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Polizeiproblem Tod in Gewahrsam

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Eine Demonstration im Januar 2021 in Köln, um dem 2005 in Polizeigewahrsam verstorbenen Sierra-Leoner Oury Jalloh zu gedenken.
Eine Demonstration im Januar 2021 in Köln, um dem 2005 in Polizeigewahrsam verstorbenen Sierra-Leoner Oury Jalloh zu gedenken. (Quelle: picture alliance/NurPhoto/Ying Tang)

Qosay Sadam Khalaf soll das Bewusstsein in einer Gewahrsamzelle im Polizeirevier Delmenhorst nahe Bremen verloren haben, als er auf eine richterlich angeordnete Blutentnahme warten muss. Zuvor wird der junge Mann yezidischer Herkunft im Wollepark von zwei Zivilpolizist:innen kontrolliert. Ein angebliches Betäubungsmitteldelikt, das zu einem Handgemenge und Pfeffersprayeinsatz führt. Mehrere Beamt:innen müssen Khalaf „fixieren“, wird es später in einem Polizeibericht heißen. Von den hinzugerufenen Rettungssantitäter:innen wird Khalaf nicht behandelt. Laut einem Zeugen sagt Khalaf, ihm sei übel und er bekomme keine Luft. Er fragt mehrmals nach Wasser. Ob ihm ärztliche Hilfe verweigert wurde, bleibt bis heute unklar: Dem Zeugen zufolge sagt ein Sanitäter, Khalaf würde schauspielern – ein Vorwurf, den der Rettungsdienst dementiert. Kurze Zeit später ist er in einem „kritischen Zustand“ in Gewahrsam, wie die Polizei berichtet. Khalaf verstirbt im Krankenhaus am nächsten Tag, dem 6. März 2021. Er wird 19 Jahre alt. Die Polizei spricht von einem „tragischen Unglücksfall“. Die Familie Khalaf will Antworten.

Das Schicksal von Khalaf ist kein Einzelfall: Inzwischen zählt die Recherchegruppe „Death in Custody“ (zu Deutsch: Tod in Gewahrsam) mindestens 183 Todesfälle von schwarzen Menschen, People of Colour und von Rassismus betroffenen Personen in Gewahrsam und durch Polizeigewalt seit 1990. Im März 2021 veröffentlichte die Gruppe ihre Rechercheergebnisse in einer Online-Chronik. Dazu gehören bekannte Fällen von rassistischer Polizeigewalt, wie zum Beispiel der Tod von Oury Jalloh: 2005 verbrannte der Sierra-Leoner in einer Dessauer Polizeizelle. Die offizielle Todesursache: Selbstmord. Eine dubiose These, der inzwischen mehrfach widerlegt wurde. Initiative und Beobachter:innen werfen der Polizei Vertuschung vor, der Fall ist mittlerweile zum Paradebeispiel für rassistische Polizeigewalt in Deutschland worden (vgl. Belltower.News).

Doch viele Todesopfer bleiben namenlos, ihre Schicksale sind unbekannt. Dass sie jetzt als Betroffene rassistischer Polizeigewalt anerkannt werden, ist der mühseligen und akribischen Arbeit der Recherche-AG in der Kampagne „Death in Custody“ zu verdanken – eine Gruppe von sechs Personen aus den Kampagnen „Justizwatch“ und „KOP – Kampagne für Opfer rassistische Polizeigewalt“ sowie Einzelpersonen. Im September 2019 wurde die Gruppe gegründet, initiiert von einem Bündnis aus vielen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen wie die KOP, die „Initiative Schwarze Menschen in Deutschland“ und „Each One Teach One“.

Eine Detektivarbeit: Das Rechercheteam stößt parlamentarische Anfragen mit der Linkspartei und den Grünen in verschiedenen Landtagen an, stöbert Dokumentationen von Gruppen wie die „Antirassistische Initiative Berlin“ durch oder wertet die jährlich veröffentlichte Liste polizeilicher Todesschüsse der Zeitschrift CILIP aus. „Dazu gehört auch eine aufmerksame Zeitungslektüre und relativ grobe zusätzliche Online-Recherchen“, erklärt Katharina Schoenes von „Death in Custody“ im Gespräch mit Belltower.News.

Denn offizielle Zahlen gibt es nicht. Auch wenn Daten überhaupt erhoben werden, ist es häufig unklar, ob Rassismus eine Rolle gespielt haben könnte. „Weil eben nur zum Teil erfasst wird, welche Staatsbürgerschaft das Opfer hatte und zum Beispiel gar nicht, ob sie schwarz oder People of Colour waren“, so Schoenes. Im Juli 2020 recherchierte die taz die 24 dokumentieren Fälle seit 2016 nach und ergänzte die Chronik mit neuen Namen und Hintergrundinformationen (vgl. taz). Die Gruppe hat noch vor, Zeitungsarchive zu durchforsten, wenn es die Zeit erlaubt. Die Recherchen dauern noch an, die Zahl von 183 Todesfälle sei daher auf keinen Fall zu überwerten, betont Schoenes. „Wir gehen davon aus, dass es sehr sehr viele Fälle gibt, die wir noch nicht finden konnten. Es gibt vermutlich eine sehr hohe Dunkelziffer“. Die Recherchen seien vielmehr ein erster Versuch, solche Informationen überhaupt bereitstellen. „Es ersetzt noch keine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung“, so Schoenes weiter.

Dabei deckt die Recherchegruppe unterschiedliche Formen von Gewalt auf: Neben klaren Fällen von brutaler Gewalt, wo Menschen misshandelt, erschossen, mit Brechmittel gefoltert werden oder wie Oury Jalloh in ihren Zellen verbrennen, gibt es auch Todesumstände, wo strukturellen Formen von Gewalt eine Rolle spielen. Menschen werden durch Haftbedingungen systematisch zermürbt, bitten vergeblich um psychologische Hilfe oder werden trotz Schmerzen medizinisch nicht behandelt – und sterben als Folge. Hinzu kommt, dass Menschen in psychischen Krisensituationen ein besonders hohes Risiko haben, von der Polizei erschossen zu werden: Die Polizei rückt an, setzt sie unter Druck, wendet Gewalt an, die Situation eskaliert und ein Mensch stirbt.

Die klassische Selbstmordthese, die 79 der dokumentierten Fälle betrifft, lehnt „Death in Custody“ ab: „Für uns gibt es keinen Suizid in Knästen oder Gewahrsam. Es gibt in totalen Institutionen keine freie Entscheidung, das eigene Leben zu beenden.“ Bei vielen Todesfällen in Haft tragen die Behörden dafür die Verantwortung, so Schoenes. Daher setzt sich Biplab Basu, der die Kampagne „Death in Custody“ mitbegründet hat und bei der Beratungsstelle „Reach Out“ Betroffene von rassistischer Polizeigewalt betreut, für mehr Transparenz ein: „Seit den 1990ern fordere ich, dass jede Polizeidienststelle vom Flur bis zur Gefangenenzelle und jeder Polizeitransporter videoüberwacht werden muss“, sagte Basu der taz im März 2021.

Dass die Situation in Deutschland mit dem strukturellen Rassismus der US-amerikanischen Polizei schlicht nicht zu vergleichen sei, ist in den Medien und von Politiker:innen hierzulande oft zu hören. Doch seit dem Mord des afroamerikanischen George Floyd durch einen Polizisten am 25. Mai 2020, der weltweite Proteste unter dem Banner „Black Lives Matter“ auslöste, sind in Deutschland mindestens zehn schwarze Menschen oder People of Colour in Gewahrsam gestorben. „Es ist immer wichtig, dass man regionale oder nationale Kontexte im Kopf hat. Niemand fordert, man soll alle Analysen aus den USA jetzt eins zu eins auf beispielsweise Deutschland übertragen“, sagt Schoenes. „Aber wir finden es problematisch, dass mit dieser Behauptung, alles sei in den USA viel schlimmer, von den Problemen in Deutschland abgelenkt wird“. In Deutschland bleibt es bekanntlich bei den berühmten „Einzelfällen“. Ein strukturelles Problem wollen Behörden und der Innenminister Horst Seehofer (CSU) nicht sehen, eine unabhängige Studie zu Rassismus bei der Polizei wird verhindert.

Im Fall des verstorbenen Qosay Sadam Khalaf gab es zunächst keine Ermittlungen gegen die eingesetzten Polizist:innen, nur ein Todesursachen-Feststellungsverfahren wurde eingeleitet. Die Anwält:innern der Familie musste erst Strafantrag stellen: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung. In einer ersten Stellungnahme schloss die Staatsanwaltschaft äußere Gewalt als Todesursache aus.

Doch die Vorwürfe der Familie und ihrer Anwält:innen wiegen schwer: Laut einem von der Familie in Auftrag gegebenen Obduktionsgutachten starb Khalaf an einem sauerstoffmangelbedingten Herz-Kreislauf-Versagen. An seinem Körper waren zahlreiche Hinweise auf Gewalteinwirkungen: Abschürfungen, blutige Wunden, dunkle Flecken und ein aufgeblähter Bauch. Die Bremer Anwältin Lea Voigt, die die Familie vertritt, geht davon aus, dass Zwangsmittel eingesetzt wurden. Die Ergebnisse einer toxikologischen Untersuchung stehen noch aus: Sie soll klären, ob eine Vergiftung vorliegen könnte. Außer Cannabis konnte bislang keine Drogen in Khalafs Blut nachgewiesen werden (vgl. taz).

Khalaf floh 2014 aus Südkurdistan nach Europa, um dem Völkermord des Islamischen Staates an den Yezid:innen zu entgehen. Seine Familie hatte nur genug Geld, um ein Kind in Sicherheit zu bringen – den damals 14-jährigen Khalaf. Erst über zwei Jahre später konnten seine Eltern nach Deutschland fliehen. Doch Delmenhorst gewährte Khalaf keine Sicherheit. Wegen einer Polizeikontrolle ist er tot.

Khalafs Fall schlägt nun hohe mediale Wellen. Viele Betroffene rassistischer Polizeigewalt sterben aber weiterhin größtenteils anonym und tauchen in keiner Statistik auf. Und die Täter bleiben so gut wie immer straffrei.

Die Recherchegruppe „Death in Custody“ führt ihre Recherche weiter und aktualisiert ihre Chronik fortlaufend. Hinweise auf Todesfälle und Hintergrundinformationen nimmt die Gruppe gerne entgegen und berücksichtigt sie bei regelmäßigen Aktualisierungen ihrer Dokumentation: death-in-custody@riseup.net


Schwerpunkt Juni 2021: Rassismus

Im Juni 2021 beschäfigt sich Belltower.News vertieft mit dem Thema Rassismus. Im Schwerpunkt sind erschienen:

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