibt es Kritik an den Behörden, aber auch an der Politik. Der Landesvorsitzende der Partei in Sachsen schreibt auf Facebook: „Ein Mensch wurde getötet, weil er in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebte. Vor diesem Hintergrund wäre eine klare Verurteilung dieser extremistischen Straftat, ein klares Bekenntnis zu den Werten unserer freiheitlichen Gesellschaft, auch seitens der Bundesregierung, dringend geboten.“

Es ist nicht das erste Mal, dass homofeindliche Motive bei Terrorattacken nicht klar benannt werden. Als im queeren Club „Pulse“ in Orlando, USA, am 12. Juni 2016 49 Menschen von einem homofeindlichen Attentäter ermordet wurden hieß es einer Pressemitteilung des Berliner Innensenators, dass „Menschen in einem Nachtclub in Florida ermordet“ wurden. Angela Merkel sprach von „Leuten“, die durch Hass ihr Leben verloren hätten, aber dass „wir“ unser „offenes und tolerantes Leben“ fortsetzen würden. Wenn von Behörden und Medien ignoriert wird, dass das „Pulse“ kein „Nachtclub“, sondern ein queerer Club war, dass es sich bei den Opfern nicht nur um „Leute“, sondern um queere Leute gehandelt hat, die aus homofeindlichem Hass ermordet wurden, dann wird den Ermordeten ein Teil ihrer Identität genommen. Das gleiche gilt für die Opfer von Dresden. Wenn Thomas von einem homofeindlichen Täter ermordet und sein Lebenspartner Oliver schwer verletzt wurde, dann muss das Motiv klar benannt werden, alles andere wäre respektlos gegenüber den Opfern.

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