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Lexikon: Nationalhymne

Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 aus der dritten Strophe des „Liedes der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn, komponiert 1796/97. Zuvor hatte 1922 Reichspräsident Friedrich Ebert die insgesamt drei Strophen des „Liedes der Deutschen“ zur Nationalhymne bestimmt. Die Nationalsozialisten behielten das Lied zwar, ließen aber nach der ersten Strophe zusätzlich ihre Parteihymne spielen, das Horst-Wessel-Lied. Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten das Lied der Deutschen nicht, aber in der amerikanischen Zone war das öffentliche Singen untersagt. Bundeskanzler Konrad Adenauer setzte sich dafür ein, es wieder einzuführen; bei staatlichen Veranstaltungen sollte aber nur die dritte Strophe gesungen werden.

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