Lexikon: Ehe für Alle
Unter dem Schlagwort „Ehe für alle“ wurde die rechtliche und praktische Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften mit heterosexuellen Ehen diskutiert. 2017 wurde die „Ehe für alle“ in Deutschland verbindlich eingeführt. Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder.