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Lexikon: NS-Verherrlichung

Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist in Deutschland ein Straftatbestand. Verboten ist das öffentliche Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter Verletzung der Menschenwürde der Opfer. Verherrlichen heißt hier „das Berühmen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft als etwas Großartiges, Imponierendes oder Heldenhaftes“, umfasst dabei auch die „Heldenverehrung“ der Repräsentanten des Regimes, die rechtsextreme Demonstrationen gern betreiben.

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