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Lexikon: Extremismusklausel

Die Extremismusklausel, eigentlich Demokratieerklärung, mussten Mitarbeiter_innen von Demokratie-Vereinen, Bildungsstätten und Initiativen gegen Rechtsextremismus von 2011 bis 2014 unterschreiben, um staatliche Förderung durch das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu erhalten. Projektträger sahen sich durch ein solches Vorgehen einer Deligitimationskampagne von rechts ausgesetzt.

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Anti-Extremismus-Erklärung Vier Seiten Beipackzettel, aber keine Klarheit

Weil die geplante „Anti-Extremismus-Klausel“ der Bundesprogramme gegen Extremismus von Projekten, Politikern und Rechtswissenschaftlern als zu ungenau gerügt wurden, fügt das Bundesfamilienministerium der Erklärung nun eine vierseitige Anlage bei. Die ist beim wichtigsten Kritikpunkt, der Verpflichtung zur umfassenden „Bespitzelung“ von Partner-Projekten, allerdings nicht viel genauer.

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Interview „Zu unbestimmt und ungeeignet“

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Bitte um Klärung, werte Frau Ministerin…

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Von Dr. Dierk Borstel

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Sächsischer Förderpreis – Diskussion um Extremismusbegriff geht in neue Runde

Eigentlich sollte am 9. November 2010 der Sächsische Förderpreis für Demokratie verliehen werden. Der Hauptpreisträger des Stiftungspreises verzichtete jedoch auf die Auszeichnung. Mit den Ereignissen in Dresden gewinnt die Diskussion um den Extremismusbegriff und die sogenannte „Anti-Extremismuserklärung“ nun weiter an Schärfe. Von Christian Müller

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