Lexikon: Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist als geltende „Verfassung der Deutschen“ die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, den Normierungen der Grundrechte (Art. 1–19) und der sogenannten grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103 und Art. 104) sowie dem großen Komplex des Staatsorganisationsrechts. Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte) und speziell jede*r Staatsbürger*in (Bürgerrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.