Weiter zum Inhalt

Lexikon: Asyl und Asylpolitik

Unter der Bezeichnung Asyl versteht man einen Zufluchtsort, den Schutz vor Gefahr und Verfolgung und die temporäre Aufnahme der Verfolgten. Unter Asylrecht versteht man das geregelte Rechtsgebiet um Asyl (z.B. Anerkennung, Versorgung, Abschiebung oder Einbürgerung). In der Asylpolitik werden diese Grundlagen des Umgangs mit Geflüchteten ausgehandelt. Das Recht auf Asyl ist Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

Artikel zum Thema

20131220_neinheim

Strategie Rechtsextreme Bürgerinitiativen

Immer wieder sucht die NPD nach Strategien, verdeckt an Bürger*innen heranzutreten, um ihren Rassismus unverdächtiger platzieren zu können. Erste Versuche,…

Von|
2013_Sachsen_a2

Sachsen 2013 Nichts Neues in 2013

Der Blick zurück auf das Jahr 2013 in Sachsen zeigt unverändert hohe Angriffszahlen, rassistische Mobilisierungen und ein Umgang der Behörden…

Von|
2013_Mecklenburg_a

Mecklenburg-Vorpommern 2013 Geistige Brandstifter

Wie sich bereits im vergangenen Jahr ankündigte, bediente die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2013 schwerpunktmäßig das Thema Asyl. Damit war sie…

Von|
Eine Plattform der