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Lexikon: Extremismus

Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Radikalismus. Definition und Anwendung des in der Politikwissenschaft etablierten Begriffs sind umstritten. Besonders diskutiert wird, inwieweit er als Oberbegriff für Linksextremismus und Rechtsextremismus geeignet ist

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