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Rechtsterrorismus Heute jährt sich das Attentat von Halle zum zweiten Mal

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Am 9. Oktober 2019 versuchte der Attentäter Stephan B., bewaffnet in diese Synagoge in Halle zu stürmen. Er tötete zwei Menschen. Am 21. Juli beginnt der Prozess gegen ihn im Landgericht Magdeburg. (Quelle: Amadeu Antonio Stiftung)

Während der Feierlichkeiten zum jüdischen Versöhnungstag Yom Kippur am 9. Oktober 2019 versuchte ein rechtsextremer Attentäter gewaltsam in die Synagoge im Paulusviertel in Halle an der Saale einzudringen mit dem Ziel, die dort anwesenden 52 Menschen zu ermorden. Unmittelbar vor der Synagoge erschoss er dabei Jana L., die zufällig vorbeikam und ihn auf sein Verhalten angesprochen hatte. Nach mehreren missglückten Versuchen sich Zutritt zu verschaffen, fuhr er zum nahegelegenen Imbiss Kiez-Döner in der Ludwig-Wucherer-Straße und erschoss dort Kevin S.

Während seiner Taten zielte er wiederholt auf Passant:innen, die durch mehrfache Ladehemmungen der Tatwaffe(n) unverletzt blieben. Auf der Flucht fuhr er einen Passanten an und verletzte einen Mann und eine Frau teils schwer, als er versuchte sich ein weiteres Fluchtfahrzeug zu beschaffen. Nach einem von ihm verursachten Unfall, rund 40 Kilometer von Halle entfernt, wurde er von der Polizei festgenommen. Einen Teil der Tat streamte er live im Internet auf Twitch, einem Videoportal, aus der Gaming-Szene: Um 11.57 Uhr, zwei Minuten bevor er das Attentat begann, postete er einen Link zum Livestream auf dem Imageboard „meguca“ zusammen mit schriftlichen Ausführungen zu seinen Motiven für die Tat sowie Hinweisen und Anleitungen zu den Waffen, die er für diesen Tag selbst gebaut hatte.

Am 21. Juli 2020 begann der Gerichtsprozess gegen den Täter vor dem Oberlandesgericht Naumburg. 40 Nebenkläger:innen hatten sich dem Verfahren angeschlossen. Angeklagt war der Attentäter u.a. wegen des Mordes in zwei Fällen, des 68-fachen versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung und versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge. Darüber hinaus hatte die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässiger Körperverletzung.

Am 21. Dezember 2020 wurde der Täter wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in 66 Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Belltower.News hat den Prozess begleitet und Interviews mit vielen Nebenkläger:innen geführt.

Hier finden Sie alle Artikel zum Attentat von Halle. 

Interviews mit den Überlebenden

Rebecca Blady: „Nebenklägerin zu sein, bedeutet für mich, die Deutungshoheit über meine Erinnerung zu haben“

Ismet Tekin: „Ich möchte mein Recht wahrnehmen, Teil der Aufklärung zu sein“

Naomi Henkel-Gümbel: „Ich möchte, dass mehr Fakten ans Licht kommen“

Max Privorozki: „Für mich ist die Anklageschrift nicht vollständig“

Adiraxmaan Aftax Ibrahim: Ich möchte, dass es als rassistischer Angriff erkannt wird“

Jeremy Borovitz: „Antisemitismus, Rassismus und Islamophobie sind eng miteinander verknüpft“

Ezra Waxman: „Wir sind ein unglaublich widerständiges Volk“

Berichte aus dem Gerichtssaal

Analysen

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