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Lexikon: Ehe für Alle

Unter dem Schlagwort „Ehe für alle“ wurde die rechtliche und praktische Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften mit heterosexuellen Ehen diskutiert. 2017 wurde die „Ehe für alle“ in Deutschland verbindlich eingeführt. Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder.

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Die Ehe für alle soll kommen und die Homo-Hasser drehen durch

Überraschend hob die Kanzlerin in dieser Woche den Fraktionszwang in der Debatte um die Ehe für alle auf. Bereits am Freitag könnte der Bundestag die gleichgeschlechtliche Ehe gesetzlich verankern. Die Reaktionen aus dem rechten Spektrum: Homo-Hasser sind in Weltuntergangsstimmung, einige Populisten schaffen es eine Brücke zum Islam zu schlagen und Petry begrüßt neue Wähler.

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