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Jahresrückblick 2020 Mecklenburg-Vorpommern

Das Schweriner Schloss: jahrhundertelang residierte hier Herzöge und Großherzöge, heute sitzt die AfD hier im Landtag mit einem Fünftel der Stimmen.
Das Schweriner Schloss: jahrhundertelang residierte hier Herzöge und Großherzöge, heute sitzt die AfD hier im Landtag mit einem Fünftel der Stimmen. (Quelle: Doris Meta F/Flickr)

Das Jahr endete mit einem politischen Paukenschlag aus Schwerin. CDU-Innenminister Lorenz Caffier, Deutschlands dienstältester Politiker in diesem Amt, ist zurückgetreten. Infolge von Medienberichten musste er den Kauf einer Pistole einräumen, die er beim Schießplatzbetreiber Frank T. erworben hatte, über den nun bekannt wurde, Mitglied des rechtsextremistischen „Nordkreuz“-Netzwerks gewesen zu sein. Dabei ging es auch um die Frage, zu welchem Zeitpunkt den Sicherheitsbehörden in MV Verdachtsmomente hinsichtlich „rechtsextremistischer Bestrebungen“ T.‘s vorlagen und ob Caffier zum Zeitpunkt des Waffenkaufs darüber hätte informiert sein müssen.

Die Aufklärung des „Nordkreuz“-Komplexes als Herausforderung für Innenpolitik und Sicherheitsbehörden

Die Fragen zur Rolle von Frank T. und seinem Schießplatz „Baltic Shooters“ im „Nordkreuz“-Netzwerk reihen sich ein in die seit 2017 andauernden Ermittlungen um sogenannte „Todeslisten“, rechtsextreme Chats und Umsturzpläne für den „Tag X“, die schon im vorangegangenen Jahresrückblick Thema waren. Seither wurde wiederholt Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft an der mangelnden Aufklärung des „Nordkreuz“-Komplexes laut.

Während der Generalbundesanwalt seit Bekanntwerden der „Nordkreuz“-Chats weiterhin gegen einen Anwalt und einen Kriminalpolizisten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt, endete der Gerichtsprozess gegen Marko G. im Dezember 2019 mit einem Schuldspruch wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Obwohl G., der lange beim Spezialeinsatzkommando (SEK) in Mecklenburg-Vorpommern tätig war, als Gründer und ehemaliger Kopf der Gruppe „Nordkreuz“ gilt, wird er im Ermittlungserfahren des GBA nur als Zeuge geführt. Dabei bestehen durchaus Zweifel an der These des arglosen Preppers und Waffennarren, der zwar zehntausende Schuss Munition mit zum Teil ungeklärter Herkunft sowie eine illegale Kriegswaffe auf seinem Grundstück hortete, jedoch nichts mit den rechtsextremistisch motivierten Umsturzplänen für den „Tag X“ zu tun gehabt haben will. Zudem äußerte sich G. noch im Sommer 2020 gegenüber dem SPIEGEL, „Nordkreuz“ sei weiterhin aktiv.

 

Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden – die Mär vom „Einzelfall“

Der „Nordkreuz“-Komplex verdeutlicht die Gefahr rechtsextremistischer Unterwanderung in Polizei- und Bundeswehrstrukturen; eine Problematik, die über Mecklenburg-Vorpommern hinausreicht. Evident wird dies auch mit Blick auf die Serie rechtsextremer Drohmails an Politiker*innen, Engagierte in der Demokratiearbeit sowie Journalist*innen, die unter den Schlagwort „NSU 2.0“ deutschlandweit Schlagzeilen gemacht hat und unter anderem auf rechtsextreme Netzwerke in der hessischen Polizei hindeutet. So befinden sich unter den betroffenen Adressat*innen auch ein Abgeordneter des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Schweriner Oberstaatsanwältin, die im April 2020 Morddrohungen erhielten, unterschrieben vom „Staatsstreichorchester“. Beide befassen sich mit der Aufklärung des „Nordkreuz“-Komplexes.

Die Enthüllungen rund um den „NSU 2.0“ und die vielen weiteren Fälle von Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden zeigen eindrücklich, dass die in der Vergangenheit wiederholt beschworene „Einzelfall“-These nicht haltbar ist. Dies gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern: So sind, ausgehend von den „Nordkreuz“-Ermittlungen, weitere rechtsextreme Chats unter Polizisten der Landespolizei bekannt geworden. In einem Greifswalder Fall nutzte ein AfD-naher Polizist seinen Dienstcomputer, um nichtöffentliche Daten von demokratisch engagierten Personen abzurufen, die kurz darauf von Usern aus dem rechten Spektrum in einer offenen Facebookgruppe gepostet wurden. Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kam es im September zu einer Großrazzia gegen einen Bundeswehrsoldaten aus Neubrandenburg. Der Mann, der Mitarbeitenden des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) mit dem Tod gedroht haben soll, gehört der rechtsextremen Kampfsportszene an.

 Die militante Kampfsportszene, rechtsterroristische Gruppen und der „Tag X“

Kampfsport hat sich zu einem populären Rekrutierungsmittel für militante, extrem rechte Gruppierungen entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern fühlt sich die Kameradschaft „Nationale Sozialisten Rostock” so unbescholten, dass sie zu öffentlichen Trainings ihrer sportlichen Untervereinigung „Baltik Korps“ einlädt. Auch der Verfassungsschutz sieht in der Gruppe heute eine „ideologische Botschaft, die unmittelbar an den Nationalsozialismus anknüpft, nämlich die Herausbildung eines ‚gestählten‘ Menschen, der zum Kampf mit dem ‚Feind‘ bereit ist”. Hier verbleibt der Kampfsport nicht beim rein sportlichen Training, sondern verfolgt klare politische Ziele und steuert auf den „Tag X“ zu, auf den in der extremen Rechten immer wieder rekurriert wird.

Die Militanz und Gewaltbereitschaft solcher Gruppierungen führte dieses Jahr zu vier Verbotsverfügungen aus dem Bundesinnenministerium. Im Januar wurde die Gruppe „Combat 18“ (sinnbildlich „Kampfgruppe Adolf Hitler“) verboten, ein deutscher Strang der in den 90er-Jahren in Großbritannien gegründeten Gruppierung, die ideologisch „verbunden mit der schon vor 20 Jahren verbotenen rassistisch-neonazistischen Bewegung „Blood and Honour“ ist. Darauf folgte im März das Verbot der Reichsbürgergruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“, im Juni das Verbot der rechtsextremen „Vereinigung Nordadler“ und zuletzt im Dezember das Verbot der ebenso rechtsextremen Vereinigung „Wolfsbrigade 44“, auch bekannt unter „Sturmbrigade 44“. Letztere verfügte laut Verfassungsschutzbericht auch über Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Gefahr vom militanten Rechtsextremismus für den Staat und die Zivilgesellschaft ausgeht, verdeutlichen auch die jüngsten Ereignisse in Löcknitz. Dort kam es im Verlauf des Jahres zu mehreren Polizeieinsätzen sowie einer Razzia bei Mitgliedern der Kameradschaft „Nationales Bündnis Löcknitz“, die Teil der in der Region Vorpommern seit vielen Jahren fest verankerten Neonazi-Szene ist. Gegen zwei Männer wird nun – wie auch in den Fällen der beschuldigten „Nordkreuz“-Mitglieder und des Bundeswehrsoldaten in Neubrandenburg –  wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Bei einem der beiden Verdächtigen handelt es sich um Dirk B., vorbestrafter Neonazi, ehemaliger NPD-Gemeindevertreter, heute selbsterklärter Reichsbürger. B. war schon in der Vergangenheit mehrfach durch Bedrohungen gegen Engagierte für ein demokratisches Gemeinwesen sowie gegen einen Richter aufgefallen. Gemeinsam mit dem verurteilten Rechtsterroristen Martin Wiese nahm er noch im Sommer an einer „Querdenken“-Demo in Berlin teil, wo er Journalist*innen mit den Worten „Ihr werdet noch abgeurteiltanfeindete.

 

Corona-Proteste

Proteste gegen die von der Bundesregierung beschlossenen Schutzmaßnahmen zur Verminderung der Ausbreitung von Covid-19 entpuppten sich schon zu Beginn der Pandemie als ein Angelpunkt der Anschlussfähigkeit für die extreme Rechte. Sogenannte „Corona-Spaziergänge“ organisierten sich auch in Mecklenburg-Vorpommern schnell und etablierten sich als regelmäßiges und kontinuierliches Protestgeschehen. In Schwerin entwickelten sich derlei Spaziergänge zu einem Podium der „Querdenken“-Bewegung, das auch dem baden-württembergischen Arzt Bodo Schiffmann eine Bühne bot. Als dieser im November für eine Demonstration einreisen wollte, stoppte die Polizei zuerst seinen Reisebus aufgrund der geltenden Corona-Verordnung. Wenig später jedoch wurde das Einreiseverbot durch das Schweriner Verwaltungsgericht gekippt und die Demonstrant*innen konnten einreisen. Bodo Schiffmann bedient sich in seinen Redebeiträgen keineswegs einer zu vernachlässigenden Sprache, sondern vergleicht unter anderem „die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit dem Ermächtigungsgesetz, das Adolf Hitler 1933 in die Diktatur gehoben hat“.

Im Nachhinein entfalteten sich in Mecklenburg-Vorpommern Diskussionen um einen „Querdenken“-Tourismus, der geltende Maßnahmen massiv zu unterwandern drohe. In Stralsund sollte Andreas Kalbitz auftreten, der aus der AfD ausgeschlossen wurde, nachdem seine zuvor verschwiegene nationalsozialistische Vergangenheit zu Tage kam. Da auch er mit seiner Einreise gegen die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Bestimmungen verstieß, wurde er unverzüglich wieder des Landes verwiesen und nahm nicht an der Demonstration teil. Hier zeigt sich nicht nur eine länderübergreifende Vernetzung der Demonstrationen in Widerspruch mit Schutzmaßnahmen, sondern eine deutliche Vernetzung mit rechten Kräften: In Mecklenburg-Vorpommern teilen sich extrem rechte Akteur*innen nicht nur den Versammlungsraum mit allen anderen, sondern sind auch aktiv in Organisation und Redebeiträge eingebunden. Auch der Mecklenburg-Vorpommersche Rüdiger Hoffmann, verurteilt wegen versuchten Mordes und ehemaliger NPD-Kader, zeigt sich vernetzt in Protestaktionen und genießt obendrein die Bewunderung von „Querdenker“ Xavier Naidoo. Rüdiger Hoffmann gilt heute als fest verwurzelt im Reichsbürger-Milieu.

„Corona-Spaziergänge“ fanden wiederholt auch an anderen Orten in Mecklenburg-Vorpommern statt, unter anderem in Rostock, Neubrandenburg, Waren, Anklam, Demmin und Malchow. In Demmin wurde ein Mitglied des „Aktionsbündnis 8. Mai“, welches sich vor Ort gegen Rechtsextremismus engagiert, von Teilnehmern eines solchen „Spaziergangs“ tätlich angegriffen.

Als erstes Landesamt beschloss im Dezember der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, die dortige „Querdenken“-Bewegung unter Beobachtung zu stellen. In Mecklenburg-Vorpommern warnen Sicherheitsbehörden gegen Ende des Jahres vor einem zunehmendem Einfluss von Rechtsextremen, die „Verschwörungstheorien für eigene Propagandazwecke nutzen“.

Die Anschlussfähigkeit der extremen Rechten innerhalb der „Querdenken“-Bewegung funktioniert maßgeblich über die Verbreitung von – meist antisemitischen – Verschwörungsideologien in Kombination mit der Kritik an einem vermeintlich diktatorischen Staat. Auch in der Beratungspraxis bemerken wir, wie sich Verschwörungserzählungen in der gesellschaftlichen Mitte verfangen. Das Team vom RAA-Regionalzentrum für demokratische Kultur hat einen Podcast produziert, um diese Problematik aufzugreifen.

Quo vadis, „Alternative für Deutschland“?

Wenngleich die meisten Themen, auf denen die AfD ihre rassistische, demokratiefeindliche Politik aufbaut, im Jahr 2020 von der Corona-Pandemie überlagert wurden, versuchte die Partei mit einer staats- und elitenkritischen Agenda von den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu profitieren. So auch im parlamentarischen Raum Mecklenburg-Vorpommerns: Während der Abgeordnete Gunter Jess die Gefahr durch Covid-19 verharmloste, äußerte AfD-Rechtsaußen Ralph Weber Sympathie für die „Querdenken“-Bewegung.

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits den völkisch-nationalistischen „Flügel“ der AfD als „erwiesen extremistisch“ eingestuft hat und eine Beobachtung der gesamten Partei immer wahrscheinlicher wird, ordnet nun auch der Verfassungsschutz MV Teile des AfD-Landesverbandes als rechtsextremistisch ein, darunter neben Mitgliedern der „Jungen Alternative“ (JA) auch der Bundestagsabgeordnete Enrico Komning sowie der Landtagsabgeordnete und „Flügel“-Vertreter Ralph Weber.

Da passt es ins Bild, dass der ehemalige Co-Vorsitzende der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, im Kreistag Ludwigslust-Parchim eine neue Fraktion namens „Heimat und Identität“ gegründet hat. Zu deren Mitgliedern zählen mit dem ehemaligen Landtagsabgeordneten Stefan Köster und mit Adrian Wasner als Fraktionsgeschäftsführer zwei führende Köpfe der NPD Mecklenburg-Vorpommern. Wenngleich Augustin mittlerweile aus der AfD ausgeschlossen wurde, weil er bei Eintritt in die Partei seine eigene NPD-Vergangenheit verschwiegen hatte, zeigt dieser Fall einmal mehr die personelle Nähe der AfD zur extremen Rechten in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die RAA-Regionalzentren für demokratische Kultur Westmecklenburg und Vorpommern-Greifswald:

https://www.raa-mv.de/de/content/raa-regionalzentren-f%C3%BCr-demokratische-kultur

 

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Das Beitragsbild wurde unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC 2.0 veröffentlicht.

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