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Lexikon: DNA

Das bayerische Polizeigesetz von 2018 erlaubt die Untersuchung von DNA-Material auf äußere Merkmale und auf die sogenannte „biogeografische Herkunft“ der Tatverdächtigen. Damit kann die Polizei in Zukunft etwa „Afrikaner“ zur Fahndung ausschreiben. Aus Sicht von Expert_innen ist das aber reine Stimmungsmache: Denn die durch die DNA bestimmte Herkunft lässt sich bestenfalls auf Kontinente eingrenzen und erlaubt kaum Rückschlüsse auf das Aussehen.

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