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Koalitionsvertrag Was steht drin zu Rechtsextremismus, Antisemitismus und Demokratie?

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Am 24.11.2021 stellten Christian Lindner (FDP), Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Grüne), Robert Habeck (Grüne), Norbert Walter-Borjans (SPD) und Saskia Esken (SPD) den Koalitionsvertrags vor. (Quelle: picture alliance / photothek | Xander Heinl)

Rechtsextremismus

„Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie.“ So beginnt das Kapitel zum Thema „Kampf gegen Extremismus“. Neu ist, dass zu verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen neben Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus auch Verschwörungsideologien gezählt werden. Verschwörungserzählungen zählen in dieser Ampelkoalition nun endlich als verfassungsfeindlich und werden damit als das dargestellt, was sie sind: demokratiegefährdend und gefährlich.

Außerdem soll die Erfassung politisch motivierter Kriminalität in Hinblick auf frauen- und queerfeindliche Hasskriminalität verbessert werden. Der Koalitionsvertrag verspricht zudem, bewährte Präventions- und Deradikalisierungsprogramme auf eine „verlässliche finanzielle Grundlage“ zu stellen. Auch die Auskunftssperre im Melderegister für gefährdete Personen soll besser möglich werden.

Die neue Bundesregierung will die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes „energisch“ voranbringen und plant ein Archiv zu Rechtsterrorismus in den betroffenen Bundesländern auf den Weg zu bringen. Noch immer sind viele NSU-Akten noch nicht freigegeben und stehen teilweise für 30 Jahre unter Verschluss. Es soll mehr Terroraufarbeitung geben: „Wir unterstützen die Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für die Opfer des NSU.“

Laut Koalitionsvertrag soll der 11. März nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt werden. Am 11. März 2004 fielen 191 Menschen einem Terroranschlag in Madrid zum Opfer, 1800 wurden verletzt. Seitdem ist der 11. März der europäische Gedenktag für die Opfer des Terrorismus weltweit.

Hilfreich dazu auch: Die neue Bundesregierung strebt die seit vielen Jahren geforderte „Gesamtstrategie auf nationaler und europäischer Ebene aus Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr“ an (Zeile 3582) – als Weiterentwicklung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.

Antisemitismus

Im Kapitel „Vielfalt“ des Koalitionsvertrages geht es unter anderem um „Jüdisches Leben“ und damit auch um den Kampf gegen Antisemitismus. Dabei bezieht dich der Vertrag explizit auf die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remebrance Alliance (IHRA), die bereits von der bisherigen Regierung übernommen worden war: „Wir stärken Initiativen, die jüdisches Leben in seiner Vielfalt fördern, und bekämpfen alle Formen des Antisemitismus, wie es der Bundestag unter Bezug auf die Definition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA) beschlossen hat.“ Die Definition schließt auch „israelbezogenen Antisemitismus“ mit ein, also Kritik an Israel, die den jüdischen Staat dämonisiert, delegitimiert oder Doppelstandards anlegt. Dazu gehört zum Beispiel auch die BDS-Bewegung, die Israel international isolieren will und dem Staat das Existenzrecht abspricht. Übergriffe und israelfeindliche Demonstrationen und vor allem ihre Auswirkungen auf Juden und Jüdinnen in Deutschland zeigen immer wieder die Gefahr, die von dieser Form des Judenhasses ausgeht. Gestärkt werden sollen offenbar auch Projekte wie RIAS, die bundesweit und auf Länderebene antisemitische Vorfälle dokumentieren und das Amt des Antisemitismusbeauftragten: Wir setzen uns für Prävention, sensibilisierende Aus- und Fortbildungen sowie eine entschlossenere Verfolgung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle ein. Den Antisemitismus-Beauftragten werden wir strukturell stärken.“

Erinnerungskultur

Erinnerungskultur will die neue Koalition stärken: „Wir begreifen Erinnerungskultur als Einsatz für die Demokratie und Weg in eine gemeinsame Zukunft. Wir schützen unsere Gedenkstätten. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes werden wir unter Einbezug des Deutschen Bundestages, der SED-Opferbeauftragten und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas sowie im Zusammenwirken mit den in diesen Bereichen Aktiven aktualisieren und die Gedenkstättenarbeit auskömmlich finanzieren. Lokale Initiativen wollen wir fördern und Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen digital zugänglich machen. Wir treiben die Geschichtsvermittlung der und in die Einwanderungsgesellschaft voran. Das Förderprogramm ‚Jugend erinnert‘ wird verstetigt und modernisiert. Wir fördern Forschung in Gedenkstätten.“

Aber Erinnerungskultur im Sinne von Aufarbeitung und Wiedergutmachung findet auch anderer Stelle einen Platz im Vertrag der neuen Regierungsparteien: „Deutschland stellt sich seiner historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust. Wir werden die laufenden Entschädigungsleistungen wie auch die finanzielle Unterstützung für die Pflege der heute hoch betagten Holocaust-Überlebenden konsequent sicherstellen, um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen.“ Weiter heißt es „Gleichzeitig sollen die Zukunftsaufgaben der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts besondere Sichtbarkeit erlangen. Hierzu gehören  insbesondere der Aufbau einer zentralen digitalen Themenplattform zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht und  die Verstärkung und  dauerhafte Förderung von Holocaust Education.“

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpfen

Hier gibt es im Koalitionsvertrag einige starke Formulierungen. Etwa: „Unsere Maxime ist eine freie Gesellschaft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklicht ist sowie unterschiedliche Lebensentwürfe und Biografien ihren Platz haben. Uns verbindet das Verständnis von Deutschland als vielfältige Einwanderungsgesellschaft. Um der gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung zu tragen, ermöglichen wir gleichberechtigte Teilhabe und 102 modernisieren die Rechtsnormen – vom Familienrecht bis hin zum Staatsbürgerschaftsrecht. Jeglicher Diskriminierung wirken wir entgegen.“ Na dann!

Rassismus

Bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind wichtige Schwerpunkte vorallem die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, insbesondere gegen Schwarze Menschen, Muslimfeindlichkeit, Frauenhass und Queerfeindlichkeit sowie Angriffe gegen Geflüchtete und Engagierte. Der Begriff „Rasse“ soll im Grundgesetz ersetzt werden. Die neue Koalition möchte eine:n Anti-Rassismus-Beauftrage:n und eine:n Beauftrage:n für Antiziganismus einsetzen und außerdem eine unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle schaffen. Der zunehmenden Bedrohung von Muslim:innen und ihrer Einrichtung will die neue Koalition „durch umfassenden Schutz, Prävention und bessere Unterstützung der Betroffenen” entgegenwirken. Die Zusammenarbeit mit  Religionsgemeinschaften und Orten der Begegnung soll gefördert werden.

Antiziganismus

Umfragen wie die Mitte-Studie oder die Leipziger Autoritarismus-Studie zeigen immer wieder, dass Antiziganismus ein riesiges Problem in Deutschland darstellt. Endlich soll jetzt mehr dagegen getan werden: „Empfehlungen der Expertenkommission Antiziganismus greifen wir auf und setzen eine Antiziganismus-Beauftragte bzw. einen Antiziganismus-Beauftragten ein.“

Rassismus und Polizei und Behörden

Auch das „Polizeiproblem“ will die neue Koalition angehen. Man wolle der „Entstehung und der Verfestigung von Vorurteilen, Diskriminierungen und radikalen Einstellungen“ durch eine „transparente Fehlerkultur“ und Aus- und Weiterbildungen vorbeugen. Zudem sollen Verfassungsfeinde schneller als bisher aus Positionen im Öffentlichen Dienst entfernt werden können. Gut auch: Der Einsatz von V-Personen und Informant:innen der Sicherheitsbehörden werden gesetzlich neu geregelt und parlamentarisch überprüfbar gemacht – auch das eine bittere Lehre aus der NSU-Aufarbeitung (Zeile 3683).

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Hier sollen unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überarbeitet werden, um zumindest für den öffentlichen Nah- und Bahnverkehr und  für Behördengänge in Bundesbehörden echte Barrierefreiheit zu erreichen, aber auch an den Bereichen Wohnen, Gesundheit und im digitalen Bereich sollen Bemühungen um Barrierefreiheit mehr gefördert werden.

LGBTIQ-Rechte

„Queeres Leben“ heißt dieser Bereich im Koalitionsvertrag vielversprechend, und tatsächlich sollen es auch hier diverse Fortschritte geben, was Gleichwertigkeit angeht. So soll etwa das Familienrecht modernisiert werden, sodass etwa gleichgeschlechtliche, verheiratete Partner:innen rechtlich beide automatisch Mütter bzw. Väter des gemeinsamen Kindes sind. Auch außerhalb der Ehe sollen Elternschaftsanerkennungen unabhängig vom Geschlecht der beteiligten Personen werden. Künstliche Befruchtung wird auch für nicht-heterosexuelle Paare förderfähig.

Ein ressortübergreifender „Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken. Er soll Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit beinhalten, Angebote für ältere LSBTI fördern und Diversity Management in der Arbeitswelt fördern. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab.

Auch im Strafrecht gibt es Änderungen: Geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe sollen strafverschärfend wirken, Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen sollen in Polizeistatistiken separat erfasst werden – um das Ausmaß der Gewalt besser einschätzen zu können.

Eine wichtige Verbesserung auch: Das Transsexuellengesetz wird abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt. Hier geht es unter anderem darum, eine Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt durch Selbstauskunft möglich zu machen, ein erweitertes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Auch eine wichtige Erleichterung für Betroffene: Krankenkassen sollen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig übernehmen. Ein vollständiges Verbot von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen wird geprüft.

Das völlig aus der Zeit gefallene Blutspendeverbot für homosexuelle Männer und Trans-Personen wird abgeschafft.

Außenpolitisch will sich die Koalition dafür einsetzen, dass Regenbogenfamilien und in der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen anerkannt werden. Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, sollen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen. Nicht zuletzt sollen die Asylverfahren für queere Verfolgte überprüft und verbessert werden, sodass etwa ihre queere Identität bei der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit im Herkunftsland berücksichtigt werden muss und ihre Unterbringung in Deutschland sicherer gestaltet wird.

Digitales

Die „Digitalisierung“ ist ein beliebtes Schlagwort im gesamten Koalitionsvertrag. Alles soll digitalisiert werden, allem voran der Staat und seine Prozesse. Aber was ist mit Demokratiegefährdungen, die damit einhergehen? Der Koalitionsvertrag bleibt hier oft sehr, sehr vage. So wird etwa postuliert: „Wir stärken die Digitalkompetenz, Grundrechte, Selbstbestimmung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Viel weiter unten heißte es, auch sehr schlicht: „Wir bekämpfen Hassrede und Desinformation.“ Wie das geschehen kann? Da hilft vielleicht Zeile 487: „Wir werden die Einrichtung einer Bundeszentrale für digitale Bildung prüfen.“ Zeit wäre es.

Im Bereich „Digitale Bürgerrechte“ findet sich nichts zum Thema Hate Speech. Dafür wird im Absatz „Digitale Gesellschaft“ das „digitale Ehrenamt” betont, das gestärkt werden solle – aber es wird nicht konkretisiert, was das sei. Dafür ist später von einem „Gesetz gegen digitale Gewalt“ die Rede, das u.a. zu einer Verbesserung der Auskunftseinholung gegenüber Plattformen dienen soll. Das könnte eine Verbesserung für Opfer darstellen. Zumal auch ein besseres Beratungsangebot in Aussicht gestellt wird – ebenso wie richterlich angeordnete Account-Sperren für Straftäter:innen.

Im Bildungskapitel ist immerhin davon die Rede, dass zu einer zu startenden „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ als Schwerpunkt auch „Digitale Bildung“ gehöre. Das ist kein Schulfach Informationskompetenz, aber besser als nichts.

Dazu sollen den „Herausforderungen der digitalen Transformation der Medienlandschaft” mit „fairer Regulierung der Plattformen“ begegnet werden, „um kommunikative Chancengleichheit sicherzustellen“.

In Bezug auf den europäischen, zu verabschiedenden „Digital Services Act (DSA)“, der die Social Media Plattformen regulieren soll, heißt es: „Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie klare Regelungen gegen Desinformationen ein.“ Das wäre jedenfalls wünschenswert. Auch die Machbarkeit einer „technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten Medienplattform“ soll geprüft werden – ein öffentlich-rechtliches Soziales Netzwerk?

Dazu passt, dass im außenpolitischen Kapitel vermerkt ist, dass der „Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter” und die „digitalen Menschenrechte“ ein außenpolitischer Schwerpunkt werden sollen

Zivilgesellschaft

Bisher arbeiten Menschen in Projekten, die sich für Demokratie und die Zivilgesellschaft einsetzen und gegen Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit arbeiten und die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, unter prekären Umständen. Denn sie haben fast immer nur befristete Verträge und ihre Projekte existieren immer nur für kurze Zeit. Das wird sich mit dem neuen Koalitionsvertrag hoffentlich verändern, denn endlich soll es ein Demokratiefördergesetz geben, das die Finanzierung von solchen Projekten dauerhaft absichert: „Zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen. Damit stärken wir die zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen und werden sie vor Angriffen schützen.“

Die neue Koalition will auch „Demokratie leben“ weiterführen, ein Programm, mit dem seit 2014 Projekte gefördert werden, sich eben für Demokratie einsetzen. Bisher war diese Förderung aber oft nur für kurze Zeit möglich. Das soll sich jetzt verändern:  „Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wollen wir die bestehenden Strukturen stärken und weiterentwickeln, vermehrt mehrjährige Zuwendungen ermöglichen und die Fördermodalitäten vereinfachen. Die Finanzierung sichern wir dauerhaft ab.“

Ebenfalls ein wichtiger Schritt: Das Gemeinnützigkeitsrecht, dass vielen Initiativen erst das Arbeiten ermöglicht, soll modernisiert werden, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke. Dazu wird hoffentlich auch die Demokratiearbeit gehören, die bisher nicht explizit als gemeinnützig gilt, obwohl sie es ist.

Auch außenpolitisch werden Vertreter:innen der Zivilgesllschaft wie Journalist:innen, Aktivist:innen, Wissenschaftler:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen im Koalitionsvertrag explizit gewertschätzt und betont, dass für sie bei grenzüberschreitender Verfolgung besonderen Schutz möglich sein muss.

Gleichberechtigung

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden.“ So steht es im neuen Koalitionsvertrag und geschehen soll dies u.a. über eine „ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes“ (Zeile 3830 ff.) Dazu gehören ein Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen, die Schließung des „Gender Pay Gap“ bis zur „Entgeltgleichheit“, intersektionale Gleichstellungspolitik in Deutschland und in der EU, die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und eine  gleichstellungsorientierte Jungen- und Männerpolitik.

Im Bereich der reproduktiven Selbstbestimmung werden Dinge geregelt, die längst selbstverständlich sein sollten: Schwangerschaftsabbrüche als Teil er ärztlichen Aus- und Weiterbildung, kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche, Maßnahmen gegen „Gehsteigbelästigungen“ von Abtreibungsgeger:innen, straffreie Informationsmöglichkeiten für Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche, also die Streichung des § 219a 3886 StGB.

Kinderrechte

Auch die Rechte von Kindern werden es nun endlich ins Grundgesetz schaffen – orientiert an der UN-Kinderrechtskonvention. Vor allem Bildungschancen von der frühen Kindheit an und Wege aus der Armut durch eine Kindergrundsicherung sollen damit für alle Kinder verbessert werden. Ein elternunabhängiges Bafög soll die Studienmöglichkeiten verbessern.

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