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Lexikon: Exekutive

Die Exekutive ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten. Sie umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.

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